In der Huffington Post schrieb Susanne Petermann, Autorin u.a. von stiefmutterblog.com im März 2015 einen Beitrag, der sich an Mütter richtet, die wünschen, dass ihr Kind keinen Kontakt zum Vater hat. Dabei berichtet sie vom typischen Ablauf, den eine Entfremdung hat. Derartige psychische Beeinflussungen sind Kindesmisshandlungen und sollten von den Gerichten und Behörden auch entsprechend behandelt werden. In Deutschland passt dieser von vielen betroffenen Kindern erlebte Missbrauch auch im Jahr 2017 noch immer nicht in das öffentliche Bild, welchem entfremdenden Mütter häufig als Opfer und "Alleinerziehende" dargestellt werden. Dabei wird stets vergessen, dass jedes Kind zwei Elternteile hat und, solange der Kontakt zum anderen Elternteil nicht völlig verhindert wird, auch beide ihren Anteil an der Erziehung haben.
In einem schon etwas älteren Beitrag schreibt Birgit Kelle am 4. April 2017 in der Welt über die von der ehemaligen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgetragene Forderung nach der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. Nach allgemeinem Verständnis gelten die Menschenrechte unabhängig vom Alter und somit natürlich auch für Kinder.
Die Forderung „Kinderrechte ins Grundgesetz“ verfolgt somit nicht den Sinn, die Rechtslage oder den Schutz von Kindern zu verbessern. Vielmehr geht es um die Frage, wer diese neuen Rechte vertreten darf. Derzeit haben die Eltern eines Kindes nach Artikel 6 Grundgesetz die natürliche Vertretungsvollmacht für ihre Kinder, da allgemein angenommen wird, dass die Eltern ein besonderes Interesse am Wohl ihrer Kinder haben. Dieses Grundrecht kann auch gegen Eingriffe des Staates verteidigt werden. Mit Kinderrechten in der Verfassung würde jedoch der Staat in direkte Konkurrenz zu den Eltern treten. Frau Schwesig bestätigte diese Absicht durch ihre Aussage "Wir brauchen Kinderrechte im Grundgesetz. Oftmals sind Elternrechte oder andere Rechte höher als die Kinderrechte. Das halte ich für falsch."
Damit wird ein Generalverdacht gegen Eltern zum rechtlichen Leitbild gemacht. Eltern müssen ihr Handeln gegenüber dem Staat verteidigen und sind weniger wichtig als dieser. Insofern scheint der tatsächliche Hintergrund von Schwesigs Forderung zu sein, einen Freifahrtschein beim Zugriff auf Kinder zu erhalten und die natürlichen Rechte Eltern dem Staat unterzuordnen.
Die taz berichtete am 20. Oktober 2017 über ein Urteil eines römischen Zivilgerichtes. Eine Mutter, die durch ihre negativen Äußerungen dafür sorgte, dass sich Vater und Sohn sich annähern und eine Beziehung aufbauen konnten, wurde zu einer Geldstrafe von 30.000 € verurteilt. Experten bewerten dieses Urteil als "historisch", weil hier endlich etwas bestraft wird, was in den allermeisten Scheidungsfamilien gang und gäbe ist und was bisher kaum Konsequenzen hatte. In den meisten Fällen werden Paarkonflikte auf die gemeinsamen Kinder übertragen, die hierunter besonders leiden. Anstatt den Kindern trotz der Trennung ihrer Eltern ein halbwegs normales Leben mit beiden Elternteilen zu ermöglichen, werden sie als Druck- und Machtmittel zum Ausleben von Rachegefühlen missbraucht.
Vielen Kindern bleibt in solchen Situationen nichts anderes übrig, für eine Seite Partei zu ergreifen und sich auf deren Seite ziehen zu lassen. Aufgrund der Abhängigkeit betrifft dies besonders jüngere Kinder. Die Parteinahme erfolgt dann üblicherweise für den Elternteil, der sich ihrer bemächtigt hat und bei dem sie hauptsächlich wohnen. Die Kinder sind durch die Trennung zutiefst erschüttert und suchen nach Liebe und Anerkennung, was sie dadurch erreichen wollen, dass sie zumindest einen Elternteil glücklich machen.
Dass dieses Verhalten dem widerspricht, was für die Kinder gut ist, nämlich die Beziehung zu beiden Elternteilen aufrecht zu erhalten, hat sich bisher zwar längst bei Experten, nicht jedoch bei deutschen Richtern und Gerichten herumgesprochen. Dort wird die Entfremdung von Kindern von einem Elternteil noch immer als normal angesehen. Das Urteil aus Italien sollte die Justiz aufmerken lassen.
In der Rubrik "Panorama" veröffentlichte die Westdeutsche Allgemeine am 23. Oktober 2017 einen Beitrag, in dem die Belastungen von Erwachsenen, die eine Scheidung ihrer Eltern erleben mussten, thematisiert wird.
In Deutschland sind über 15 Millionen erwachsene Menschen betroffen und die damit verbundenen psychischen Belastungen begleiten sie ein Leben lang. Laut der Carnegie-Universität in Pittsburgh (USA) kann das Leiden erwachsener Scheidungskinder anhand klinischer Studien nachgewiesen werden. Neben vermehrten psychosozialen und gesundheitlichen Problemen leiden sie auch häufiger unter Allergien und haben ein höheres Risiko für grippale Infekte und Herzinfarkte.
Auch wenn das Thema häufig verdrängt wird, holt es die Betroffenen bei der Gründung einer eigenen Familie wieder ein. Die Sorge, mit der eigenen Familie zu scheitern, kann das tagtägliche Leben negativ beeinflussen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich psychotherapeutische Hilfe zu suchen.
Welche Spuren hinterlässt eine Trennungserfahrung im Elternhaus bei den Kindern? Drei inzwischen erwachsene Scheidungskinder sprechen über ihre Einstellungen und Ängste zu Liebe und Partnerschaft. Eine Erkenntnis: Die Trennung der Eltern gehört zu den prägendsten Erfahrungen im Leben und beeinflusst die Bindungsfähigkeit. Fehlende Rollenmuster und emotionaler Missbrauch sind weitere Belastungen, die zu schweren psychischen Störungen führen.
Die KiMiss-Studie 2016/17 erhob Daten zur Lebenssituation von Trennungs- und Scheidungskindern und zeigt, dass die breitere Durchführung der gemeinsamen Sorge sich positiv auf die Lebensbedingungen von Trennungskindern auswirkt.
Die Daten zeigen mit Blick auf die Entfremdungs-Wahrscheinlichkeit, dass ein Umfang von 30% der Jahreszeit als eine minimal erforderliche Beziehungszeit formuliert werden muss und ein Umfang von 16% der Jahreszeit nicht unterschritten werden darf. Erstmals ermittelt die KiMiss-Studie auch den Anteil der Fälle, die als eine Form von Kindesmisshandlung oder -missbrauch klassifiziert werden: dies betrifft 62% der Fälle!