Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer des Vereins Eltern für Kinder im Revier e.V (efkir),
nachdem wir bereits im letzten Jahr Corona-bedingt unsere Jahreshauptversammlung in virtuellem Format als Videokonferenz durchführen mussten, hat sich die Situation für uns auch 2021 nicht deutlich verbessert. Uns fehlen Räumlichkeiten, in denen wir unser Treffen konform zu den geltenden Infektionsschutzregeln ausführen könnten. Bei den Essener Kontakten dürfen sich nur maximal 7 Personen aufhalten, was wir für die Versammlung als zu gering einschätzen. Zudem muss ein Nachweis erbracht werden, dass alle Teilnehmer geimpft, getestet oder genesen sind.
Deshalb haben wir uns, wie andere Vereine auch, erneut für den Kompromiss entschieden, die Jahreshauptversammlung wieder als Videokonferenz durchzuführen und hoffen, dass es in Zukunft endlich wieder möglich ist, unsere Treffen in Präsenz durchzuführen. Eine Besonderheit ist, dass turnusgemäß Wahlen anstehen. Hier bitten wir alle Mitglieder um eine pragmatische Vorgehensweise.
Wir hoffen auf Euer Verständnis, eure Zustimmung und Unterstützung für die gewählte Vorgehensweise und laden herzlich ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) 2021 am
Dienstag, 23. November 2021 um 19 Uhr beim Video-Konferenzdienst Zoom
Für die Teilnahme sind ein Smartphone, Tablet oder Rechner mit Kamera und Mikrofon notwendig. Bitte gebt einen identifizierbaren Namen an. Technische Unterstützung können wir nur sehr eingeschränkt leisten, gute Informationen gibt es jedoch direkt beim Anbieter unter https://support.zoom.us/hc/de
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Wir haben die notwendigen Zugangsdaten an alle Mitglieder versandt, deren E-Mail-Adresse uns bekannt ist. Sollte jemand versehentlich keine Daten erhalten haben, können diese per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erfragt werden. Mit geeigneter Begründung können sich Gäste auf gleichem Weg zur Versammlung anmelden.
T a g e s o r d n u n g
Eröffnung und Begrüßung
Wahl des Protokollführers
Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 17.11.2020
Berichte der Vorstandsmitglieder über ihre Arbeit in der letzten Amtsperiode und Ausblick
Bericht des Kassierers
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstands und des Kassierers
Wahl des Wahlvorstandes
Wahl des Vorstandes
Wahl der Kassenprüfer
Verschiedenes
Ein Verein lebt von der Mitwirkung seiner Mitglieder. Daher bitten wir um rege Teilnahme.
Kurz vor der Bundestagswahl und dem möglichen Verlust des BMFSFJ für die SPD schafft die scheidende Bundesjustiz- und -familienministerin Christine Lambrecht Fakten nach dem Prinzip der verbrannten Erde und ernennt Prof. Dr. Sabine Walper zur Direktorin des überwiegend aus Mitteln des Ministeriums finanzierten Deutschen Jugendinstituts (DJI).
Prof. Dr. Walper fällt seit Jahren durch parteische und kinderfeindliche Veröfffentlichungen auf, deren Ergebnisse konträr zur internationalen Forschung sind und die keine wissenschaftlichen Belege für ihre Ideologie--basierten Theorien enthalten. Dabei schließt sie schon mal auf Basis von 8 oder 17 beobachteten Kindern auf die Gesamtheit in Deutschland, während anderslautende Ergebnisse skandinavischer Studien mit Daten einiger tausend bis hundertausend Fällen ignoriert werden. Ihre von der internationalen Forschung abweichende Theorie, dass Kinder in einer konfliktbehafteten elterlichen Beziehung nicht von gemeinsamer Betreuung profitieren, kann sie nicht belegen.
Auch in den Skandal um die verschwundene Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" ("Petrastudie") ist Prof. Dr. Walper verwickelt: Nachdem sie die Ausschreibung nicht gewonnen hat, wurde sie Mitglied in deren wissenschaftlichen Beirat und hat nach deren Abschluss den Auftrag übernommen, die bereits fertiggstellte Studie nachträglich an vom Ministerium vorgegebenen Ergebnisse anzupassen.
In der Vergangenheit ist das nun von Walper geführte DJI bereits mehrfach damit aufgefallen, wissenschaftliche Aussagen zum Wohlbefinden von Kindern in Trennungsfamilien fast ausschließlich aus den Ergebnissen der Befragung von Mütter abzu leiteten (z.B. AID:A-Survey „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“) oder wissenschaftliche Studien zu Betreuungsmodellen mit sehr fragwürdigen und tendenziösen Interpretationen zu bewerten (z.B. Fachtag „Wechselmodell – Kinder im Fokus von Trennung und Scheidung“, 07.12.2015, Schwerin). Trotz der einseitigen und nicht am Kindeswohl orientierten Ausrichtung des DJI werden dessen Positionen immer wieder ohne kritische Prüfung von der Politik und von Juristen übernommen.
Mit der Ernennung von Prof. Dr. Walper demonstriert das SPD-geführte Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend deutlich, welchen Stellenwert Trennungskinder für die Politik haben: Nur den eines Vehikels für die Interessen erwachsener Menschen. Grundrechte und Bedürfnisse von Kindern spielen weiterhin keine Rolle.
Auch im Jahr 2021 scheint bei den Parteien nicht angekommen zu sein, dass Kinder zwei Elternteile haben und diese für ein gesundes Aufwachsen benötigen. Es ist bedrückend, was die im Bundestag vertretenen Parteien in ihren Wahlprogramme bezüglich getrennt lebender Familien geschrieben haben. Bei den meisten Parteien wird wird von "Familie" geschrieben, diese endet jedoch in der Wahrnehmung, sobald sich Eltern getrennt haben. In der Folge wollen sie Modell "Alleinerziehung" weiter ausbauen, konzentrieren sich ausschließlich auf dfie Bedürfnisse Erwachsener und vergessen dabei diejenigen der Kinder. Während sich manche Parteien damit überbieten, wieviele Mütter ein Kind haben kann, taucht das Wort "Vater" in den meisten Programmen kaum auf. Gleichberechtigung ist als Einbahnstraße formuliert und i.d.R. nur für Frauen und LGBTQ-Personen stattfinden.
Ein Vater, der - wegen zwischenzeitlich eingetretener Arbeitslosigkeit - versucht, den Titel über Kindesunterhalt abzuändern (§§ 238, 239 FamFG), stellt nach schriftlicher Ankündigung an die Mutter die Unterhaltszahlungen ein. Das Amtsgericht verweigert dem Vater die Verfahrenskostenhilfe für das Abänderungsverfahren und verschleppt dieses.
Die Mutter beantragte Unterhaltsvorschussleistungen. Gleichzeitig leitete sie durch ihre Rechtsanwältin die Vollstreckung des vollen Unterhalts gegen den Vater ein, obwohl die Unterhaltsvorschussleistungen auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangen waren, sie diese also insoweit gar nicht mehr vollstrecken durfte.
Das OLG Koblenz bewilligte dem Vater Verfahrenskostenhilfe und entschied im Beschwerdeverfahren der Vollstreckungsgegenklage, dass die Mutter einen Teil der Verfahrenskosten tragen muss.
Viele ärgern sich immer wieder darüber, dass insbesondere Umgangsverfahren verschleppt werden, sei es vom anderen Elternteil und dessen Rechtsanwältin, sei es vom beauftragten Sachverständigen oder von der Familienrichterin.
Dank des Einsatzes von Bernd Kuppinger vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte musste Deutschland für diese Fälle Rechtsmittel einführen. Dies sind die Beschleunigungsrüge gem. § 155b FamFG und die Beschleunigungsbeschwerde gem. § 155c FamFG. Trotzdem ist es imemr wieder überraschend, dass sowohl Fachanwälte für Familienrecht und Familienrichterinnen diese gesetzlichen Bestimmungen offenbar nicht kennen, geschweige denn anwenden. Wie die Alltagserfahrung zeigt, nimmt auch die eigene Rechtsvertretung Verfahrensverschleppungen in der Regel maximal mit einem Schulterzucken hin, statt überhaupt zu versuchen, in einem sich hinziehenden Verfahren mit Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde „Dampf zu machen“.
Dass solche Versuche durchaus erfolgreich sein können, zeigt der angehängt Beschluss des OLG Koblenz, welcher als deutliche Watschen für den betroffenen Familienrichter zu werten ist und die dieser nicht ignorieren kann. Und außerdem ist der Beschluss Grundlage für ein ggf. später einzuleitendes Entschädigungsverfahren gem. §§ 198 GVG wegen überlanger Verfahrensdauer.
Ob der Beschluss dem betroffenen Vater hilft, ist derzeit nicht abzusehen. Fakt ist jedoch, dass man keine Fortschritte erzielen kann, wenn man gar nicht erst versucht, diese zu erreichen.
In der Entscheidung EGMR 58718/15 vom 20. April 2021 stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut die Verletzung des Artikel 8 "Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens" der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland fest. Im Fall "Stüker gegen Deutschland" ging es um ein von seinem Vater entfremdetes Kind, welchen gegen seinen erklärten Willen vom neuen Partner der Mutter adoptiert wurde.
Leider ist es in Deutschland noch immer üblich, dass Elternteile gegen ihren Willen und gegen Grundrechte und -bedürfnisse ihrer Kinder aus deren Leben gedrängt werden. Die am 29. Oktober 2019 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall 23641/17 definierte staatliche Schutzpflicht, Kinder vor induzierter Entfremdung zu schützen, wird von den beiden federführenden Bundesministerien für Justiz (BMJV) und Familie (BMFSFJ) ignoriert.