In Kurzform: Nichts.
Auch im Jahr 2021 scheint bei den Parteien nicht angekommen zu sein, dass Kinder zwei Elternteile haben und diese für ein gesundes Aufwachsen benötigen. Es ist bedrückend, was die im Bundestag vertretenen Parteien in ihren Wahlprogramme bezüglich getrennt lebender Familien geschrieben haben. Bei den meisten Parteien wird wird von "Familie" geschrieben, diese endet jedoch in der Wahrnehmung, sobald sich Eltern getrennt haben. In der Folge wollen sie Modell "Alleinerziehung" weiter ausbauen, konzentrieren sich ausschließlich auf dfie Bedürfnisse Erwachsener und vergessen dabei diejenigen der Kinder. Während sich manche Parteien damit überbieten, wieviele Mütter ein Kind haben kann, taucht das Wort "Vater" in den meisten Programmen kaum auf. Gleichberechtigung ist als Einbahnstraße formuliert und i.d.R. nur für Frauen und LGBTQ-Personen stattfinden.
CDU/CSU
Wie von CDU/CSU gewohnt, bleibt sie in ihrem Wahlprogramm unkonkret und will "die familienrechtlichen Vorschriften im Unterhalts-, Sorge- und Umgangsrecht anpassen. Zentral ist dabei nach wie vor das Wohl des Kindes. Wir wollen eine Aufenthalts- und Betreuungsregelung, die in jedem Einzelfall bestmöglich das Kindeswohl sicherstellt."
Auf die Wahlprüfsteine des Forum Soziale Inklusion e.V. antworten die beiden Parteien „Das jetzige Unterhaltsrecht… wird dieser neuen Lebenswirklichkeit vielfach nicht mehr gerecht. Insoweit besteht hier Reformbedarf, was die Aufteilung von Barunterhalt und Betreuungsunterhalt anbelangt.“ Dieser von Experten längst benannte Sachverhalt scheint aber nicht mit konkreten Reformvorschlägen verbunden zu sein. Es dürfte somit alles bleiben wie es ist. as Wort Vater kommt im Programm nur bei zusätzlichen zwei Partnerschaftsmonaten für das Elterngeld vor. Für CDU/CSU bleibt also das traditionelle Familienbild erhalten, nach der Mütter an den Herd und Väter an die Schüppe gehören.
Wahlprogramm: https://www.ein-guter-plan-fuer-deutschland.de/programm/Beschluss+Programm.pdf
SPD
Bei der SPD kommt der Vater nur einmal vor: Man fordert die Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt. Dies verwundert, da dies aktuell ausgerechnet vom SPD-geführten Bundesministerium für Familie abgelehnt wird. Hinzu kommt, dass sie nur gelten soll, wenn der Vater nicht getrennt lebt. Eine Familienrechtsreform findet sich nur für Lesben und LGBTQ-Personen im Programm. Die Erkenntnis "Kinder und Jugendliche brauchen starke Familien. Sie brauchen Liebe, Zuwendung und viel gemeinsame Zeit. Die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft hängt davon ab, dass sich Menschen für Kinder entscheiden und sie auf ihrem Weg in ein selbständiges Leben bestmöglich begleiten" wird nicht mit konkreten Zielen gefüllt.
Eine Reform des Familienrechts, welche bereits in vielen europäischen Ländern vollzogen wurde, ist kein Ziel der SPD. Zentrale Anliegen aus der Lebensrealität werden bei der SPD nicht erwähnt: Die Bedarfe und Bedürfnisse von Trennungsfamilien, die überfällige Reform des maroden deutschen Familienrechts, die Belange von getrennt erziehenden Vätern oder Hilfsangebote für männliche Opfer von häuslicher Gewalt. Die SPD versteht Familie nicht systemisch aus Kindersicht, sondern ausschließlich aus Erwachsenensicht und zielt dort nur auf wirtschaftliche Motive ab. Dabei ignoriert die SPD weitestgehend die Beziehungen der Kinder zu ihren leiblichen Eltern und inbesondere deren Vätern.
Auch die bisherige, achtjährige Regierungsbilanz ist katastophal. Reform Sorge- & Umgangsrecht: Nicht umgesetzt. Unterhaltsrecht: Nicht umgesetzt. ️Kindschaftsrecht: Nicht angefasst. Elterngeld: 2021 nur wenn Eltern zusammenleben. Petra-Studie: Verschleppt, manipuliert, Kapitel entnommen, Weiterarbeit & Veröffentlichung untersagt. Reform Abstammungsrecht: Verfassungswidrig vorgelegt.
Wahlprogramm: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Programm/SPD-Zukunftsprogramm.pdf
Bündnis 90/Die GRÜNEN
Im Programm der Grünen werden Väter genau zwei mal erwähnt: Co-Mütter sollen die gleichen Rechte haben (Schwule bleiben weiter aussen vor) und man fordert, dass "insbesondere Väter gleichermaßen Verantwortung und Sorgearbeit in der Familie übernehmen" (ohne dabei konkret zu werden). Allerdings nur solange diese nicht getrennt sind. Ansonsten bleibt es beim Prinzip Alleinerziehung ohne gleichberechtigte Elternschaft. Die Grünen sprechen sogar in destruktiver Weise von der Ein-Eltern-Familie.
Auf dem Wahlparteitag 2021 wurde der Antrag abgelehnt, auch Getrennterziehende zu erwähnen, da dies die Sichtbarkeit von sogenannten Alleinerziehenden verringern würde. Zur Förderung dieses für Kinder ungeeigneten Lebensmodells will man den Mindestunterhalt weiter anheben. Die Grünen verweigern sich einer Reform des Familienrechts in einem zeitgemäßen Verständnis von „Beide betreuen / beide bezahlen - nach Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit“, die die bestehende rechtliche Diskriminierung und hierarchische Abwertung des zweiten Elternteils aufheben würde.In ihrem Gesetzesentwurf von 2018 wollen Die Grünen ein „Abstammungsrecht ohne Abstammung“ schaffen – mit dem Ziel, den Begriff „Vater“ zu verwässern und ihn durch „2. Elternteil“ oder „Mitmutter“ zu ersetzen. Dieser Ansatz ignoriert weitgehend den Blick aus der Kinderperspektive. Anstelle des Blickes aus Kindersicht werden Erwachsenenpositionen vertreten.
Wahlprogramm: https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wahlprogramm-DIE-GRUENEN-Bundestagswahl-2021_barrierefrei.pdf
FDP
Die FDP hat Väter in ihrem Programm genau einmal auf dem Schirm: Es soll der Zustimmung des leiblichen Vaters bedürfen, wenn eine zweite Mutter ins Spiel kommt. Daneben fordert sie die steuerliche Absetzbarkeit von Unterhalt. Neben der Pluralität von Familienformen plädiert die FDP als einzige Partei für die gemeinsame Elternschaft und gleichberechtigte Betreuung von Kindern nach einer Trennung und fordert ein durchsetzbares Umgangsrecht der Großeltern.
Der "10-Punkte-Plan für ein modernes Familienrecht", der Anfang des Jahres von der Hagener Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr vorangetrieben wurde, scheint der einzige Ansatz zu einer durchgreifenden Familienrechtreform zu sein. Es bestehen jedoch deutliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit: In Nordrhein-Westfalen ist die FDP seit 2017 an der Regierung beteiligt und hat bisher - trotz eindeutigem Wahlprogramm und Koaltionsvertrag - innerhalb von vier Jahren keinerlei Aktivitäten für die Unterstützung Getrennterziehender gezeigt.
Wahlprogramm: https://www.fdp.de/sites/default/files/2021-06/FDP_Programm_Bundestagswahl2021_1.pdf
Die LINKE
Die Linke spricht zwar proforma von Alleinerziehenden Müttern und Vätern, meint es aber nicht wirklich, geht sie doch davon aus, dass sich Patriarchat und Kapital gegenseitig stützen. Sie fordert zwar "Arbeitszeitmodelle, die es Müttern und Vätern ermöglichen, ihren Beruf mit Familie und Privatleben unter einen Hut zu bringen", bleibt aber eine Antwort schuldig, was man mit der vielen Zeit anfängt, wenn einem der Zugang zu seinen Kindern verwehrt wird. Eine Reform im Familienrecht diesbezüglich wird abgelehnt.
In diesem Zusammenhang sind auch die Aussagen zu werten, dass "Um die partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in den Familien zu fördern, wollen wir den Elterngeldanspruch auf zwölf Monate pro Elternteil verlängern. Der Elterngeldanspruch gilt individuell und ist nicht auf den anderen Elternteil übertragbar. Zudem braucht es einen zusätzlichen Elternschutz von zehn Tagen bezahlter Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes." Auch hier werden getrennt lebende Elternteile voraussichtlich leer ausgehen.
Wahlprogramm: https://www.die-linke.de/wahlen/wahlprogramm-2021/
AfD
Die AfD "bekennt sich zur "Familie als Keimzelle unserer Gesellschaft. Sie besteht aus Vater, Mutter und Kindern." Der Begriff Vater kommt genau viermal im Parteipropgramm vor. Es wird "eine unabhängige Kontrolle der Jugendämter" gefordert. "Die Umgangsrechte und -pflichten beider Elternteile" sollen (unkonkret) gestärkt werden und man fordert "auch bei nichtehelichen Kindern ein gemeinsames Sorgerecht ab Geburt."
Die Forderung nach einer zeitgemäßen Reform des maroden deutschen Familienrechts fehlt. Zuletzt hatte sich aber auch die AfD gegen ein gesetzliches Leitbild der Doppelresidenz gestellt. Während der vergangenen Legislaturperiode widmete sich die AfD ausschließlich sog. „Alleinerziehenden“ und ignorierte konsequent „getrennt erziehende“ Eltern. Im Wesentlichen will man dann doch wohl nur – wie auch die CDU/CSU – tradierte Rollenbilder bestärken.
Wahlprogramm: https://cdn.afd.tools/wp-content/uploads/sites/111/2021/06/20210611_AfD_Programm_2021.pdf
Fazit
Zusammenfassend kann man wohl sagen, dass die meisten Parteien nicht wirklich die Interessen von Trennungskindern auf dem Schirm haben und die Einbindung von Vätern in die Erziehungsarbeit nur stiefmütterlich betrachten. Lediglich die FDP schlägt eine umfassende Familienrechtsreform vor, bei der jedoch die große Gefahr besteht, dass diese als Verhandlungsmasse in Koalitionsgesprächen geopfert wird. So bleibt es bei Floskeln und ungaren Analysen, was die bekannten Auswirkungen für Trennungsfamilien verursacht. Die Chancen für eine Reform des Familienrechts sind auch für die kommende Wahlperiode äusserst gering.
Einzig positiv ist anzumerken, dass laut den Wahlprüfsteinen des "Forum Soziale Inklusion e.V." alle Parteien mit Ausnahme der SPD daran interessiert sind, künftig auch Trennungseltern statistisch zu erfassen, bei denen ein Kind nicht überwiegen lebt. Aktuell werden ausschließlich die Haushalte erfasst, bei denen ein Kind mehr als 50% der Zeit verbringt. Gerade Elternteile, die ihre Kinder zu 30, 40 oder 50% betreuen, existieren weder für die Politik noch für die Statistik.