Strategie und Taktik der Verfahrensführung – Berechnung der Unterhaltshöhe, Vollstreckung und Vollstreckungsabwehr
In diesem Workshop werden anhand von Fallbeispielen die Rechtsgrundlagen geklärt, wann wer
- überhaupt einen Auskunftsanspruch und ggf. auch einen Anspruch auf Geldzahlung hat
- auf welche Auskünfte sich der unterhaltspflichtige Elternteil beschränken kann und welche - nicht geforderten - Auskünfte er / sie sinnvollerweise zusätzlich erteilen sollte
- ob, und wenn ja, wieviel Geldzahlung für welchen Zeitraum gefordert werden kann.
Bzgl. des erhobenen Anspruchs auf Geldzahlungen wird erarbeitet, wie die ggf. tatsächlich nach dem Gesetz geschuldete Höhe des Barunterhalts berechnet wird.
In den Fallbeispielen werden auch die Fragen mitbearbeitet:
- Was darf der andere Elternteil, und was nicht?
- Was darf das eigene Kind, und was nicht?
- Was darf der gegnerische Rechtsanwalt, was der eigene, und was nicht?
- Wann darf die Beistandschaft des Jugendamts tätig werden; was darf sie, und was nicht?
- Wann darf die Unterhaltsvorschußkasse tätig werden, was darf sie, und was nicht?
- Wann darf das JobCenter/Sozialamt tätig werden, was darf es, und was nicht?
- Wann kann man sich gegen Vollstreckungsmaßnahmen wehren, und wie wehrt man sich gegen diese?
Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Gesetzeskontexte des Familienrechts erläutert, Verfahren durchgespielt und ermöglichen damit den Teilnehmern eine Grundlage zum besseren Verständnis. Die Veranstaltung gibt konkrete Impulse zum eigenen Handeln im Rahmen der Eigeninitiative.
Die Workshops werden von Dipl.-Jur. Manfred Hermann als Gruppenarbeit durchgeführt.
Alle Teilnehmer sollen sich das Buch "Familienrecht" in aktueller Fassung aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" besorgen und mitbringen.