Der von der Bundesregierung beschlossene Kinderbonus aus dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 29.06.2020 (BGBl S. 1512) kommt, trotz massiver Proteste von Alleinerziehendenverbänden, auch Kindern bei unterhaltspflichtigen Elternteilen zugute.
Aufgrund des Gesetzes wird dem Kindergeldberechtigen für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200 € und für den Monat Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100 € gezahlt (§ 66 Abs. 1 Satz 2 EStG, §6 Abs. 3 BKGG). Dies mindert in den genannten Monaten den Bedarf des Kindes gemäß §1612b BGB.
Wenn bei getrennt lebenden Eltern der unterhaltspflichtige Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr zahlt oder wenn sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen, dann darf der zahlende Elternteil die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungsmonaten (also in der Regel 100 € im September und 50 € im Oktober) abziehen. Bei Unterhaltspflegschaften durch das Jugendamt wird in der Regel schriftlich hierüber informiert. Liegt eine Titulierung vor, empfiehlt es sich, den Anteil des Kinderbonus beim anderen Elternteil schriftlich und belegbar geltend zu machen.
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In einem am 5.8.20 veröffentlichten Interview mit der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) teilte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) mit, dass die von Experten seit Jahren als dringend angemahnte Familienrechtsreform weiterhin verschleppt wird. Für die seit 2013 regierende Große Koalition aus CDU/CSU und SPD reiche die Zeit von inzwischen sieben Jahren nicht aus, um in dieser Legislaturperiode Ergebnisse vorzulegen.
Auch das automatische Sorgerecht für nicht verheiratete Väter wurde abgelehnt. Dass das Grundgesetz in Artikel 6(5) eheliche und nichteheliche Kinder gleichstellt, wurde ein weiteres Mal ignoriert.
Stattdessen liegen die Schwerpunkte ihrer Politik auf der Frage, wie bei lesbischen Paaren eine zweite Frau Mutter sein könne, um Kindern das Aufwachsen in "gesicherten Verhältnissen" zu ermöglichen. Hierzu sollen in Kürze Reformentwürfe des Abstammungsrechts vorgestellt werden. Dass Lambrecht grundlegende Kinderechte grob verletzt und sich im klaren Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention befindet, erkennt die Ministerin nicht. Lambrecht hatte bereits mit ihrer zögerlichen Haltung bei der rechtlichen Einordnung von Kindesmissbrauch deutlich Kritik hervorgerufen und belegt, welchen Stellenwert Kinder für sie haben. Sowohl der Deutsche Anwaltsverein als auch die Fachpresse äußerten Unverständnis.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder das Recht, mit beiden leiblichen Eltern, mit Mutter und Vater aufzuwachsen und von diesen erzogen zu werden. Die Bemühungen der Politik sollten darauf ausgerichtet sein, Kindern ihre Bindung zu erhalten. Die Überlegungen des Justizministeriums schließen jedoch genau dies aus. Väter werden völlig ausgeschlossen,, schwule Paare offen diskriminiert und die beliebige Austauschbarkeit von Bezugspersonen gefördert. Es erscheint kaum vorstellbar, dass ein solcher Gesetzesentwurf im Jahr 2020 in Deutschland überhaupt möglich ist.
Kindern soll hier ein wesentlicher Teil ihrer Identität – ihr zweiter Elternteil – per Gesetz genommen werden. Dies ist unhaltbar und verfassungswidrig.
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Hiermit möchten wir auf eine Umfrage aufmerksam machen, die der Verein „Papa Mama Auch e.V.“ aktuell durchführt. Sie wendet sich gezielt an Eltern, (Halb-) Geschwister, Großeltern, Angehörige, Lebenspartner, gute Freunde und Verwandte mit Fragen zur Eltern-Kind-Entfremdung und deren Folgen. Die Umfrage ist anonym und soll Antworten zur Qualität von Institutionen, Folgen für Psyche und Gesundheit, den Schaden für die Wirtschaft, das Gesundheitssystem und die Steuerzahler liefern. Wir bitten darum, teilzunehmen und auch im Bekannten- und Verwandtenkreis zahlreich auf diese Umfrage aufmerksam zu machen, um ein möglichst umfangreiches Bild über die Situation im deutschsprachigen Raum zu erhalten.
https://www.papa-mama-auch.de/umfrage-zu-eltern-kind-entfremdung/
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Am 22. Juli 2020 hatte unser Vereinsvorstand Gelegenheit, den Essener Bundestagsabgeordneten Dirk Heidenblut (SPD, rechts im Bild) in dessen Wahlkreisbüro auf Probleme von Kindern und Elternteilen in Trennungsituationen aufmerksam zu machen. Die Diskussion verlief in konstruktiver und freundlicher Atmosphäre. Nach kurzer Vorstellung unserer Vereinsarbeit haben wir über den massiven Reformstau im Familienrecht sowie über die fehlende Unterstützung von Trennungselternteilen gesprochen. Wir haben versucht, das Bewusstsein dafür wecken, dass Kinder beide Elternteile brauchen und die Fixierung der Politik auf sogenannte Alleinerziehende zahlreiche Probleme verschärft anstatt zu mindern.
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Am 13. September soll in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahl 2020 statfinden. Angesichts unseres Arbeitsschwerpunkts im Ruhrgebiet haben wir relevante Parteien in den Städten Bochum, Bottrop, Dinslaken, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hattingen, Herne, Mülheim/Ruhr, Oberhausen, Recklnghausen und Witten gebeten, die Fragen zu unseren Wahlprüfsteinen zu beantworten. Wir werden zu gegebener Zeit dokumentieren, ob und welche Antworten wir erhalten haben.
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Als eines der Mittel zum Anheizen der Konjunktur nach Corona wurde von der Bundesregierung ein Kinderbonus von 300 € pro Kind beschlossen, der mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll. Die genauen Modalitäten sind noch offen, allerdings wurde bekannt, dass dieser Bonus bei getrennten Eltern beiden zugute kommen, aber wie das Kindergeld nur an einen ausgezahlt werden soll. Zahlreiche Alleinerziehendenverbände laufen Sturm gegen diese Pläne und fordern, dass der Bonus nur dem Elternteil zustehen soll, be welchem sich ein Kind überwiegend aufhält. Sogar der Deutsche Kinderschutzbund hat diese Forderung übernommen. Aber geht es hierbei um die Bedürfnisse der Kinder oder nur um die eines Elternteils?
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