Rund 200.000 Kinder sind jedes Jahr von der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern betroffen. Für die aller meisten Kinder ist dies ein einschneidendes Lebensereignis.
Väter sind besonders betroffen
Jeweils ein Drittel hat keinen oder nur sehr sporadischen Kontakt. Lediglich das letzte Drittel sieht die Kinder regelmäßig, wobei sich dies jedoch in der Regel auf ein Wochenende alle zwei Wochen beschränkt.
Die Aufrechterhaltung von Bindungen und Beziehungen von Kindern zu ihren Eltern und ihrem jeweiligen Familien-/Freundeskreis ist jedoch essentiell für ihre gesunde Entwicklung. Daher fordern wir unter anderem:
- Gesetzliche Verankerung der Doppelresidenz/ Wechselmodell als Regelfall
- Gleichberechtigung von Vätern/Männern und Müttern/Frauen in Familiensachen
- Eltern-Kind-Entfremdung verhindern und sanktionieren
- Umgangsboykott stoppen und schnell auflösen
- Für gemeinsames Sorgerecht ab Geburt
- gerechte Unterhaltsverteilung
- beide Betreuen, beide bezahlen
- wirksamen Schutz gegen Behördenwillkür und Justizversagen
- Anerkennung, Hilfe und Entschädigung für die von Eltern-Kind-Entfremdung betroffenen Menschen
efkir ist eine Selbsthilfeorganisation von und für Elternteile, die sich gegenseitig sowie ihre Kinder unterstützen in der Bewältigung familiärer Probleme im Vorfeld sowie nach Trennung und Scheidung. Besonders fördern wir die Vater-Kind-Beziehung, die Emanzipation von Vätern aus dem herkömmlichen Rollenverständnis heraus und die Aufwertung der Väter in unserer Gesellschaft.
Wir fordern die Beachtung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes, der Europäische Menschenrechtskonvention sowie der Resolution 2079 des Europarats.
Wir treten für die gemeinsame elterliche Sorge, für gleiche Pflichten und gleiche Rechte für Vater und Mutter in Beziehung zu ihrem Kind auch nach Trennung und Scheidung als Regelfall für alle Kinder ein.
In diesem Rahmen treten wir auch dafür ein, dass ein Kind nach Trennung oder Scheidung der Eltern sowohl im Haushalt des Vaters wie der Mutter eine gleichwertige und gleichberechtigte Wohnung hat. Wir treten dafür ein, dass Vater und Mutter im Rahmen ihrer Umgangspflicht mit dem Kinde an mindestens 182 Tagen im Kalenderjahr Umgang haben, ebenso treten wir dafür ein, dass die 182:182 Tage-Regelung des Umgangs als Mindestumgang des Kindes mit jedem Elternteil in der Regel durch die Familiengerichte festgesetzt wird.
Wir unterstützen Väter, Mütter und Kinder bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen und sozialen Interessen, und ihren familiären Beziehungen.
Wir fördern und fordern die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von Vätern und Müttern unabhängig von ihren Lebensformen
Wir fördern und unterstützen Wissenschaft und Forschung hinsichtlich der Bedeutung von Vätern für die positive Entwicklung ihrer Kinder.
Wir fördern die internationale Begegnung mit Vätern und kooperiert auf nationaler wie auch internationaler Ebene mit Institutionen, Vereinen und Gruppen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen.
Wir dokumentieren und veröffentlichen Rechts- und Pflichtverletzungen von Gerichten und Behörden, die negative Auswirkungen auf die Bindung zwischen Elternteilen und Kindern haben.
Wir bemühen uns, mit unseren Anliegen bei der Politik und Entscheidungsträgern wahrgenommen zu werden.