In der Entscheidung EGMR 58718/15 vom 20. April 2021 stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut die Verletzung des Artikel 8 "Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens" der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland fest. Im Fall "Stüker gegen Deutschland" ging es um ein von seinem Vater entfremdetes Kind, welchen gegen seinen erklärten Willen vom neuen Partner der Mutter adoptiert wurde.
Leider ist es in Deutschland noch immer üblich, dass Elternteile gegen ihren Willen und gegen Grundrechte und -bedürfnisse ihrer Kinder aus deren Leben gedrängt werden. Die am 29. Oktober 2019 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall 23641/17 definierte staatliche Schutzpflicht, Kinder vor induzierter Entfremdung zu schützen, wird von den beiden federführenden Bundesministerien für Justiz (BMJV) und Familie (BMFSFJ) ignoriert.