In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Hilferufe von Elternteilen erreicht, deren Kindern der Umgang mit ihnen vorenthalten halten wird. Gemein ist diesen Fällen, dass eine diffuse Angst vor Corona-Infektionen als Grund für das Aussetzen herhalten muss. Eine solche Begründung ist jedoch in der Regel nicht ausreichend. Nachdem von offizieller Seite kaum Informationen dazu verfügbar war, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf einer Webseite sehr schwammig dargestellt, dass Umgang auch weiterhin stattzufinden hat.
Da Umgang ein wichtiges Recht für Kinder und dessen Entfall eine Belastung für Kinder darstellt, muss die Gefährdungslage im Einzelfall betrachtet werden. In jedem Fall sind beide Eltern gefordert, eine den Bedürfnissen ihres Nachwuchses und den tatsächlichen Risiken entsprechende Regelung zu finden. Wenn z.B. der umgangsberechtige Vater im Home Office arbeitet, während die Mutter als Ärztin oder Kassierin hohem Infektionsrisiko ausgesetzt ist, sollte es selbstverständlich sein, ein Kind überwiegend vom Vater betreuen zu lassen. Umgekehrt ist es ein gutes Argument, den Umgang ruhen zu lassen, wenn Kind oder umgangsberechtigter Elternteill chronisch krank sind, über ein geschwächtes Immunsystem verfügen und somit einem erhöhten Erkrankungsrisiko ausgesetzt sind.
Zum derzeitigen Zeitpunkt sind Jugendämter und Gerichte weitgehend im Notbetrieb, dass von dort nur sehr eingeschränkt mit Unterstützung gerechnet werden kann. Liegen keine validen Gründe für das Aussetzen sowie gerichtliche Umgangsbeschlüsse oder gerichtlich gebilligte Elternvereinbarungen vor, sind diese weiterzuführen. Eine bewusste Abweichung kann bei einer gerichtlichen Prüfung als "verbotene Eigenmacht" ausgelegt werden und zu Zahlungsanordnungen von Ordnungsgeldern führen.
Gerade in Krisenzeiten brauchen Kinder sicheren Halt und Unterstützung durch ihre Eltern, auch wenn diese getrennt sind. Umgang mit beiden Elternteilen ist ein grundlegendes Recht, welches mit hoher Priorität einzustufen ist. Deshalb können wir gar nicht oft genug darauf hinweisen:
Kinder sind keine Verfügungsmasse eines Elternteils, sondern brauchen Mama UND Papa!