In einem am 5.8.20 veröffentlichten Interview mit der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) teilte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) mit, dass die von Experten seit Jahren als dringend angemahnte Familienrechtsreform weiterhin verschleppt wird. Für die seit 2013 regierende Große Koalition aus CDU/CSU und SPD reiche die Zeit von inzwischen sieben Jahren nicht aus, um in dieser Legislaturperiode Ergebnisse vorzulegen.
Auch das automatische Sorgerecht für nicht verheiratete Väter wurde abgelehnt. Dass das Grundgesetz in Artikel 6(5) eheliche und nichteheliche Kinder gleichstellt, wurde ein weiteres Mal ignoriert.
Stattdessen liegen die Schwerpunkte ihrer Politik auf der Frage, wie bei lesbischen Paaren eine zweite Frau Mutter sein könne, um Kindern das Aufwachsen in "gesicherten Verhältnissen" zu ermöglichen. Hierzu sollen in Kürze Reformentwürfe des Abstammungsrechts vorgestellt werden. Dass Lambrecht grundlegende Kinderechte grob verletzt und sich im klaren Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention befindet, erkennt die Ministerin nicht. Lambrecht hatte bereits mit ihrer zögerlichen Haltung bei der rechtlichen Einordnung von Kindesmissbrauch deutlich Kritik hervorgerufen und belegt, welchen Stellenwert Kinder für sie haben. Sowohl der Deutsche Anwaltsverein als auch die Fachpresse äußerten Unverständnis.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder das Recht, mit beiden leiblichen Eltern, mit Mutter und Vater aufzuwachsen und von diesen erzogen zu werden. Die Bemühungen der Politik sollten darauf ausgerichtet sein, Kindern ihre Bindung zu erhalten. Die Überlegungen des Justizministeriums schließen jedoch genau dies aus. Väter werden völlig ausgeschlossen,, schwule Paare offen diskriminiert und die beliebige Austauschbarkeit von Bezugspersonen gefördert. Es erscheint kaum vorstellbar, dass ein solcher Gesetzesentwurf im Jahr 2020 in Deutschland überhaupt möglich ist.
Kindern soll hier ein wesentlicher Teil ihrer Identität – ihr zweiter Elternteil – per Gesetz genommen werden. Dies ist unhaltbar und verfassungswidrig.