efkir berichtet seit langem und immer wieder über die sogenannte Petra-Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht", mit der Umgangsmodelle von Trennungskindern nach wissenschaftlichen Kriterien untersucht werden sollen. Trotz zahlreicher internationaler Studien mit bis zu über 250.000 Kindern war die deutsche Politik der Meinung, dass diese auf deutsche Verhältnisse nicht angewendet werden können und eine eigene Studie erforderlich wäre. Die Studie wurde 2015 beauftragt und sollte 2018 fertiggestellt werden. Bereits 2016 wurde durch das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und gegen die Meinung des wissenschaftlichen Beirats in das Studiendesign eingegriffen. Nach weiteren "Anpassungswünschen" wurde sie laut den Verfassern im April 2019 fertig gestellt an das Ministerium übergeben.
Am 5. und 6. Februar 2021 erschienen in Spiegel und Frankfurter Allgemeine Berichte über den Verdacht massiver Manipulation seitens des BMFSFJ. Doch selbst dies scheint nur die Spitze des Eisbergs zu sein. In einer Presseerklärung vom 8. Februar 2021, informierte nun der Väteraufbruch für Kinder e.V., dass das BMFSFJ beabsichtige, Beweise für manipulierende Eingriffe in die Studie zu vernichten. „Wenn das Familienministerium dem Studienleiter Redeverbot erteilt und das Kontrollorgan des wissenschaftlichen Beirats ausschaltet, dann wird es etwas zu verbergen haben“, meint Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V..
Das Ministerium argumentiert, bisher nur „Entwurfsteile in einer Rohfassung“ erhalten zu haben, die nicht veröffentlichungsfähig wären. Die Unterlagen hätten nicht den erforderlichen wissenschaftlichen Gütekriterien entsprochen. Die Studienleiter hingegen sagen, sie hätten eine vollständige, wissenschaftlichen Kriterien entsprechende Studie Ende April 2019 abgeliefert. Eine Beurteilung dieser Frage wäre eigentlich Aufgabe des wissenschaftlichen Beirats oder von unabhängigen Wissenschaftlern gewesen, nicht aber des beauftragende Ministeriums. Aber ebenso wie die Öffentlichkeit wurde der wissenschaftliche Beirat der Studie nicht durch das Ministerium einbezogen. Dafür wurden die "Entwurfsteile" an Prof. Sabine Walper vom Deutschen Jugendinstitut zur nachträglichen "Anpassung" weitergereicht. Das DJI ist nicht nur zu 72% von Aufträgen aus dem Familienministerium wirtschaftlich abhängig, sondern ist auch in der Vergangenheit mehrfach damit aufgefallen, dass bei Studien zum Thema Familie nahezu ausschließlich Mütter befragt werden, was ganz im Sinne des BMFSFJ sein dürfte. Diesem wiederum attestiert die renommierte Rechtswissenschaftlerin Prof. Hildegund Sünderhauf einen „stark feministisch geprägten Mitarbeiterinnenstab“.
Markus Witt teilte zudem mit: „Uns liegen schriftliche Informationen vor, dass das Ministerium nach Veröffentlichung der Studie plant sämtliche Entwurfsdokumente zu vernichten. Eine spätere gerichtliche oder auch parlamentarische Aufarbeitung der Umstände wäre damit unmöglich. Hier ist dringendes Einschreiten seitens des Parlaments erforderlich um nicht ein zweites Maut-Debakel zu erleben“.
Denn das Ministerium würde alle Dokumente, welche es selbst für „nicht wissenschaftlich“ hält, entsorgen, ohne diese wie üblich zur späteren Nachvollziehbarkeit zu den Akten zu nehmen. Man hoffe nun, dass Politik und Justiz sich umgehend der Sache annehmen. Bereits seit November 2019 zieht sich ein beim Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängiges Gerichtsverfahren auf Herausgabe der Studie hin. Ein Ende oder gar nur eine Terminierung sind bisher nicht absehbar, so dass die große Gefahr besteht, dass Beweismittel vernichtet werden, bevor sie jurisisch bewertet werden können. Politisch wäre ein Untersuchungsausschuss notwendig, der die tatsächlichen Ereignisse aufklären könnte.
Witt hat aber noch einen anderen, einfacheren Vorschlag: „Wenn die Studienleiter meinen, sie hätten Anfang 2019 eine fundierte, wissenschaftliche Arbeit abgeliefert und das Ministerium überzeugt ist, dass dem nicht so sei, dann soll das Ministerium die Unterlagen veröffentlichen und der wissenschaftlichen Diskussion zur Verfügung stellen. Entweder wären dann die Studienautoren wissenschaftlich ruiniert oder das Ministerium der Lüge überführt“. Wenn das Ministerium von seiner Haltung überzeugt wäre, wäre dies der einfachste Weg, sich zu entlasten, wie Witt betont.
Angesichts der hohen wissenschaftlichen Reputation der Studienleiter, die auch von den Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats öffentlich betont wurde, wird es seine Gründe haben, weshalb sich das Ministerium immer weiter in Widersprüche verstrickt. Im seit 2013 von der SPD geführten BMFSJF versucht man offensichtlich händeringend, möglichst schadlos das Ende der Legislaturperiode zu erreichen, denn ein solcher Skandal dürfte die Chancen der derzeit in Umfragen bei ca. 15% l.iegenden Partei im Wahlkampf sicher nicht verbessern.
efkir als Verein ist parteipolitisch unabhängig. Wir sehen es als unsere Pflicht, auf Parteien hinweisen, die die wirtschaftlichen oder ideologischen Wünsche ihrer Klientel über Grundrechte und -bedürfnisse von Kindern stellen. Schätzungsweise ca. 80.000 Kinder jährlich laufen Gefahr, durch ein veraltetes Familienrecht und eine reformunwillige Administration einen Elternteil zu verlieren.
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Im Fall "Kuppinger gegen Deutschland" kritisierte der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2015 die Bundesrepublik Deutschland für unverhältnismäßig lange Verfahrensdauern im Familienrecht und dafür, dass keine Untätigkeitsbeschwerde zur Verfügung gestanden habe, um gegen die überlangen Verfahrensdauern vorzugehen. Die als Antwort vom Gesetzgeber eingeführte Beschleunigungsrüge und -beschwerde gem. §155 FamFG erweisen sich auch über fünf Jahre später als völlig unwirksam, wie eine aktuelle Umfrage des Väteraufbruch für Kinder e.V. ergeben hat. Einige der Ergebnisse in Kurzform:
- Der erste Termin, der laut Gesetz innerhalb eines Monats stattfinden soll, findet durchschnittlich erst nach rund einem halben Jahr (178 Tage) statt
- An Oberlandesgerichten wird die gesetzliche Monatsfrist überhaupt nicht beachtet
- Rund 40% der Verfahren können im ersten Termin zum Abschluss gebracht werden
- Verfahrensdauern von einem Jahr und mehr sind sowohl an Amts- als auch an Oberlandesgerichten die Regel, zwei und mehr Jahre (je Instanz) nicht ungewöhnlich (max. 14 Jahre)
- Der Verfahrensbeistand („Anwalt des Kindes“) ist mittlerweile fester Bestandteil in Kindschaftsverfahren
- Ein Gutachten in Sorge- und Umgangsverfahren dauert im Schnitt 8 – 10 Monate, bis es fertiggestellt ist. Es können aber auch über drei Jahre sein
- Mit Verfahrensbeistand verlängert sich ein Verfahren um 50%, mit einem Gutachter dauert es mindestens dreimal so lange
- In rund 80% der Fälle wird der erste Antrag bei Gericht durch den Vater eingereicht
- In 37% der Fälle kam es zu einem Kontaktabbruch
- Das Bundesverfassungsgericht wird seiner Wächteraufgabe nicht gerecht, da die meisten Verfassungsbeschwerden pauschal und ohne Begründung abgelehnt werden.
- Familienrechtliche Reformen der letzten Jahrzehnte haben immer zu einer deutlichen Verschärfung des Streits und in der Folge der gerichtlichen Verfahren geführt
Die 64-seitige Zusammenfassung der Ergebnisse sowie deren Analyse steht auf der Homepage des Väteraufbruch für Kinder zum kostenfreien Download zur Verfügung. Die Ergebnisse sollen Anregung und Aufforderung zu einer gesellschaftlichen, rechtlichen und vor allem auch politischen Diskussion geben.
Der Gesetzgeber hat seinen ihm auch vom europäischen Gesetzgeber vorgesehenen Auftrag, Kindschaftsverfahren zu beschleunigen, ins Gegenteil verkehrt. Daher bedarf es dringender Maßnahmen, hier gegenzusteuern.
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Wir fordern: Corona-Hilfe für alle Eltern!
Zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen der Pandemie gehen an Kinder und Eltern vorbei. Während lautstarke Lobbygruppen mit großzügigen Zuwendungen bedacht und sogar Wirtschaftskonzerne mit Milliardensummen gefördert werden, dürfen von Armut betroffene Eltern alleine zusehen, wie sie ihre Kinder durch die Krise bekommen.efkir unterstützt deshalb einen Aufruf des Armutsnetzwerk e.V. an die Bundesregierung, in dem sieben direkte Hilfemaßnahmen für alle Eltern gefordert werden.
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Laut einer Facebook-Mitteilung von Peter Renzel, Stadtdirektor und Sozialdezernent des Stadt Essen, ist am Morgen des 16. Januar 2021 der langjährige Fachbereichsleiter des Essener Jugendamts, Ulrich Engelen (65), verstorben. Bereits in seiner vorhergehenden Tätigkeit als Leiter des Allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Jugendamts hatte unser Verein immer wieder Gelegenheit, Gespräche mit ihm zu führen und auch an den von ihm verantworteten Qualitätsstandards für Gespräche mit Trennungseltern mitzuwirken. Trotz unterschiedlicher Positionen haben wir Herrn Engelen stets als freundlich, konstruktiv und gesprächsbereit erlebt.
Im Namen des Vereins drücken wir den Hinterbliebenen unser Beileid aus und wünschen ihnen viel Kraft.
Für Eltern für Kinder im Revier e.V.
Der Vorstand
(Foto; Peter Prengel, verlinkt aus der Webseite der Stadt Essen)
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Im Koalitiionsvertrag von 2017 wurde von CDU/CSU und SPD festgehalten, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Schon damals wurde Kritik an diesem Vorhaben laut. Am 11. Januar 2021 wurde nun ein Entwurf veröffentlicht, auf den sich die Koaltion geeinigt hat:
Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."
Jeder einzelne Satz ist redundant zu bereits existierenden Rechtsnormen:
- In die Verfassung soll eingefügt werden, dass in der Verfassung definierte Rechte zu achten und zu schützen sind. Dies ist eine Selbsverständlich und bedarf keiner wiederholten Erwähnung.
- Der Begriff des Kindeswohls ist juristisch undefiniert, ebenso, wie weit eine "Berücksichtigung" aussehen soll.
- Der verfassungsrchtliche Anspruch auf rechtliches Gehör ist bereits in Artikel 103 I GG festgelegt und gilt für alle, auch für Kinder.
- Die Erstverantwortung der Eltern (das natürliche Recht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder) ist ibereits in Artikel 6(2) GG definiert
Diese Formulierungen zeigen, dass es nicht um die Rechte oder den Schutz von Kindern geht, sondern um wirkungslose Symbolpolitik, Bei der im englischsprachigen Raum abwertend "virtue signalling" genannte Zurschaustellung überdeutlicher Tugendsignale (kein Politiker wird sich gegen den Schutz von Kindern aussprechen) steht die Förderung der eigenen Reputation im Vordergrund und nicht der Beitrag zum moralischen Diskurs der Gesellschaft. Dies zeigt sich in den jetzt vorgelegten Entwurf, der keinerlei Ausweitung der Rechte von Kindern enthält, sondern die vorhandenden nur wiederholt. Alle Grundrechte, von der freien Entfaltung der Persönlichkeit bis hin zum Recht auf Gesundheit, gelten für alle Menschen, für Erwachsene und natürlich auch für Kinder.
"Wenn es nicht notwendig istt, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen"
(Charles de Secondat, Baron de Montesquieu)
Statt dieser sinnlosen Symbolpolitik wäre die Einhaltung bereits bestehende Normen dringend notwendig. Deutschland weist beim Schutz von Kindern schwere Defizite auf:
- Die UN-Kinderrechtskonvention wurde zwar ratifiziert, wird aber bis heute nicht umgesetzt. Der Artikel 18, der Kindern ein Aufwachsen mit beiden Elternteilen garantiert, hat keinen Eingang in deutsche Gesetze gefunden und wird regelmäßig von Gerichten ignoriert oder verletzt.
- Das 7. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, welches im 5. Artitkel Eltern auch nach ihrer Ttrennung gleiche Rechte in Bezug auf ihre Kinder garantiert und seit dem 22. November 1984 vorliegt, wurde von Deutschland als einzigem Land ohne Begründung nicht ratfiziert.
- Zur Resolution 2079 des Eurorates vom 2. Oktober 2015, welche die staatliche Diskriminierung von Vätern thematisiert und das Wechselmodell als Leitbild fordert, hat die Bundesregierung bis heute keine Zeit gefunden, sich eine Meinung zu bilden.
- Die am 29. Oktober 2019 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte definierte staatliche Schutzpflicht, Kinder vor induzierter Entfremdung zu schützen, wird von den beiden federführenden Bundesministerien für Justiz (BMJV) und Familie (BMFSFJ) ignoriert.
Es bleibt die Hoffnung, dass die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nicht zustande kommt. Die Koalition verfügt in beiden Organen nicht über eine ausreichende Stimmenzahl und die Parteien der Opposition haben bereits deutliche Kritik formuliert.
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Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer des Vereins Eltern für Kinder im Revier e.V.,
von ihren Kindern getrennte Eltern verbringen häufig eine Weihnachtszeit, die weit von den Bildern eines fröhlichen und ungezwungenen Weihnachtsfestes entfernt ist. Das Jahr 2020 hat zudem noch Beschränkungen mit sich gebracht, die sich vorher niemand vorstellen konnte. Dies betraf oft die Wahrnehmung der häufig geringen Umgangskontakte, aber auch die Hilfe durch Beratung oder Professionen oder die Aktivitäten unseres Vereins.
Trotzdem haben wir alle einen Weg durch dieses Jahr gefunden und die Hoffnung, dass sich die Situation in den nächsten Monaten wieder entspannt und verbessert.
Was hat das Jahr 2020 gebracht? Hier ein paar Ereignisse, die uns aufgefallen sind:
- Im Februar wurde der vom SWR produzierte Film "Weil Du mir gehörst" ausgestrahlt, der das Thema der Eltern-Kind-Entfremdung in bedrückend realistischer Weise in die Öffentlichkeit getragen hat. Der Film hat inzwischen mehrere Auszeichnungen erhalten. Wir konnten Interesse an dem Thema und an unserem Verein wecken, was dann jedoch leider im ersten Lockdown verebbte.
- Die 2015 beauftragte und 2019 fertiggestellte "Petra"-Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" ist noch immer nicht veröffentlicht worden. Offenbar waren die Ergebnisse für das beauftragende Familienministerium so unangenehm, dass die seit langem gegen gleichberechtigte Elternschaft agierende Prof. Dr. Sabine Walper beauftragt wurde, die Studie den politisch gewünschten Ergebnissen anzupassen.
- Die Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) verkündete in einem Interview, dass einen großen Bedarf für eine umfassende Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrechtsreform gebe, dass aber in dieser Legislaturperiode "keine Zeit" bleibe, um diese anzugehen. Es sei in Erinnerung gerufen, dass die aktuelle Koalition seit 2013 regiert und die Ergebnisse der Kommissionen zu Fragen des Unterhalts seit 2017 und zum Umgang seit 2018 vorliegen. Es bliebe nur Zeit, um das automatische, gemeinsame Sorgerecht ab Geburt für lesbische Mütterpaare gesetzlich zu verankern. Schwule Väter sollen dabei übrigens nicht berücksichtigt werden. Offenbar sind Grundkenntnisse der Biologie verloren gegangen, denn auch 2020 sind für das Entstehen eines Kindes noch immer Mutter und ein Vater notwendig.
- In der ab 1.1.2021 gültigen Version werden die Sätze der Düsseldorfer Tabelle um durchschnittlich 6,3% angehoben und sind damit völlig abgekoppelt von der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung im Jahr 2020. Der Selbstbehalt für Unterhaltsverpflichtete wurde dagegen nicht angepasst. Auf Nachfrage, wie Betroffene mit Corona-bedingten Einkommensverlusten ihren Pflichten nachkommen sollen, empfahl das SPD-geführte Familienministeriums lapidar, diese mögen ihre Rücklagen auflösen.
- Mit Beginn der Corona-Krise stieg auch die Zahl der Umgangsverweigerungen. Häufig wurde eine diffuse Angst vor einer Infektion als Begründung genutzt, um den Umgang mit dem anderen Elternteil zu verweigern. Erst nach Wochen nahm die Politik Stellung dazu. Glücklicherweise haben viele Gerichte solche Verweigerungen erkannt und mit angemessenen Ordnungsgeldern belegt.
- Unsere Selbsthilfetreffen konnten nur bis März in gewohntem Maß stattfinden. Der Lockdown traf uns im April noch recht unvorbereitet, seit Mai bieten wir alternativ Videokonferenzen an. Diese können den persönlichen Austausch zwar nur sehr unvollkommen ersetzen, sind derzeit aber die einzige Möglichkeit, für Betroffene präsent zu bleiben. Der nächste Selbsthilfetermin findet (wahrscheinlich weiterhin online) am 12.01.2021 von 19-21.30 Uhr statt.
- Um Kosten zu reduzieren, haben wir das seit langem kaum genutzte Büro in der Kastanienallee aufgegeben und nutzen dort nur noch den Briefkasten und einen Lagerraum
- Ende November konnten wir die Gemeinnützigkeit zurückerhalten, die wegen Fristversäumnissen verloren gegangen war.
All dies zeigt, dass es auch nach über zwanzig Jahren des Bestehens von Eltern für Kinder im Revier e.V. noch immer viel zu tun gibt. Wir versuchen auch weiterhin, uns auf verschiedene Weise Gehör zu verschaffen und die Probleme des aktuellen Familienrechts in die Öffentlichkeit tragen, brauchen dazu aber auch Eure tatkräftige Mithilfe. Der Vorstand kann unterstützen und koordinieren, hat aber nicht die Kapazitäten, alles allein zu erledigen. Wir freuen uns auf Eure Rückmeldungen dazu.
Vor allem bitten wir alle diejenigen, die ihren Jahresbetrag 2020 trotz mehrfacher Erinnerungen noch immer nicht überwiesen haben (wie bereits mitgeteilt, können wir aktuell keine Lastschriften einziehen), diesen kurzfristig auf unser neues Konto bei der Sparkasse Essen zu überweisen. Eine steuermindernde Zuwendungsbescheinigung dürfen wir wieder ausstellen. Um die Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Eure Beiträge und Eure Unterstützung angewiesen!
Zum Schluss möchten wir Euch und Euren Kindern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich besseres Jahr 2021 wünschen. Denjenigen, die ihre Kinder an den Feiertagen nicht sehen können, wünschen wir viel Kraft und Zuversicht.
Allen Kindern beide Eltern!
Eltern für Kinder im Revier e.V.
Für den Vorstand
Stefan Dringenberg
Christoph Farat
Mehmet Tuntas
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