Am 12. Februar 2020 sendet das Erste um 20:15 Uhr den Spielfilm "Weil Du mir gehörst". Der Film wurde am 3. Februar bereits vorab in der ARD-Mediathek veröffentlicht und steht dort bis zum12. Mai zur Verfügung. Es wird auf bedrückende Weise beschrieben, wie Konflikte nach einer Scheidung zu einem Fall von Elternentfremdung eskalieren. Autorin Katrin Bühlig und der Regisseur Alexander Diebach zeigen auf gut recherchierte Weise den typischen Verlauf einer Kindeentfremdung nach und inszenieren dies auf sachliche und angemessene Weise bis hin zur abschließenden Klärung vor einem Oberlandesgericht.
Julia Koschitz und Felix Klare spielen das Elternpaar Julia und Tom, welches um die achtjährige Anni kämpft. Nachdem der Vater nach der Trennung eine neue Partnerin findet, versucht die Mutter voll Schmerz und Verletztheit, die gemeinsame Tochter möglichst eng an sich zu binden. Als sie sich einen Anwalt nimmt und mit allen Mitteln um die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts kämpft, wird klar, dass sie Tom aus Annis Leben werfen will. Damit setzt sie einen Prozess in Gang, der immer mehr eskaliert und Anni zunehmend verstört. Bei einer Befragung vor dem Gericht gerät Anni in Panik – sie möchte lieber tot sein als mit ihrem Vater zu tun zu haben.
Der Film zeigt auf realistische Weise, welche Belastungen Trennungskinder erleiden müssen und was sich tagtäglich an deutschen Famiiliengerichten abspielt. Als Fiktion entlarvt sich der Film erst, als der Vater tatkräftige, externe Unterstützung erhält. In der Realität warten betroffene Kinder und Elternteile häufig vergeblich auf Hilfe. Obwohl der Sachverhalt der mutwilligen Entfremdung schon lange bekannt ist, verschließen in der Realität Professionen wie Jugendämter, Gerichte, Gutachter oder Organisationen der Familienhilfe die Augen vor diesem Sachverhalt. Unterstützung durch engagiertes Fachpersonal erhalten betroffene Kinder so gut wie nie. Selbst deutliche Hinweise auf entfremdendes Verhalten werden in der Regel ignoriert oder bagatellisiert. In der Regel bleiben Betroffene allein und erhalten nur in seltenen Fällen Hilfe.
Die gegenwärtige Rechtslage im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht, die aggressives und eskalierendes Verhalten fördert und sogar wirtschaftlich belohnt, bedarf einer dringenden Reform. Anstatt gerichtlich einen Elternteil auszugrenzen, muss allein schon aus der sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegebenen Schutzpflicht des Staates vor Entfremdung die Rechtsprechung zugunsten der betroffenen Kinder und nicht der entfremdenen Elternteile ausfallen.
efkir hofft, dass der Film eine ähnliche Signalwirkung entwickelt, wie sie der 2007 gesendete Zweiteiler zum Contergan-Skandal hatte. Dank der u.a. durch diesen Film erzeugten Medienpräsenz fanden 46 Jahre nach Bekanntwerden der schädigenden Wirkung erstmals Gespräche zwischen dem Hersteller und dem Bundesverband der Contergangeschädigten statt.