Aufgrund der Kosten haben hat der Vorstand von Eltern für Kinder im Revier e.V. entschieden, das Vereinsbüro zum 31. Oktober zu schließen.
Die Räumlichkeiten wurden seit langem nur sporadisch genutzt und das feuchtkalte Raumklima war für Beratungsgespräche nicht sehr hilfreich. Dank der Unterstützung durch unseren Vermieter können wir den Briefkasten sowie einen Lagerraum auch in Zukunft nutzen, so dass die gewohnte Postadresse unverändert bleibt.
Manfred Herrmann, Mitbegründer von Eltern für Kinder im Revier e.V, fand sich nach Trennung und Krankheit plötzlich in Armut wieder. Über seine Erfahrungen sprach der Delegierte der Nationalen Armutskonferenz im Interview mit dem Sozialdienst Katholischer Männer.
"Man weiß nicht, wovon man seinen Lebensunterhalt bezahlen kann. Das passiert vieltausendfach jeden Tag in Deutschland".
Wir haben die notwendigen Zugangsdaten an alle Mitglieder versandt, deren E-Mail-Adresse uns bekannt ist. Sollte jemand versehentlich keine Daten erhalten haben, könenn diese unter unseren Kontaktmöglichkeiten erfragt werden.
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Gäste können sich mit geeigneter Begründung per E-Mail anmelden.
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Wahl des Protokollführers
- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 03.12.2019
- Berichte der Vorstandsmitglieder über ihre Arbeit in der letzten Amtsperiode und Ausblick
- Bericht des Kassierers
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstands und des Kassierers
- Verschiedenes
Am 21. Oktober 2020 veröffentlichte der Deutsche Juristinnenbund eine Stellungnahme zur Diskussion um das Wechselmodell. Auffallend an dem Pressetext ist, dass er sich ausschließlich um wirtschaftliche Interessen erwachsenee Menschen dreht, nicht aber um die Grundrechte und Grundbedürfnisse von Kindern, mit beiden Elternteilen aufzuwachsen.
Ebenfalls kritisiert der Juristinnenbund, dass der BGH beide Elternteile als barunterhaltspflichtig ansieht, begründet aber aber nicht, warum nicht beide Elternteile gleiche Rechte und Pflichten haben sollten.
In der Stellungsnahme wird beklagt, dass Frauen in solchen Fällen ein fiktives Einkommen angerechnet würde, welches nur auf dem Papier existiert. Dass Juristinnen und Juristen tagtäglich fiktive Einkommen bei unterhaltspflichten Elternteilen, überwiegend Vätern, erfinden und dies als völig normal empfinden, scheint sich bei die hochbezahlten Mitgliederinnen des Vereins noch nicht herumgesprochen zu haben. Trifft diese Ungerichtigkeit aber Frauen, dient dies als Anlass zur Klage.
Als besonderes Highlight der Presseerklärung ist die Einleitung zu werten:
Wenn gemeinsame Kinder nach Trennung eines Elternpaares nicht wie früher ganz überwiegend üblich hauptsächlich von einem Elternteil betreut werden (sogenanntes Residenzmodell), sondern beide Eltern sich die Betreuung gleichmäßig teilen (sogenanntes Wechselmodell/paritätische Betreuung), ergeben sich von der Gesetzgebung bislang nur unzulänglich erfasste finanzielle Folgen. Diese wirken sich zum Nachteil unterhaltsbeziehender Kinder und alleinerziehender Eltern aus, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt.
Teilen sich Eltern die Betreuung ihrer Kinder, sieht der Juristinnenbund dies als nachteilig für unterhaltsbeziehende Kinder und alleinerziehende Eltern. Hier scheint die Damen zu stören, dass bei paritätischer Betreuung beide Elternteile ihre Unterhaltsverpflichtungen durch Naturalleistungen in Form von Wohnraum, Nahrung, Kleidung, Spielzeug etc. erfüllen und es nur noch eingeschränkte Transferleistungen gibt, mit denen ein Elternteil auf Kosten des anderen leben kann. Selbst die Verantwortung für die Berufswahl und die ggf. schlechtere Bezahlung soll der besserverdienende Elternteil übernehmen. Dies klingt nach den Familienmodellen der 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts.
Bezahlt ein Elternteil heutzutage den vollen Unterhalt, betreut seine Kinder zwischen 25 und 45%, hält ein Kinderzimmer und volle Ausstattung vor und engagiert sich vielleicht noch außerhalb der Betreuung ehrenamtlich in den Bildungseinrichtungen des Kinder, so bezahlt dieser den Bedarf beinahe dreimal, während sich der andere Elternteil gar nicht an der finanziellen Versorung des Kindes beteiligt. Diese wirtschaftliche und systematische Diskriminierung von engagierten Elternteilen ist dem Juristinnenbund kein Wort wert.
Die einzige Aussage, der uneingeschränkt zuzustimmen ist: "Die bisherige Lösung, dass ein Kinderzuschlag an die Kindergeldberechtigung gekoppelt ist und damit nur von einem Elternteil beansprucht werden kann, ist unbefriedigend.". Bisher profitiert einzig der Elternteil, bei dem sich ein Kind zu mehr als 50% aufhält, von staatlichen Förderungen. Der Elternteil, der weniger als exakt 50% betreut, hat keinerlei Ansprüche und wird für seine Aufwände in Steuerklasse I eingruppiert. Hier herrscht tatsächlich großer Handlungsbedarf.
Am 13. September findet in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahl 2020 statf. Angesichts unseres Arbeitsschwerpunkts im Ruhrgebiet haben wir die Parteien CDU, SPD, Grüne, Linke FDP und AfD in den Städten des Ruhrgebiets gebeten, die Fragen zu unseren Wahlprüfsteinen zu beantworten. In Essen haben wir zusätzlich noch die aussichtsreichen OK-Kandidaten von CDU, SPD und Grünen angeschrieben. Unseren Fragekatalog haben wir am 2. Juli zusätzlich auf unserer Webseite veröffentlicht.
Bis zum 29. August haben wir 24 Rückmeldungen von den angeschriebenen örtlichen Fraktionen erhalten. Die Ruhr-SPD hat stellvertretend für die SPD mehrerer Städten geantwortet (2).
Von den Essener Kandidaten hat uns nur der amtierende Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) eine Antwort zukommen lassen.
Stadt | CDU | SPD | Bündnis 90 Die Grünen |
FDP |
Linke | AfD | Antworten aus Stadt |
Bochum | - | (PDF)2 | - | - | 2 | ||
Bottrop | - | (PDF)2 | - | - | 2 | ||
Dinslaken | - | - | - | - | 2 | ||
Dortmund | - | - | - | 3 | |||
Duisburg | - | (PDF)2 | - | - | 2 | ||
Essen | (PDF)2 | - | - | 3 | |||
Gelsenkirchen | - | (PDF)2 | - | - | 3 | ||
Hattingen | - | - | - | - | 1 | ||
Herne | - | (PDF)2 | - | - | - | - | 0 |
Mülheim | (PDF)2 | - | - | 3 | |||
Oberhausen | - | (PDF)2 | - | - | - | 1 | |
Recklinghausen | - | (PDF)2 | - | - | 2 | ||
Witten | - | - | - | - | 1 | ||
Antworten von Partei | 2 | 4 | 5 | 7 | 7 | 1 |
efkir ist laut Vereinsatzung unparteiisch. Deshalb veröffentlichen wir die Antworten der Parteien unkommentiert und unbearbeitet. Antworten von Parteien, die uns ein PDF gesendet haben, sind direkt angehängt. E-Mails o.ä. haben wir auf den reinen Inhalt gekürzt und in PDF umgewandelt.
Der von der Bundesregierung beschlossene Kinderbonus aus dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.06.2020 (BGBl S. 1512) kommt, trotz massiver Proteste von Alleinerziehendenverbänden, auch Kindern bei unterhaltspflichtigen Elternteilen zugute.
Aufgrund des Gesetzes wird dem Kindergeldberechtigen für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200 € und für den Monat Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100 € gezahlt (§ 66 Abs. 1 Satz 2 EStG, §6 Abs. 3 BKGG). Dies mindert in den genannten Monaten den Bedarf des Kindes gemäß §1612b BGB.
Wenn bei getrennt lebenden Eltern der unterhaltspflichtige Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr zahlt oder wenn sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen, dann darf der zahlende Elternteil die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungsmonaten (also in der Regel 100 € im September und 50 € im Oktober) abziehen. Bei Unterhaltspflegschaften durch das Jugendamt wird in der Regel schriftlich hierüber informiert. Liegt eine Titulierung vor, empfiehlt es sich, den Anteil des Kinderbonus beim anderen Elternteil schriftlich und belegbar geltend zu machen.