Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl 2025 statt. Vorab haben die Generalsekretäre von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Linke unisono erklärt, nur Wahlprüfsteine von einigen wenigen vorab gemeinsam vereinbarten, angeblich die gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums repräsentierenden Verbänden und Organisationen zu beantworten. Die Belange von Trennungskindern und -eltern gehören demnach nicht dazu. Die Aufnahme entsprechender Fragen in den Wahl-O-Mat wurde ebenfalls abgelehnt, weil das Thema zwar Millionen Menschen betrifft, aber aus Sicht der Bundeszentrale für politische BIldung nicht genug Reichweite hat.
In der folgenden Auflistung sind die den Wahlprogrammen entnommenen Positionen der Parteien zu Trennungsfamilien und dem Reformbedarf im Familienrecht aufgeführt. Eine Wahlempfehlung geben wir ausdrücklich nicht ab, empfehlen aber, vor einer entsprechenden Wahlentscheidung zu prüfen, ob die genannten Positionen der jeweiligen Partei mit deren tatsächlichem Abstimmungsverhalten im Bundestag übereinstimmen.
Verlinkt sind jeweils die Wahlprogramme im PDF-Format.
- Bei Partnerschaftsgewalt soll das Sorge- und Umgangsrecht des gewalttätigen Elternteils ausgeschlossen werden.
- Rechte des biologischen Vaters dürfen nicht durch Vereinbarung der Mutter mit Dritten ausgehebelt werden.
- Sie will bei Partnerschaftsgewalt das Sorge- und Umgangsrecht des gewalttätigen Elternteils ausschließen.
- Alleinerziehende sollen finanziell gefördert werden
- Kein Aufenthalt durch Scheinvaterschaften. Sie sind ein Betrug an der Gemeinschaft und am Kind. Die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung soll unter Strafe gestellt werden
- Familienrecht soll sich stärker an den Kinderrechten orientieren
- Schaffung von Anreizen für Schutzkonzepte in allen Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten
- Vollständige Gleichstellung von Familien im Familien- und Abstammungsrecht
- Aufhebung der Diskriminierungen queerer Familien im Familien- und Abstammungsrecht
- Vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention
- Berücksichtigung von häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren
- Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes zum Schutz von Betroffener von häuslicher Gewalt (Maßnahmen wie elektronische Fußfesseln, Aufenthaltsverbote und Hausarreste)
- Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz
- Frühe Hilfen für Familien in belasteten Lebenslagen
- Beendigung von Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht
- Berücksichtigung der Elternschaft von trans*, inter* und nicht binären Menschen
- Verbesserung der rechtlichen Situation von Familien mit mehr als zwei Eltern
- Förderung der Möglichkeiten, jenseits einer Ehe rechtlich verbindlich füreinander sorgen zu können
- Partnerschaftsgewalt soll in Sorge- und Umgangsverfahren verpflichtend berücksicht werden
- Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt
- Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz
- Bessere Unterstützung Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII
- Strukturen zum Kinder- und Jugendschutz verbessern und stärken
- Modernisierung des Abstammungsrecht
- Adoptionen für unverheiratete Paare erlauben
- Legalisierung der Eizellspende
- Zulässigkeit der Embryonenspende
- Ermöglichung der nicht-kommerzielle Leihmutterschaft
- Ermöglichung von Elternschaftsvereinbarungen vor der Empfängnis, insbesondere für Regenbogenfamilien
- Verankerung der gesetzlichen Verantwortungsgemeinschaft
- Beschleunigung von einvernehmlichen Scheidungen und ermöglichen, dass Scheidungstermine auch per gerichtlicher Videokonferenz durchgeführt werden können.
- Wechselmodell als gesetzliches Leitbild
- Stärkung des Rechts auf Umgang zwischen Kindern und Großeltern
- Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
- Mediation vor Familiengerichtsverfahren verpflichtend machen; Sanktionierung bei Verweigerung
- Wechselmodell als Regelfall, unter der Voraussetzung, dass sich die Eltern einig sind und im gleichen Schulbezirk wohnen
- Beim Wechselmodell muss das Existenzminimum von Eltern und Kindern in beiden Haushalten gesichert werden
- Unbewiesene Behauptungen dürfen nicht zu einem Kontaktabbruch führen, der dann Tatsachen für eine Entfremdung schafft
- Umgangsverweigerung muss zeitnah und wirkungsvoll sanktioniert werden. Bei Wiederholungsfällen muss das Sorgerecht in Frage gestellt werden
- Definition einheitlicher Kriterien für Inobhutnahmen auf Bundes- und Länderebene
- Regenbogenfamilien sollen gleichgestellt werden
- Reformierung des Abstammungsrechts
- Betreungsmodelle sollen in Familienrecht und Beratung gleichwertig betrachtet werden
- Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) soll reformiert werden
- Gerechtere Gestaltung des Unterhaltsvorschuss, indem z.B. das Kindergeld nicht mehr voll angerechnet und das Bezugsalter ausgeweitet wird
- Verankerung von Gewaltschutz beim Sorge- und Umgangsrecht verankern
- Anerkennung von Partnerschaftsgewalt als Kindeswohlgefährdung
- Vollständige Umsetzung der „Istanbul-Konvention“, bedarfsgerechte und verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern
- Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz
- Keine Aussagen zum Familienrecht