Von Presse und Politk werden Trennnungselternteile in der Regel als Unterhaltsverweigerer dargestellt, nicht jedoch als notwendiger Bestandteil des Lebens eines Kindes. Poliiker überbieten sich mit teils skurilen Ideen, wie diesen bösen Menschen das Handwerk gelegt werden kann. Im von ARD/Das Erste am 22. März 2020 ausgestrahlten Tatort "Niemals ohne mich" wurde sogar behauptet, dass nur 25% der Väter ihren Zahlungspflichten vollständig nachkommen.
Aber welchen Wahrheitsgehalt haben diese Aussagen? Wie sieht die Situation tatsächlich aus?
Durch das in Deutschland gesetzlich vorgegebene Residenzmodell werden Trennungselternteile in "betreuend" und "barunterhaltspflichtig" unterteilt. Nach geltender Rechtsprechung ist derjenige betreuend, der für ein Kind mehr als 50% der Zeit verantwortlich ist. Die von dem Barunterhaltspflichtigen zu zahlenden Unterhaltsbeiträge richten sich weder nach den konkreten Bedürfnissen des Kindes noch nach der selbst erbrachten Betreuungsleistung, sondern ausschließlich nach dessen sogenannten "bereinigten Nettoeinkommen". Wie hoch dieses in der Realität ist, spielt häufig keine Rolle, da Gerichte von dem Betrag ausgehen, den jemand theoretisch erzielen könnte und "fiktive Einkommen" definieren. So wird gerade Geringverdienern häufig noch ein Zusatzjob auferlegt, der über eine Vollzeittätigkeit hinausgeht. Mit der Unterhaltsverpflichtung besteht ein Anspruch auf eine Titulierung, mit der jeder Fehlbetrag unmittelbar und ohne weitere Maßnahmen durch Gerichtsvollzieher - z.B. in Form einer Gehaltspfändung - eingezogen werden darf.
Statistisch werden geleistete Unterhaltszahlungen nicht erfasst. Als Zahlenwerk stehen lediglich die Kriminalitätsstatistik (§ 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht) sowie die Auswertung der Unterhaltsvorschusskassen zur Verfügung. Im März 2019 hat sich der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer mit der Frage beschäftigt, ob es zu einer "Explosion der Väterkriminalität" gekommen ist und deutliche Zweifel daran äußert. Zu den Rückholquoten des Unterhaltsvorschusses veröffentlichte das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unlängst eigene Zahlen. Demnach sind 35% der Beträge bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt:
22% – Elternteil hat Vorschuss teilweise zurück gezahlt und zahlt weiter ab (z.B. Ratenzahlung)
13% – Elternteil hat Vorschuss vollständig zurück gezahlt
61% der Beträge, bei denen keine Rückholung erfolgt, schlüsseln sich wie folgt auf:
44% – Elternteil muss nicht zahlen (z.B. zu wenig Einkommen) → kein Rückgriff möglich
10% – Elternteil muss nur teilweise zahlen → Anteil, für den kein Rückgriff möglich ist
7% – Elternteil muss zahlen, kann aber voraus-sichtlich nicht (z.B. Insolvenz, Tod)
Es verbleibt somit lediglich ein Rest von 4%, bei dem eine Rückholung ungeklärt ist. Wie darin der Anteil von Verweigerung ist, ist ungeklärt.
Die Zahlen belegen, dass die von der Politik veranstaltete Hexenjagd auf vermeintliche Unterhaltsverweigerer den Realitäten nicht entspricht. 96% der Elternteile kommen ihren Pflichten nach oder sind wirtschaftlich gar nicht leistungsfähig. Ein Recht, welches höhere Zahlbeträge fordert, als die Betroffenen erwirtschaften können, dient nicht den Kindern. Anstatt ständig neue Ideen zu entwickeln, wie einem Phantom hinterher gejagt werden kann, sollte sich die Politik von den Denkmodellen des vergangenen Jahrhunderts lösen und nicht die Alimentierung von Ex-Partnern, sondern die tatsächlichen Bedürfnisse der Kinder in den Vordergrund stellen. Kinder brauchen Betreuung und Erziehung, ein Dach über dem Kopf, Nahrung, Spielzeug und vieles mehr. Anstatt einen Elternteil zu alimentieren und den anderen aus dem Leben von Kindern zu entfernen muss das Erhalten beider in den Mittelpunkt gerückt werden. Wie absurd ist es, den arbeitslosen, aber zeitlich verfügbaren Vater auszugrenzen, wenn er doch seine Zeit gut in die Betreuung des Nachwuchses einbringen und der Mutter die zeitliche Entlastung für eine Erwerbstätigkeit bringen kann? Auch wenn die Politik es im 21. Jahrhundert noch immer nicht verstanden hat:
Ein Elternteil lässt sich nicht durch dessen Geldbeutel ersetzen!