Zu der hier bereits erwähnten PETRA-Studie ("Kindeswohl und Umgangsrecht" hat die Abgeordnete Katrin Werner (LINKE) den parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Zierke vom federführenden Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 11. März 2020 in einer Fragestunde des Bundestags vom BMFSFJ nach deren Verbleib gefragt. Fragen und Antworten sind im Plenarprotokoll auf Seite 18914 dokumentiert.
Frage 52: Welche konkreten ausstehenden rechtlichen Fragen müssen geklärt werden, um die Veröffentlichung der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beauf-tragt wurde, zu ermöglichen (vergleiche Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 33, Plenarprotokoll 19/139, Seite 17418)?
Antwort: Vor dem Hintergrund des Todes des Studienleiters, Herrn Professor Petermann, geht es insbesondere auch um vertragsrechtliche Fragen
Es stellt sich die Frage nach der Qualität der Beauftragung, wenn im Nachgang vertragsrechtliche Fragen den Auftraggeber an einer Veröffentlichung der bereits um Jahre verzögerten Studie hindern.
Frage 53: Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet das BMFSFJ mit einer Klärung der rechtlichen Fragen in Bezug auf die Veröffentli-chung der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ und somit mit einer Veröffentlichung der Studie?
Antwort: Ein Termin für die Fertigstellung und Veröffentlichung der Studie kann seitens des BMFSFJ nicht benannt wer-den. Das hängt in erster Linie damit zusammen, dass in 2019 vorgelegte erste Entwurfsteile aktuell geprüft bzw. weitere Auswertungen seitens der Forschungsgruppe durchgeführt werden müssen. Dabei muss nach dem Tod von Herrn Professor Petermann auch ein Weg gefunden werden, wie die Studie auch ohne seine Expertise zum Abschluss gebracht werden kann.
Erneut wird des Tod des Professors Franz Petermann im August 2019, vier Monate nach der Fertigstellung und Übergabe der Studie an das BMFSFJ, als Begründung genutzt, um sie weiterhin nicht zu veröffentlichen. Die Studie wurde an die Forschungsgruppe PETRA vergeben in Koooperation Zentrum für Klinische Psychologie und Rehabilitation der Universität Bremen, dessen Leiter Prof. Petermann war. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Zentrum mit knapp 50 hochqualifizierten Mitarbeitern nicht in der Lage sein soll, den Ausfall organisatorisch zu verkraften. Ebenso spricht es für massive, qualitiative Mängel in der Vertragsgestaltung, wenn eine derart wichtige Studie keine Vertretungsregelungen enthält.
Die Vermutung liegt nahe, dass der Tod des Professor Petermann als willkommener Vorwand missbraucht wird, die trotz der massiven Intervention und den unwissenschaftlichen Eingriffen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend augenscheinlich politisch nicht erwünschten Ergebnisse auch weiterhin unter Verschluss zu halten. Es ist davon auszugehen, dass eine dem Ministerium genehme Studie schon längst veröffentlich worden wäre.