Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer des Vereins Eltern für Kinder im Revier e.V (efkir),
wir laden hiermit herzlich ein zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) am
Dienstag, 30. September 2025 um 19 Uhr
in den Räumlichkeiten der
Essener Kontakte, Frohnhauser Platz 1, 45145 Essen.
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Gäste können sich mit geeigneter Begründung per E-Mail an
Der Vorstand schlägt eine Modernisierung und Anpassung der geltenden Satzung vor. Die Änderungsvorschläge werden den Mitgliedern per E-Mail zugesandt. Desweiteren stehen turnusgemäß Wahlen zum Vorstand an.
Vorschläge zur Änderung oder Ergänzung sowie Bewerbungen für die Mitarbeit im Vorstand sind bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung bis zum 16. September per E-Mail an den Vorstand (
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Wahl des Protokollführers
- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 01.10.2024
- Berichte der Vorstandsmitglieder über ihre Arbeit in der letzten Amtsperiode und Ausblick
- Bericht des Kassierers
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstands und des Kassierers
- Wahl des Wahlvorstandes
- Wahl des Vorstandes
- Wahl der Kassenprüfer
- Diskussion zur vorgeschlagenen Satzungsänderung
- Abstimmung über die vorgeschlagene Satzungsänderung
- Verschiedenes
Ein Verein lebt von der Mitwirkung seiner Mitglieder. Daher bitten wir um rege Teilnahme.
Für den Vorstand
Stefan Dringenberg
Reiner Neumann
Helge Ebner
- Details

Jedes Jahr am 25. April wird international auf die Problematik der Eltern-Kind-Entfremdung aufmerksam gemacht. Initiiert wurde der Internationale Tag der Eltern-Kind-Entfremdung im Jahr 2006 als Aktionstag durch die Parental Alienation Awareness Organisation (PAAO) in Kanada.
Dieser alljährliche Aktionstag wird weltweit genutzt, um auf dieses Phänomen und das damit verbundene Leid für die betroffenen Kinder und die ausgegrenzten Elternteile aufmerksam zu machen.
Nach Trennung und Scheidung eines Paares kann es dazu kommen, dass ein Kind einen Elternteil - ohne nachvollziehbaren Grund - ablehnt und diese Ablehnung rational nicht zu erklären ist, es vielmehr bis zur elterlichen Trennung eine positive, liebevolle Beziehung zum abgelehnten Elternteil hatte. Die Auslösung der Entfremdung ist unabhängig vom Geschlecht des betreuenden Elternteils. Auslöser ist der Elternteil, der die Gelegenheit dazu hat, betroffen sein können sowohl Mütter wie auch Väter. Die Ablehnung eines Elternteils, zumeist des getrennt lebenden Elternteils, entsteht in der Regel bei "kriegsähnlichen" Auseinandersetzungen zwischen den Elternteilen in die das Kind einbezogen wird und die negative Einstellung eines Elternteils dem anderen gegenüber kompromisslos zu übernehmen verlangt. Hierdurch gerät das Kind in die emotionale Notlage und große Angst, den meist betreuenden Elternteil auch noch zu verlieren, wenn es in diesem "Kampf" auch zum ausgegrenzten Elternteil loyal bleiben möchte. So bleibt ihm häufig nur, den ausgegrenzten Elternteil psychisch "für tot" zu erklären.
Durch die Entfremdung können Kinder psychische Schäden erleiden, die häufig ein Leben lang begleiten. Aus diesem Grund sprechen Psychologen teils von emotionalem Kindesmissbrauch oder Kindesmisshandlung. Dies braucht öffentliche Aufmerksamkeit. Daher soll der Internationale Tag der Eltern-Kind-Entfremdung auf dieses Problem aufmerksam machen und aufklären, mit dem Ziel Trennungskinder vor diesem Schicksal zu schützen.
Kinder brauchen beide Eltern!
- Details
Die Sechs Verbände - Netzwerk für Trennungsfamilien wenden sich mit einer Formulierungshilfe an die Arbeitsgruppen von CDU/CSU und SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen. Angesichts der rund 2,5 Millionen Kinder in Trennungsfamilien und der hohen Zahl betroffener Erwachsener – darunter Eltern, Großeltern und weitere Angehörige – war es bedauerlich, dass die Parteien die Wahlprüfsteine der Verbände unbeantwortet ließen. Auch das Sondierungspapier vom 8. März 2025 ist enttäuschend. Spätestens jetzt müssen CDU/CSU und SPD ein klares Bekenntnis abgeben und sich für alle Trennungskinder und -familien einsetzen.
Es ist allgemein bekannt, dass im deutschen Familienrecht erhebliche Defizite bestehen. Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland um Jahrzehnte hinterher.
Trennungsfamilien sind mehr als vielleicht nur alleinerziehende Mütter und ihre Kinder.
Alle Leidtragenden warten auf ein klares Bekenntnis:
»Auch Trennungsfamilien sind Familien. Denn jedes Kind hat nur eine Mutter und nur einen Vater; aber vielleicht noch weitere Familienmitglieder, die in Einzelfällen verschiedene Rollen übernehmen wollen. Auch getrenntlebende Eltern wollen von Politik und Gesellschaft gesehen werden und sich wertgeschätzt fühlen.«
68 % der Eltern wünschen sich, dass auch Väter in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei der Geburt des Kindes automatisch die elterliche Sorge erhalten. So wie es der Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG als Pflichtrecht im Kindesinteresse auch vorsieht.
Zudem empfiehlt die Sachverständigenkommission für den Zehnten Familienbericht das Bewusstsein für geteilte Betreuung und gemeinsame Elternverantwortung zu schärfen und die Trennungs- und Scheidungsberatung besser zu fördern und angemessen auszustatten.
Neben den Wahlprüfsteinen des Väteraufbruch für Kinder e.V. gingen den Parteien bereits im November 2024 überwiegend gleiche Positionen der 6 Verbände (Netzwerk für Trennungsfamilien: BIGE – Bundesinitiative Großeltern, EfKiR – Eltern für Kinder im Revier e.V., FSI – Forum Soziale Inklusion e.V., Papa Mama Auch e.V., VAfK – Väteraufbruch für Kinder e.V., Väternetzwerk e.V.) als Formulierungshilfe zu.
Darauf aufbauend wurden die Positionen nun, auch vor dem Hintergrund des Sondierungspapiers vom 8. März 2025, von den Sechs Verbänden - Netzwerk für Trennungsfamilien überarbeitet.
Formulierungshilfe der Sechs Verbände – Netzwerk für Trennungsfamilien
Trennungsfamilien
- »Die gesellschaftlichen Vorstellungen von Familie haben sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Wir stellen uns diesen Entwicklungen: Das Zusammenleben von Eltern und Kindern ist heute nicht in jedem Fall dauerhaft. Doch „Familie“ endet nicht mit der Trennung der Eltern. Vielmehr tragen beide weiterhin die gemeinsame elterliche Verantwortung und übernehmen die Betreuung der Kinder. Trotz der damit verbundenen Belastungen leisten sie Großartiges. Auch diese Eltern möchten von Politik und Gesellschaft gesehen und wertgeschätzt werden.«
- »Deshalb setzen wir uns für Änderungen im Melderecht ein: Kinder sollen künftig in beiden Haushalten ihrer getrennten Eltern gemeldet und statistisch erfasst werden können.«
- »So wie wir die Gleichberechtigung der Geschlechter nach Art. 3 GG respektieren, achten wir auch die gleichermaßene Verpflichtung der Eltern nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Das Grundgesetz sieht keine Hierarchisierung zwischen Eltern vor. Wir wenden uns gegen eine Einteilung von Trennungseltern in Eltern erster und zweiter Klasse und setzen uns für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung ein.«
- »In Anerkennung der Betreuungsverantwortung beider Eltern wollen wir bei Trennungsfamilien nicht mehr von „Umgang“, sondern von „Betreuung“ der Kinder sprechen – und dies auch rechtlich verankern.«
Trennungskinder
- »Der Staat garantiert das Existenzminimum der Kinder. Wir nehmen diese Herausforderung an und setzen uns dafür ein, dass kein Kind von Armut bedroht ist – unabhängig davon, ob es in einer „intakten“ Familie oder in einer Trennungsfamilie lebt. Dabei muss der Staat die jeweiligen Betreuungsanteile in seinen Zuwendungen berücksichtigen, denn die Bedarfe der Kinder entstehen anteilig dort, wo sie geliebt und betreut werden.«
- »Für eine gesunde Entwicklung brauchen Kinder beide Eltern – jeden auf seine Weise. Es ist die Aufgabe des Staates, sicherzustellen, dass ein Kind den Kontakt zu beiden Elternteilen behält.«
Familiengerichtliche Verfahren
- »Wir fördern Angebote und Anreize für eine freiwillige Mediation vor Gerichtsverfahren, ohne diese zu einer verfahrensrechtlichen Zulassungsvoraussetzung zu machen. Gleichzeitig investieren wir in die Qualität der Beratung, um hohe Folgekosten sowie Schäden für die betroffenen Kinder zu vermeiden.«
Paritätische Betreuung als Regelfall
- »Viele Trennungseltern, die ihre Kinder im sogenannten Wechselmodell paritätisch betreuen, stehen vor Herausforderungen bei der Aufteilung staatlicher und sonstiger Zuwendungen, da diese derzeit nur an einen Alleinhaushalt ausgezahlt werden. Wir setzen uns dafür ein, dies zu ändern und eine rechtliche Grundlage für die paritätische Auszahlung an beide Haushalte zu schaffen.«
Steuerliche Behandlung von Trennungsfamilien und ihren Bedarfen
- »Im Sozialrecht werden sämtliche Leistungen für Kinder in Trennungsfamilien mit Bürgergeldbezug anteilig zur Betreuungsleistung auf beide Haushalte aufgeteilt. Diesen Ansatz wollen wir auch im Steuer- und Zuwendungsrecht sowie im Unter
haltsrecht verankern.« - »Wir wollen den Kindesbarunterhalt steuerfrei stellen, da er Vorrang vor den steuerlichen Forderungen des Staates haben sollte. Dies würde maßgeblich zur Sicherung des Existenzminimums der Kinder beitragen.«
- »Hohe Umgangskosten, einschließlich etwaiger Gerichts- und Verfahrenskosten, werden steuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt.«
Kinder- und Elternarmut bekämpfen
- »Ein erheblicher Teil der Kinder in Deutschland ist von Armut bedroht. Wir wollen den Schutz dieser Kinder vor Armut verstärken und gleichzeitig das Armutsrisiko getrennt erziehender Eltern in den Blick nehmen. Die finanzielle Belastung der im Meldehaushalt lebenden Elternteile ist hoch – daher setzen wir uns für steuerliche Entlastungen ein. Doch auch der zweite getrennt erziehende Elternteil steht oft unter finanziellem Druck und ist von Armut bedroht. Für ihn fordern wir die gleichen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen wie für den Elternteil im Meldehaushalt.«
Prävention von Gewalt und Prävention von Kontaktabbrüchen im Trennungskontext
- »Weil das Gewalthilfegesetz viele Kinder und alle nicht-weiblichen Gewaltbetroffenen systematisch ausschließt, werden wir dieses reparieren, um den Schutz für alle Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, im Einklang mit der EU-Richtlinie 2024/1385, zu gewährleisten.«
- »Angesichts der hohen Zahl an Kontaktabbrüchen zwischen Kindern und Eltern in Trennungsfamilien setzen wir uns für präventive Maßnahmen ein. Eine Schulbezirksregelung soll sicherstellen, dass Kinder nicht durch einen Umzug den Kontakt zum anderen Elternteil verlieren.«
Reform des Familienrechts
- »Wir legen die Auslagen für Verfahrensbeistände, Gutachter und Umgangspfleger im Regelfall dem örtlich zuständigen Jugendamt auf. Eine solche Ergänzung der §§ 81 FamFG, 64 SGB X ist gerecht und würde die Kommunen sofort motivieren. Auf verfahrensrechtlicher Seite lässt sich dies in § 158c Absatz 3 FamFG verankern.«
- »Die Arbeit an den Entwürfen für eine Reform des Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrechts wird unter Beteiligung aller Akteure fortgeführt.«
Die Sechs Verbände - Netzwerk für Trennungsfamilien appellieren an die Arbeitsgruppen von CDU/CSU und SPD, die Interessen aller Trennungskinder und -familien zu berücksichtigen, und bedanken sich bereits im Voraus für ihr Engagement.
BIGE – Bundesinitiative Großeltern | https://www.grosselterninitiative.de |
efkir – Eltern für Kinder im Revier e.V. | https://efkir.de |
FSI – Forum Soziale Inklusion e.V. | https://fsi-ev.de |
Papa Mama Auch e.V. | https://www.papa-mama-auch.de |
VAfK – Väteraufbruch für Kinder e.V. | https://vaeteraufbruch.de |
Väternetzwerk e.V. | https://vaeter-netzwerk.de |
- Details

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl 2025 statt. Vorab haben die Generalsekretäre von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Linke unisono erklärt, nur Wahlprüfsteine von einigen wenigen vorab gemeinsam vereinbarten, angeblich die gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums repräsentierenden Verbänden und Organisationen zu beantworten. Die Belange von Trennungskindern und -eltern gehören demnach nicht dazu. Die Aufnahme entsprechender Fragen in den Wahl-O-Mat wurde ebenfalls abgelehnt, weil das Thema zwar Millionen Menschen betrifft, aber aus Sicht der Bundeszentrale für politische BIldung nicht genug Reichweite hat.
In der folgenden Auflistung sind die den Wahlprogrammen entnommenen Positionen der Parteien zu Trennungsfamilien und dem Reformbedarf im Familienrecht aufgeführt. Eine Wahlempfehlung geben wir ausdrücklich nicht ab, empfehlen aber, vor einer entsprechenden Wahlentscheidung zu prüfen, ob die genannten Positionen der jeweiligen Partei mit deren tatsächlichem Abstimmungsverhalten im Bundestag übereinstimmen.
Verlinkt sind jeweils die Wahlprogramme im PDF-Format.
- Bei Partnerschaftsgewalt soll das Sorge- und Umgangsrecht des gewalttätigen Elternteils ausgeschlossen werden.
- Rechte des biologischen Vaters dürfen nicht durch Vereinbarung der Mutter mit Dritten ausgehebelt werden.
- Sie will bei Partnerschaftsgewalt das Sorge- und Umgangsrecht des gewalttätigen Elternteils ausschließen.
- Alleinerziehende sollen finanziell gefördert werden
- Kein Aufenthalt durch Scheinvaterschaften. Sie sind ein Betrug an der Gemeinschaft und am Kind. Die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung soll unter Strafe gestellt werden
- Familienrecht soll sich stärker an den Kinderrechten orientieren
- Schaffung von Anreizen für Schutzkonzepte in allen Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten
- Vollständige Gleichstellung von Familien im Familien- und Abstammungsrecht
- Aufhebung der Diskriminierungen queerer Familien im Familien- und Abstammungsrecht
- Vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention
- Berücksichtigung von häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren
- Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes zum Schutz von Betroffener von häuslicher Gewalt (Maßnahmen wie elektronische Fußfesseln, Aufenthaltsverbote und Hausarreste)
- Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz
- Frühe Hilfen für Familien in belasteten Lebenslagen
- Beendigung von Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht
- Berücksichtigung der Elternschaft von trans*, inter* und nicht binären Menschen
- Verbesserung der rechtlichen Situation von Familien mit mehr als zwei Eltern
- Förderung der Möglichkeiten, jenseits einer Ehe rechtlich verbindlich füreinander sorgen zu können
- Partnerschaftsgewalt soll in Sorge- und Umgangsverfahren verpflichtend berücksicht werden
- Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt
- Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz
- Bessere Unterstützung Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII
- Strukturen zum Kinder- und Jugendschutz verbessern und stärken
- Modernisierung des Abstammungsrecht
- Adoptionen für unverheiratete Paare erlauben
- Legalisierung der Eizellspende
- Zulässigkeit der Embryonenspende
- Ermöglichung der nicht-kommerzielle Leihmutterschaft
- Ermöglichung von Elternschaftsvereinbarungen vor der Empfängnis, insbesondere für Regenbogenfamilien
- Verankerung der gesetzlichen Verantwortungsgemeinschaft
- Beschleunigung von einvernehmlichen Scheidungen und ermöglichen, dass Scheidungstermine auch per gerichtlicher Videokonferenz durchgeführt werden können.
- Wechselmodell als gesetzliches Leitbild
- Stärkung des Rechts auf Umgang zwischen Kindern und Großeltern
- Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
- Mediation vor Familiengerichtsverfahren verpflichtend machen; Sanktionierung bei Verweigerung
- Wechselmodell als Regelfall, unter der Voraussetzung, dass sich die Eltern einig sind und im gleichen Schulbezirk wohnen
- Beim Wechselmodell muss das Existenzminimum von Eltern und Kindern in beiden Haushalten gesichert werden
- Unbewiesene Behauptungen dürfen nicht zu einem Kontaktabbruch führen, der dann Tatsachen für eine Entfremdung schafft
- Umgangsverweigerung muss zeitnah und wirkungsvoll sanktioniert werden. Bei Wiederholungsfällen muss das Sorgerecht in Frage gestellt werden
- Definition einheitlicher Kriterien für Inobhutnahmen auf Bundes- und Länderebene
- Regenbogenfamilien sollen gleichgestellt werden
- Reformierung des Abstammungsrechts
- Betreungsmodelle sollen in Familienrecht und Beratung gleichwertig betrachtet werden
- Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) soll reformiert werden
- Gerechtere Gestaltung des Unterhaltsvorschuss, indem z.B. das Kindergeld nicht mehr voll angerechnet und das Bezugsalter ausgeweitet wird
- Verankerung von Gewaltschutz beim Sorge- und Umgangsrecht verankern
- Anerkennung von Partnerschaftsgewalt als Kindeswohlgefährdung
- Vollständige Umsetzung der „Istanbul-Konvention“, bedarfsgerechte und verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern
- Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz
- Keine Aussagen zum Familienrecht
- Details
Allen bundesdeutschen Parteien ist bewusst: Es herrschen große Defizite im bundesdeutschen Familienrecht, besonders im internationalen Vergleich. Deutschland hinkt in seiner Entwicklung Jahrzehnte hinterher.
Im Hinblick auf die Bundestagswahlen 2025 empfiehlt es sich für die Parteien, sich deutlich auf das Thema Familie zu beziehen. Im Hinblick auf die Bundestagswahlen 2025 empfiehlt es sich für die Parteien, sich deutlich auf das Thema Familie zu beziehen und möglicherweise einige der nachstehend formulierten Textvorschläge in ihr Wahlprogramm zu übernehmen.
Die Zivilgesellschaft wartet vor allem auf folgendes Bekenntnis:
„Auch Trennungsfamilien sind Familien. Die getrennten Eltern leisten ihre Sorgearbeit im Hinblick auf Betreuungs- und Unterhaltsverantwortung.
Auch getrenntlebende Eltern wollen von Politik und Gesellschaft gesehen werden und sich wertgeschätzt fühlen.“
Nachfolgend weitere zeitgemäße Formulierungen:
Familie
- „Die gesellschaftlichen Vorstellungen von Familie haben sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Wir stellen uns diesen Entwicklungen: Das Zusammenleben von Eltern mit Kindern ist heute nicht in jedem Falle dauerhaft angelegt. Dabei endet „Familie“ nicht mit dem Tag der Beendigung der Partnerschaft der Eltern. Vielmehr stehen beide Eltern weiterhin in der Sorgeverantwortung, zur Betreuung ihrer Kinder sowie zur Erbringung des Unterhalts. Sie leisten Großartiges trotz der Belastungen. Auch diese Eltern wollen von Politik und Gesellschaft gesehen und wertgeschätzt werden.“
- „Aus diesem Grunde setzen wir uns für Änderungen im Melderecht sowie im Statistikrecht ein: Kinder sollen zukünftig in beiden Haushalten der getrennten Eltern gemeldet und statistisch erfasst werden können.“
- „So wie wir die Gleichberechtigung der Geschlechter nach GG Art. 3 respektieren, achten wir die Gleichberechtigung der Eltern nach GG Art. 6. Wir erkennen an: Im Grundgesetz ist keine Hierarchisierung zwischen den Eltern vorgesehen. Wir wenden uns gegen eine Behandlung von Trennungseltern als Eltern erster und zweiter Klasse. Wir setzen uns für die rechtliche und staatliche Gleichbehandlung für sie ein.“
- „In Anerkennung der jeweiligen Betreuungsverantwortung wollen wir bei Trennungsfamilien nicht mehr von „Umgang“, sondern von „Betreuung“ der Kinder durch ihre Eltern sprechen. Dies wollen wir auch rechtlich festschreiben.“
Kinder
- „Der Staat garantiert das sächliche Existenzminimum der Kinder. Wir stellen uns dieser Herausforderung und wollen sicherstellen, dass Kinder nicht von Armut bedroht sind. Das gilt für „intakte“ Familien wie auch für Trennungsfamilien. Hier muss der Staat die jeweiligen Betreuungsanteile in seinen Zuwendungen berücksichtigen. Die Bedarfe der Kinder fallen anteilig da an, wo sie sich (in unterschiedlichem Verhältnis) aufhalten.“
- „Für eine gesunde Entwicklung brauchen Kinder ihre beiden Eltern, jeden Elternteil auf seine Weise. Es ist Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass einem Kind beide Eltern erhalten bleiben.“
Familiengerichtliche Verfahren
- „Aktuell verlaufen viele familiengerichtliche Verfahren konflikthaft und konfliktfördernd. Aus diesem Grunde setzen wir uns für verbindlich vorgeschriebene Mediation vor Beginn des Familienverfahrens ein zur Festlegung der anteiligen Betreuung zwischen den Eltern. Dabei ist jede individuelle Lösung für die Eltern möglich, wir belassen die Verantwortung dafür bei den Eltern. Bis zur Einigung gilt zukünftig die paritätische Aufteilung der Betreuung.“
- „Trennungseltern benötigen Rechtssicherheit. Wir setzen uns dafür ein, das Rechtsinstrument der verbindlichen Betreuungsvereinbarung zwischen den Eltern mit ihren jeweiligen individuellen Lösungen gesetzlich zu verankern.“
Umgang des Staates mit „Wechselmodell“
- „Viele Trennungseltern, die ihre Kinder im sogenannten „Wechselmodell“ paritätisch betreuen, haben Schwierigkeiten mit der Aufteilung der staatlichen und sonstigen Zuwendungen, da der Staat die Leistungen aktuell nur an einen Haus-halt transferieren kann. Dies wollen wir ändern und paritätische Auszahlungen an beide Haushalte rechtlich ermöglichen.“
Steuerlicher Umgang mit Trennungskindern und ihren Bedarfen
- „Das Sozialrecht teilt sämtliche Leistungen für Kinder unter Bürgergeldbezug in Trennungsfamilien auf beide Haushalte anteilig zur Betreuungsleistung auf. Wir wollen diesen Ansatz ins Steuer- und Zuwendungsrecht übernehmen, ebenso ins Unterhaltsrecht.“
- „Wir wollen zukünftig Leistungen für Kindesunterhalt steuerfrei stellen. Kindes-unterhalt soll Vorrang haben gegenüber den steuerlichen Forderungen des Staates. Dies trägt erheblich zur Sicherung des Existenzminimums der Kinder bei.“
Kinderarmut und Elternarmut
- „Ein erheblicher Teil der Kinder in Deutschland ist von Armut bedroht. Wir wollen das Streben nach Schutz dieser Kinder vor Armut intensivieren. Daneben blicken wir auf das Armutsrisiko von getrennt erziehenden Eltern. Die Belastungen der Elternteile im Meldehaushalt ist hoch; wir sehen für sie steuerliche Entlastungen vor. Auch die zweiten getrennt erziehenden Elternteile stehen oftmals unter Druck und sind von Armut bedroht. Wir sehen für sie die gleichen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen vor wie für die Eltern im Meldehaushalt.“
Prävention vor Kontaktabbrüchen im Trennungskontext
- Angesichts hoher Zahlen von Kontaktabbrüchen zwischen Kindern und Eltern in Trennungsfamilien setzen wir uns für Präventionsmaßnahmen ein. Durch die Einführung der „Schulbezirksregel“ wollen wir sicherstellen, dass die Kinder nicht durch Umzug den Kontakt zum zweiten Elternteil verlieren.“
Reformprozess Familienrecht - „Eine Anpassung des Familienrechts an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte ist überfällig. Wir setzen uns zur Erarbeitung von zeitgemäßen Lösungen bei der Reform für die Einberufung eines „Runden Tisches“ mit demokratischer Beteiligung sämtlicher relevanter Verbände aus der Zivilgesellschaft ein.“
Überwiegend gleiche Positionen gingen den Parteien im November 2024 als Formulierungshilfe von den Verbänden BIGE – Bundesinitiative Großeltern, FSI – Forum Soziale Inklusion e. V., Papa Mama Auch e. V., VAfK – Väteraufbruch für Kinder e. V., Väternetzwerk e. V. und efkir - Eltern für Kinder im Revier e. V. zu.
- Details
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer des Vereins Eltern für Kinder im Revier e.V (efkir),
die Zeit rennt und schon wieder ist ein Jahr vorbei. Zum Ende des Jahres wollen wir uns noch einmal bei Euch melden.
In diesem Jahr konnten wir auf das 25jährige Bestehen unserer Selbsthilfegruppe zurückblicken. Bei der Jubiläumsfeier im Unperfekthaus durften wir zwei bemerkenswerten Vorträge von Julia Jacob, Bürgermeisterin der Stadt Essen, und von Heike Gerhards, Vorstandsmitglied von "Eltern bleiben - Bündnis von Müttern und Vätern" aus Köln anhören. In der Zeit unseres Bestehens gab es einige gesellschaftliche und rechtliche Fortschritte für Trennungseltern, die jedoch noch weit von dem entfernt sind, was wünschenswert wäre.
Im Rahmen unserer politischen Arbeit haben wir gemeinsam mit fünf weiteren Verbänden die diversen Entwürfe für eine Familienrechtsreform der Ampelkoalition kommentiert, zahlreiche Schwachpunkte aufgezeigt und an die zuständigen Ministerien gesandt. Unsere Stellungnahmen haben wir auf unserer Webseite veröffentlicht. Mit dem Scheitern der Koalition sind die Reformpläne erst mal hinfällig, was wir mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehen. Einerseits war es erfreulich, dass das Thema endlich Aufmerksamkeit erhalten hat, andererseits waren die Entwürfe derart mutlos und unvollständig, so dass zu befürchten war, dass die minimalen Verbesserungen auf lange Zeit weitere Fortschritte blockieren würden. Mit dem Scheitern der Regierung haben wir die Gelegenheit genutzt, alle relevanten Parteien angeschrieben und Vorschläge für das Wahlprogramm unterbreitet. Ob dies messbare Auswirkungen haben wird, werden wir nach der Wahl im Februar sehen.
In unserer Selbsthilfe haben wir wieder zahlreiche Fälle besprochen und konnten hoffentlich einige hilfreiche Anregungen geben. Über das Jahr konnten wir einige neue Mitglieder gewinnen. Als Vorstand freuen wir uns sowohl über die Neumitglieder und bedanken uns bei denjenigen, die dem Verein schon seit langer Zeit treu bleiben und uns unterstützen. Es ist wichtig, dass unsere Themen sichtbar bleiben.
Für viele Trennungseltern ist die Weihnachtszeit nicht einfach. Viele können mit ihren Kindern nur sehr eingeschränkt oder gar keine Zeit verbringen. Trotzdem möchten wir allen Betroffenen Mut zusprechen und Euch bitten, die Hoffnung nicht aufzugeben. Wir erleben immer wieder Fälle, in denen sich Situationen schlagartig ändern. Auch für diejenige, die ihre Kinder nicht sehen können: Versucht, die Weihnachtszeit zu nutzen, Euch ein wenig zu entspannen und neue Kräfte für das kommende Jahr zu sammeln. Bleibt optimistisch und genießt die Zeit, die Ihr mit lieben Menschen verbringen könnt.
Wir wünschen Euch, Euren Kindern und Euren Familien frohe und besinnliche Weihnachtsfeiertage und glückliches und gesundes Jahr 2025.
Kinder brauchen beide Eltern!
Für den Vorstand
Stefan Dringenberg
Reiner Neumann
Helge Ebner
Stephan Kempkes
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