Mit der Veröffentichung der Düsseldorfer Tabelle für 2021 bewahrheitet sich, was unterhaltsverpflichtete Elternteile schon befürchtet haben: Zum zweiten Mal in Folge steigt der Mindestunterhalt mit diesmal 6,35% deutich stärker als die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung. In zwei der drei Altersgruppen steigen die Regelstätze sogar um ca. 13 %. Hier fällt besonders auf, dass der vom BMFSFJ festgelegte existenznotwendige Grundbedarf für Jugendliche um 30 Euro über dem Bedarf von Volljährigen liegt. Diese Diskrepanz weckt Zweifel daran, ob ddas Ministerium überhaupt in der Lage ist, den Regelbedarf für Kinder und junge Erwachsene sachgerecht zu ermittlen oder ob es nur darum geht, sie als eine bequeme Einnahmquelle für mitzuversorgende Elternteile zu missbrauchen.
Das um 15 Euro angehobene Kindergeld kann die massiven Erhöhungen nur zu einem kleinen Teil kompensieren, so das die Zahllast für Unterhaltspflichtige noch stärker steigt als zum Jahreswechsel 19/20. Gerade in untereren Einkommensgruppen wird es Jahr für Jahr schwerer, den gesetzlich verlangten Barunterhalt aufzubringen, insbesondere wenn es sich die Pflicht auf mehrere KInder erstreckt. Mangels Anpassung des bereits an den untersten Grenzen orientieren Eigenbedarfs ist es traurige Realität, dass die Zahlungsforderungen diese in vielen Fällen unterschreiten. Völlig ignoriert wurden zudem die wirtschafltiche Entwicklung in Folge der Corona-Pandemie. In zynischer Weise empfahl das Familienministerium laut Deutschlandfunk bereits im Frühjahr, Unterhaltsverpflichtete mögen Rücklagen aufbrauchen, um ihre Zahlungen weiter uneingeschränkt leisten zu können. Woher diese Rücklagen gerade bei unteren Einkommensgruppen kommen sollen, verriet das Ministerium nicht.
In diesem Zusammenhang fällt besonders auf, dass die zuständigen Ministerien für Justiz und Familie ihren Arbeitsauftrag verweigern und die schon lange von Experten geforderten Reformen im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht massiv verschleppen. Als Begründung führte Bundesjustizministerin Lambrecht unlängst an, dass die seit sieben Jahren regierende Koalition "keine Zeit" für solche Reformen hätte und allenfalls Stückwerk abliefern kann.
Gerade der Umstand, dass viele Betroffene ihrer Verpflichtungen zur Versorgung ihrer Kinder in Form von Naturalunterhalt durch Betreuung und Erziehung nachkommen möchten und ihnen dies von der Politik aktiv verweigert wird, belegt auf erschreckende Weise, dass vorrangig die von der SPD geführten Ministerien Elternteile nicht als notwendigen Bestandteil im Leben ihrer Kinder, sondern nur als Geldquelle zur Entlastung der Staatskasse und zur Finanzierung des Lebens des Ex-Partners betrachten.
Betroffene Elternteile sollten dies bei der Bundestagswahl 2021 berücksichtigen.