In einem schon etwas älteren Beitrag schreibt Birgit Kelle am 4. April 2017 in der Welt über die von der ehemaligen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgetragene Forderung nach der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. Nach allgemeinem Verständnis gelten die Menschenrechte unabhängig vom Alter und somit natürlich auch für Kinder.
Die Forderung „Kinderrechte ins Grundgesetz“ verfolgt somit nicht den Sinn, die Rechtslage oder den Schutz von Kindern zu verbessern. Vielmehr geht es um die Frage, wer diese neuen Rechte vertreten darf. Derzeit haben die Eltern eines Kindes nach Artikel 6 Grundgesetz die natürliche Vertretungsvollmacht für ihre Kinder, da allgemein angenommen wird, dass die Eltern ein besonderes Interesse am Wohl ihrer Kinder haben. Dieses Grundrecht kann auch gegen Eingriffe des Staates verteidigt werden. Mit Kinderrechten in der Verfassung würde jedoch der Staat in direkte Konkurrenz zu den Eltern treten. Frau Schwesig bestätigte diese Absicht durch ihre Aussage "Wir brauchen Kinderrechte im Grundgesetz. Oftmals sind Elternrechte oder andere Rechte höher als die Kinderrechte. Das halte ich für falsch."
Damit wird ein Generalverdacht gegen Eltern zum rechtlichen Leitbild gemacht. Eltern müssen ihr Handeln gegenüber dem Staat verteidigen und sind weniger wichtig als dieser. Insofern scheint der tatsächliche Hintergrund von Schwesigs Forderung zu sein, einen Freifahrtschein beim Zugriff auf Kinder zu erhalten und die natürlichen Rechte Eltern dem Staat unterzuordnen.