Ein Vater, der - wegen zwischenzeitlich eingetretener Arbeitslosigkeit - versucht, den Titel über Kindesunterhalt abzuändern (§§ 238, 239 FamFG), stellt nach schriftlicher Ankündigung an die Mutter die Unterhaltszahlungen ein. Das Amtsgericht verweigert dem Vater die Verfahrenskostenhilfe für das Abänderungsverfahren und verschleppt dieses.
Die Mutter beantragte Unterhaltsvorschussleistungen. Gleichzeitig leitete sie durch ihre Rechtsanwältin die Vollstreckung des vollen Unterhalts gegen den Vater ein, obwohl die Unterhaltsvorschussleistungen auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangen waren, sie diese also insoweit gar nicht mehr vollstrecken durfte.
Das OLG Koblenz bewilligte dem Vater Verfahrenskostenhilfe und entschied im Beschwerdeverfahren der Vollstreckungsgegenklage, dass die Mutter einen Teil der Verfahrenskosten tragen muss.
Viele ärgern sich immer wieder darüber, dass insbesondere Umgangsverfahren verschleppt werden, sei es vom anderen Elternteil und dessen Rechtsanwältin, sei es vom beauftragten Sachverständigen oder von der Familienrichterin.
Dank des Einsatzes von Bernd Kuppinger vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte musste Deutschland für diese Fälle Rechtsmittel einführen. Dies sind die Beschleunigungsrüge gem. § 155b FamFG und die Beschleunigungsbeschwerde gem. § 155c FamFG. Trotzdem ist es imemr wieder überraschend, dass sowohl Fachanwälte für Familienrecht und Familienrichterinnen diese gesetzlichen Bestimmungen offenbar nicht kennen, geschweige denn anwenden. Wie die Alltagserfahrung zeigt, nimmt auch die eigene Rechtsvertretung Verfahrensverschleppungen in der Regel maximal mit einem Schulterzucken hin, statt überhaupt zu versuchen, in einem sich hinziehenden Verfahren mit Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde „Dampf zu machen“.
Dass solche Versuche durchaus erfolgreich sein können, zeigt der angehängt Beschluss des OLG Koblenz, welcher als deutliche Watschen für den betroffenen Familienrichter zu werten ist und die dieser nicht ignorieren kann. Und außerdem ist der Beschluss Grundlage für ein ggf. später einzuleitendes Entschädigungsverfahren gem. §§ 198 GVG wegen überlanger Verfahrensdauer.
Ob der Beschluss dem betroffenen Vater hilft, ist derzeit nicht abzusehen. Fakt ist jedoch, dass man keine Fortschritte erzielen kann, wenn man gar nicht erst versucht, diese zu erreichen.
In der Entscheidung EGMR 58718/15 vom 20. April 2021 stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut die Verletzung des Artikel 8 "Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens" der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland fest. Im Fall "Stüker gegen Deutschland" ging es um ein von seinem Vater entfremdetes Kind, welchen gegen seinen erklärten Willen vom neuen Partner der Mutter adoptiert wurde.
Leider ist es in Deutschland noch immer üblich, dass Elternteile gegen ihren Willen und gegen Grundrechte und -bedürfnisse ihrer Kinder aus deren Leben gedrängt werden. Die am 29. Oktober 2019 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall 23641/17 definierte staatliche Schutzpflicht, Kinder vor induzierter Entfremdung zu schützen, wird von den beiden federführenden Bundesministerien für Justiz (BMJV) und Familie (BMFSFJ) ignoriert.
Anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Awareness Day), der jährlich a,m 25. April begangen wird, möchten wir an die meist lebenslangen Folgen für Kinder erinnern. Diese Folgen bleiben weitgehend unbeachtet, da Eltern-Kind-Entfremdung in Deutschland aus vorwiegend politischen Gründen ignoriert wird.
Die induzierte Eltern-Kind-Entfremdung, die durch permanente Manipulation eines Kindes dazu führt, dass dieses den Kontakt zu einem vormals geliebten Elternteil ablehnt, ist eine schwere Form des psychischen Missbrauchs. Mangels qualifiziertem Fachpersonal in Jugendämtern, Gerichten und Beratungsorganisationen wird der Verlust eines Elternteils auch 2021 noch häufig als akzeptabel bewertet Wie jedoch Studien belegen, begleiten die Folgen betroffene Kinder häufig ein Leben lang, genau wie den entfremdeten Elternteil.
Eltern-Kind-Entfremdung ist kein unlösbares Schicksal: Ein Wiederherstellen des Kontaktes ist jederzeit möglich und wirkt sich posiitv auf die psychische Gesundheit aus. Je länge jedoch gewartet wird, desto schwieriger und für die Kinder auch belastender ist es. Es darf keine Option sein, sie weiterhin dem Missbrauch auszusetzen. Bereiits 2019 stellte der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine staatliche Pflicht zur Verhinderung von Entfremdung fest und auch eine Verpflichtung, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um den Kontakt des Kindes zum entfremdeten Elternteil wiederherzustellen (EMGR 23641/17 vom 29.10.2019).
Als Verein, der sich seit über 20 Jahren ehrenamtich für das Grundrecht von Kindern auf beide Elternteile einsetzt, fordern wir nicht nur Angehörige der Professionen, sondern auch Famiien, Freunde, Nachbarn usw. auf, genau hinzusehen, wenn ein Kind auf diese Weise missbraucht wird und dies unmittelbar zu beenden. Kinder bedürfen als schwächste Glieder unserer Gesellschaft eines besonderen Schutzes. Für eine gesunde Entwicklung brauchen sie beide Elternteile.
Bitte schauen Sie nicht weg, wenn einem Kind nach einer Trennung der Kontakt zum anderen Elternteil verweigert wird!
Spiegel Online berichtete am 5. März 2021, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) die weitere Auswertung der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" (Petra-Studie) aus "erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken" vorläufig untersagt hat. Kelber weist zwar auf die politische Unabhängigkeit seiner Behörde hin und dass erste Datenschutzbedenken schon 2017 unter seiner Vorgängerin Andrea Voß (CDU) formuliert wurden, dennoch ist dies skeptisch zu betrachten. Seit Anfang Februar wurde in zahlreichen Medien massive Kritik an jahrelanger Verschleppung und massiven Eingriffen in die Studie durch das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) geäußert, worüber wir wiederholt berichtet haben. Es war aufgrund der immer wieder formulierten Kritik an den derzeit gültigen familienrechtlichen Vorgaben durch den Studienkoordinator bereits damit gerechnet worden, dass das SPD-geführte BMFSFJ eine Veröffentlichung vor der Bundestagswahl im September 2021 verhindern wird. Ist es ein Zufall, dass nun ausgerechnet ein SPD-Mann erneut bremsend eingreift?