Als Reaktion auf die 2015 vom Europarat beschlossene Resolution 2079, welche die Diskriminierung der Vaterrolle bei Trennung und Scheidung benennt und Abhilfe von den Mitgliedstaaten fordert, stellte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fest, dass internationale Studien, welche die Sinnhaftigkeit der Doppelresidenz längst belegen, auf deutsche Kinder nicht übertragbar sind und beauftragte im November 2015 eine eigenständige Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht". Auftragnehmer waren die Universität Bremen, Zentrum für Klinische Psychologie und Rehabilitation (ZKPR), sowie die Projekt PETRA GmbH & Co. KG aus Schlüchte. Als Studienkoordinator wurde Dr. Stefan Rücker benannt.
Bereits kurz nach Beginn der Studie wurde öffentliche Kritik laut, weil Kriterien, nach denen die zu befragenden Eltern auszuwählen seien, nicht kommuniziert wurden. Im Laufe des Jahres 2016 intervenierte das BMFSFJ unter Führung der damaligen Ministerin Manuela Schwesig (SPD) mehrmals in die laufende Studie und veränderte Kriterien zur Auswahl der zu befragenden Eltern. Diese Änderungen führten dazu, dass bei vielen Trennungsfamilien nicht beide Eltern zu der Studie herangezogen werden konnten. Dies schließt eine wichtige Zielgruppe aus der Studie aus und stellt ihren wissenschaftlichen Wert grundsätzlich in Frage.
Weiterlesen: Familienministerium verzögert Studien-Veröffentlichung
Katrin Bühler, die Autorin des vom Südwestrundfunk produzierten und am 12.2.20 um 20:15 Uhr in ARD/Das Erste auszustrahlende, induzierte Eltern-Kind-Entfremdung und die mangelnde Unterstützung von Professionen thematisierenden Spielfilms "Weil Du mir gehörst" hat vorab Stellung dazu genommen, wieso sie dieses Thema aufgegriffen hat. In unserem Beitrag "TV-Film "Weil Du mir gehörst" thematisiert Entfremdung/PA" haben wir schon vorab über diesen Film informiert.
Frau Bühler nimmt ihre gesellschaftliche Verantwortung als Filmemacherin ernst und sieht eine Chance, bekannte Missstände aus den Hinterzimmern in die Öffentlichkeit zu tragen. Sie bezeichnet - zu Recht - die Eltern-Kind-Entfremdung als psychische Kindesmisshandlung und zeigt auf, dass es die Pflicht von Eltern ist, ihre durch eine Trennung verletzten Gefühle nicht auf die betroffenen Kinder zu übertragen. Ihre Entscheidung, die Mutter als Täter und Vater und Kind als Opfer darzustellen, entstammt der Realität, nach der in Deutschland auch heute noch immer über 90% der Kinder den Müttern zugesprochen werden. Auf eine Darstellung aus der Perspektive des Kindes wurde bewusst verzichtet, da die nach ihren Worten "gut verdienende Scheidungsindustrie" sonst nicht hätte dargestellt werden können.
Großen Respekt verdient die Autorin für ihre Motivation:
Wenn wir es schaffen, dass sich auch nur ein Familienrichter in Zukunft nicht von der (manipulierten) Aussage des Kindes »Ich hasse meine Mutter oder meinen Vater« blenden lässt, sondern genau das hinterfragt, – Wenn wir es schaffen, dass das unmittelbare Umfeld eines zerstrittenen Elternpaares auf ihre Nächsten einwirkt, weil sie durch unseren Film sensibilisiert worden sind – dann hätten wir alles erreicht, was wir mit diesem Film wollten ...
In einer im Dezember 2019 veröffentlichten Studie der Universität Bergen in Norwegen wurde ein Zusammenhang von Trennung der Eltern und Gesundheit von Kindern festgestellt.
Nach einem der Autoren der Studie, Prof. Dr. Eivind Meland, wurden die meisten gesundheitlichen Beschwerden bei Kindern beobachtet, die angaben, den Kontakt zum Vater verloren zu haben oder es als schwierig empfanden, nach der Scheidung mit ihm zu sprechen. Insbesondere Mädchen falle dies schwer.
Über einen Zeitraum von zwei Jahren wurden für die Studie 1225 Jugendliche befragt. Betroffen von Trennung und Scheidung waren zu Begin der Studie 213 Kinder, zu deren Ende 270. Gemäß des Instituts für öffentliche Gesundheit erleben ca. 40 Prozent der Kinder in Norwegen die Trennung ihrer Eltern.
Kinder, die auch nach der Trennung ein gutes Verhältnis zu beiden Elternteilen behalten konnten, wurden beim Selbstwertgefühl und der Gesundheit nicht negativ beeinflusst. In vielen Fällen ging jedoch das Vertrauensverhältnis zum Vater verloren. Meland sagte: "Wenn die Scheidung vor Gericht gebracht wird, wird am häufigsten der Mutter der Status als Hauptbetreuerin zuerkannt". Es wird vermutet, dass dreimal mehr Kinder den Kontakt zu ihrem Vater verlieren als zu ihrer Mutter.
Meland warnte deutlich davor, die Rolle von Vätern bei der Entwicklung ihrer Kinder zu unterschätzen. Nach seiner Aussage zeigt die Forschung deutlich, dass eine enge Beziehung zu beiden Elternteilen wichtig für die Gesundheit der Kinder ist. Meland wies darauf hin, dass sich dieses Ergebnis auf die Familienpolitik auswirken sollte.
Berichte über die Studie wurden von zahlreichen Organisationen und Medien veröffentlich, so auch vom Deutschen Ärzteblatt sowie von der Psychotherapeutenkammer Hessen.
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
am 17.1.2020 veröffentlichten Sie oder Ihr Team auf Twitter die Forderung nach einer Geschlechterparität im Bundestag. Dies erstaunt, weil Bündnis 90/Die Grünen an anderer Stelle Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern aktiv verhindern. Im Sinne des deutschen Grundgesetz bedeutet Gleichberechtigung das Schaffen gleicher Bedingungen für alle, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Weltanschauung.
Dieses Prinzip ignorierend, hat Ihre Fraktion 2019 einstimmig dagegen entschieden, die paritätische Betreuung von Kindern bei der Trennung ihrer Eltern in Form der Doppelresidenz als Regelfall zu etablieren, wie es in vielen anderen europäischen Ländern längst gesetzlicher Standard ist. Stattdessen fördern Sie mit Ihrem Festhalten am veralteten, gesetzlich vorgegebenen Modell der Einzelresidenz, nach dem nur ein Elternteil Kinder betreut und der andere nur für die finanzielle Versorgung zuständig ist und gelegentlich mit seinem Nachwuchs in die Ferien oder in einen Freizeitpark fährt, den psychischen Missbrauch von Kindern durch Entfremdung und verankern diese Rollenaufteilung im Bewusstsein der Kinder.
Am 25. September 2019 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages eine Sachverständigenanhörung zur Verbesserung der Qualität von familiengerichtlichen Verfahren statt. Die Experten bestätigten den von den Antragstellern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gesehenen Reformbedarf und machten Vorschläge, wie die Kinderrechte vor Familiengerichten besser durchgesetzt werden könnten.
Prof. Dr. Rüdiger Ernst, Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin und Mitglied der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags, vertrat die Meinung, eine Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren sei deshalb vordringlich, weil minderjährige Kinder betroffen seien. Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1. Familiensenat) wies darauf hin, dass Familienrichter über das Schicksal von Kindern, Eltern und Familien entscheiden und in einem Rechtsgebiet agieren, in dem es dringend geboten sei, die Risiken fehlerhafter Verfahrensführung und falscher gerichtlicher Entscheidungen so weit wie möglich zu minimieren. Deutlich Stellung bezug Johannes Hildebrandt, Fachanwalt für Familienrecht aus Schwabach. Aus seiner Sicht seien die strukturellen Probleme größer und komplexer als im Antrag beschrieben, und die Auswirkungen fehlerhafter Verfahrensabläufe seien in vielen Fällen gravierend und in nicht wenigen Fällen tatsächlich verheerend.
Auf eine nachfolgende, kleine Anfrage der Fraktion antwortete die Bundesregierung am 3. Januar 2020, dass eine Veränderung der Eingangsvoraussetzung für Familienrichter nicht vorgesehen sei. Die derzeitige einzige Einschränkung betrifft, dass Richter auf Probe im erste Jahr nach ihrer Ernennung keine Geschäfte als Familienrichter wahrnehmen dürfen. Dies soll gewährleisten, dass Proberichter ausreichend Erfahrungen insbesondere im Bereich der Verhandlungsführung und der organisatorischen Dezernatstätigkeit sammeln können. Die von den Experten als notwendig vorgeschlagenen Zusatzqualifikationen wie Kenntnisse auf dem Gebiet des Kindschaftsrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts, der Psychologie, Pädagogik und Sozialen Arbeit werden aus Befürchtung personalwirtschaftliche Schwierigkeiten abgelehnt.
Kinder haben somit weiterhin einen geringeren Stellenwert als z.B. Insolvenzen. Während in Deutschland für Insolvenzverfahren Vorgaben für die richterliche Qualifikation existieren und in vielen Bereichen des täglichen Lebens ohne entsprechende Nachweise keine Schraube eingedreht werden darf, bedarf es bei Entscheidungen, die das Leben eines Kindes maßgeblich betreffen, auch weiterhin keiner besonderen Qualifikation.
Seit vielen Jahren führte die Webseite des efkir ein Schattendasein. Es gab zwar viele Informationen, die jedoch nicht strukturiert und auch nicht sehr ansprechend dargestellt wurden. Nachdem durch einen technischen Fehler im Frühjahr 2017 die meisten Inhalte verloren gegangen sind, haben wir entschieden, übergangsweise eine einfache Informationsseite anzubieten und im Hintergrund eine neue Plattform aufzubauen. Dieser Übergang hat leider, wie so häufig bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, viel länger gedauert als erwartet, aber nun sind wir endlich einen Schritt weiter gekommen.
Am Freitag, dem 10. Januar 2020 ist unsere neue Seite aktiv geschaltet worden und erfreulicherweise sind bisher keine Probleme aufgetreten.
Nachdem wir vorher die Seite mit einem sehr einfachen Verwaltungssystem betrieben haben, arbeitet nun ein ausgewachsenes Inhaltsmanagementsystem im Hintergrund, welches uns eine zeitnahe Aktualisierung und für die Zukunft noch zahlreiche neue Möglichkeiten ermöglicht.
Neben der Homepage gehören dazu auch ein Mailsystem sowie eine Austauschplattform für Mitglieder.
Wir hoffen, mit der zurückhaltenden Gestaltung den Geschmack unserer Nutzer getroffen zu haben und freuen uns über Feedback.