Eine Mutter und die sie unterstützenden „Opferschutzorganisationen“ müssen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Sorgerechtsverfahren gesamtschuldnerisch tragen. Der Verfahrenswert wurde auf außergewöhnliche 30.000€ festgesetzt
Worum ging es in dem Sorgerechtsverfahren vor dem AG Schwäbisch-Hall - 2 F 318/19?
Eine Frau, die bereits drei Kinder von verschiedenen Vätern hatte, suchte sich einen Mann, ließ sich von ihm versorgen (Hauskauf, usw.) und wurde nach absprachewidriger Täuschung über die Verhütung schwanger. Der Mann trennte sich von der Mutter, wollte aber seine Rolle als Vater ausfüllen. Die Mutter versuchte darauf, den Vater aus der elterlichen Sorge und aus dem Umgang mit seiner Tochter zu drängen. Sie behauptete, der Vater habe die eigene Tochter und eine Halbschwester sexuell missbraucht. Die Mutter schaltete zwei sogenannte. „Opferschutzorganisationen“ ein, die „Privatgutachten“ in Auftrag gaben und bezahlten. In diesen wurde festgestellt, der Vater hätte eine „Psychopathologie mit ausgeprägter emotionaler Gewaltbereitschaft, Manipulation, ökonomischer Ausbeutung und möglicherweise auch sexuelle Delinquenz“, obwohl der Vater niemals persönlich exploriert wurde. Die Bewertung entstand allein auf Basis der Aussagen der Mutter. Die beiden sogenannen „Opferschutzorganisationen“ versuchten sodann, sowohl Jugendamt als auch Familiengericht dahingehend zu beeinflussen, dass auch diese den Vater – allein aufgrund der Behauptungen der Mutter – als Sexualstraftäter betrachten und ihn endgültig von seiner Tochter trennen.
Auffällig war, dass die Mutter nie Strafantrag gegen den Vater wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs gestellt hat. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wurde durch das Familiengericht veranlasst und von der Staatsanwaltschaft „wegen fehlenden hinreichenden Anfangsverdacht“ (§ 170 Abs. 2 StPO) eingestellt. Das Familiengericht – hier konkret die Familienrichterin Christine Feltes – hat wegen der massiven Interventionen der „Opferschutzorganisationen“ umfassende gerichtliche Ermittlungen durchgeführt, dabei selbst (u.a. aussagepsychologische) Sachverständigengutachten eingeholt. Festgestellt wurde, dass die Mutter wahrheitswidrig den Vater des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hat, der Privatgutachter der einen „Opferschutzorganisation“ nicht nur für die Gutachterfrage fachlich unqualifiziert war, sondern auch ein Gefälligkeitsgutachten (für 1.200.-€) abgeliefert hat, die sog. „Opferschutzorganisationen“ die Tochter etlicher Suggestivbefragungen unterzogen haben, u.a.m.
Die Familienrichterin Feltes hat nicht nur mit Beschluss vom 21.05.2021 das Ansinnen von Mutter und „Opferschutzorganisationen“, den Vater – als wahrheitswidrig beschuldigten Sexualstraftäter - zu entsorgen, sondern im Rahmen eines Kinderschutzverfahrens (§ 1666 BGB) festgestellt, dass die Mutter für das Wohl der eigenen Tochter schädlich sei. Dieser Beschluss umfasst außerordentliche 186 Seiten, ist aber leider (noch) nicht veröffentlicht. Einzelheiten hierzu kann man in dem Spiegel-Artikel „Das missbrauchte Kind“ nachlesen (kostenpflichtig, Heft 47 vom 20.11.2021).
In einer folgenden Kostenentscheidung zu dem Kinderschutzverfahren vom 30.06.2021 setzte Familienrichterin Feltes wegen des durch die Falschbeschuldigungen der Mutter , sowie durch die massiven Versuche der Verfahrensbeeinflussung verursachten außerordentlichen Verfahrensaufwand den Verfahrenswert auf 30.000€ fest und machte die Mutter sowie die beiden sog. „Opferschutzorganisationen“ zu Gesamtschuldnern für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Kinderschutzverfahrens. Da das Gericht selbst mehrere Sachverständige eingesetzt hatte, sind nicht nur außergerichtliche Kosten für 2 Anwälte von zweimal ca.2500 € zu zahlen, sondern auch noch für jeden gerichtlichen Sachverständigen ca. 6.000 €.
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In jedem Jahr verlieren nach Expertenschätzung über 40.000 Kinder einen Elternteil durch induzierte Eltern-Kind-Entfremdung (EKE). Obwohl nahezu jeder Mensch betroffene Kinder oder Elternteil in seinem persönlichen Umfeld kennt, wird dieses Problem von der Öffentlichkeit und der Politik auf unterschiedlichen Gründen nicht wahrgenommen.
Um mehr Bewusstsein und Abhilfe zu schaffen, hat das Aktionsbündnis "Genug Tränen! Kinder brauchen beide Eltern!" am 18. November 2021 eine umfangreiche Kampagne zur Aufklärung über induzierte Eltern-Kind-Entfremdung gestartet. Da dies unseren langjährigen Vereinszielen entspricht, unterstützen wir diese Aktion gerne.
Parallel zur Freischaltung einer Webseite mit weiterführenden Informationen wurde eine öffentliche Petition "Kinder wirksam vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung schützen!" gestartet, deren Unterstützung wir ebenfalls empfehlen.
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Presseerklärung zu „Betreuungsmodellen“ getrennter Familien 2021
An die SPD, B90 / Die Grünen und die FDP
15. November 2021
Anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen fordern die unterzeichnenden Verbände, Vereine und Initiativen, die bestehende Einseitigkeit von Betreuungsmodellen für Trennungsfamilien zu beenden und zu einer zeitgemäßen Vielfalt von Betreuungsmodellen zu kommen.
Im Sondierungs‐Ergebnispapier haben sich die Ampel‐Parteien unter der Überschrift „Gleichstellung und Vielfalt“ vorgenommen, das Familienrecht „der gesellschaftlichen Realität“ anzupassen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Erkenntnis endlich und überfällig in der Politik angekommen ist.
Insbesondere begrüßen wir das Bestreben der FDP, mit dem „Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall“ einen Paradigmenwechsel einzuleiten, der den Bedürfnissen und dem Recht unserer Kinder auf beide Eltern auch nach Trennung endlich gerecht wird und damit erstmals in Übereinstimmung mit der UN‐Kinderrechtskonvention stehen soll. Wir begrüßen weiterhin, dass vom gesetzlichen Regelfall paritätischer Betreuung auch zukünftig dann abgewichen werden kann, wenn es dem Wohl der Kinder widerspricht. Dieses kann bei psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt, Verwahrlosung oder bei größeren Entfernungen zwischen den elterlichen Wohnungen gar nicht anders sein. Auch müssen Gerichte in solchen Fällen weiterhin die Möglichkeit haben, im Sinne betroffener Kinder auch gegen das Wechselmodell zu entscheiden.
Zugleich betonen wir, dass es eines Quantensprungs in der elterlichen Betreuung auch nach Trennung und Scheidung bedarf. Mit den gesetzlichen Änderungen soll auch ein deutliches Signal an Familiengerichte, Jugendämter, Familienberatungsstellen und Fachkräfte gesendet werden, dass Kontaktabbrüche zu Elternteilen und damit auch zu Großeltern, oder die Unterteilung in Eltern erster und zweiter Klasse von Politik und Gesellschaft mehrheitlich nicht mehr gewollt sind. Unseren Kindern werden mit dem heutigen Familienrecht zu oft und zu leicht große Teile ihrer Identität und ihrerBiographie, ihrer Vertrauens‐, Orientierungs‐, Kontakt‐ und insbesondere ihrer Schutzpersonen genommen.
Die heutige Gesetzgebung verhindert eine Vielfalt an Betreuungsmodellen und manifestiert noch immer das sogenannte „Residenzmodell“. Das bedeutet, dass das Prinzip „Einer erzieht, einer bezahlt“ noch immer gängige Praxis ist.
Mit der Abkehr von der derzeitig einseitigen und nicht mehr zeitgemäßen Praxis des „Residenzmodells als Regelfall“ sollten mehrere gesetzliche Änderungen einhergehen. Es sollte neben „alleinerziehend“ auch eine Familienform „getrennterziehend“ eingeführt werden, zu der bereits heute die meisten Trennungseltern zählen, nur nirgends erfasst oder benannt werden. Im Mikrozensus sollen auch Getrennterziehende statistisch erfasst werden. Das Unterhaltsrecht muss so ausgestaltet werden, dass es einen Anreiz zur gemeinsamen Betreuung leistet. Dies ist weder zeitgemäß noch kindeswohlorientiert. Es bedarf von den zukünftigen Koalitionspartnern einer echten Reform des Familienrechts, die bindungsfürsorgliches Verhalten gegenüber den Kindern als Leitmotiv betrachtet.
Alleinerziehende, wo der leibliche andere Elternteil unauffindbar, verstorben oder erziehungsunfähig ist, brauchen andere finanzielle Unterstützung als bisher, währenddessen die strukturelle und kulturelle Abkehr des grundsätzlichen Alleinerziehendenmodells hierfür Mittel freimachen könnte durch Entlastung der öffentlichen Betreuungsinfrastruktur, durch höhere Erwerbsbeteiligung von berufstätigen Müttern mit den bekannten positiven Effekten für persönliche, wirtschaftliche Eigenständigkeit, Teilhabe am Wirtschaftskreislauf sowie erhöhte Steuereinnahmen.
Die hier dargestellten Veränderungen im Familienrecht wären ein wichtiger Baustein, um insbesondere Frauen und Mütter im Zuge der Gleichberechtigung und auch im Sinne der „gemeinsamen Sorgeverantwortung von Mutter und Vater auch nach Trennung und Scheidung“ zu unterstützen. Die gemeinsame Sorge auch nach Trennung und Scheidung sehen beispielsweise B90 / Die Grünen als „Voraussetzung für Chancengleichheit und Gleichberechtigung der Geschlechter“ (Bundestagswahlprogramm S. 100 [Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen stärken]). Die Grünen fordern darin auch zu Recht, dass „insbesondere Väter gleichermaßen Verantwortung und Sorgearbeit in der Familie übernehmen und Arbeit geschlechterneutral aufzuteilen“. Es ist kaum davon auszugehen, dass die Grünen diese Überzeugung nach Trennung und Scheidung aufgeben und Eltern in Elternteilen erster und zweiter Klasse aufteilen wollen.
Auch die SPD betont in ihrem Wahlprogramm die „gleichstellungsorientierte Vereinbarkeit von Beruf und Familie“. Alle Parteien erkennen somit, dass in einer zeitgemäßen, gleichstellungsorientierten Familienpolitik, die darüber hinaus unsere Kinder im Blick behält, echte Reformen im Familienrecht nur konsequent sind. Das „LEIT“‐Bild Doppelresidenz / Wechselmodell ist die konsequente Fortsetzung im Lebenslauf einer zeitgemäßen, gleichstellungsorientierten Familienpolitik; darüber hinaus die konsequente und längst überfällige Umsetzung der Resolution 2079 des Europäischen Parlaments aus 2015. Der Blick ins europäische Ausland belegt, dass Mütter mit Erwerbstätigkeit deutlich besser im Wirtschaftsalltag eingebunden sind, wo Väter den Familienalltag aktiv mitgestalten. Unsere am besten ausgebildete Generation an Frauen und Müttern, die wir jemals hatten, wird in der Bundesrepublik Deutschland noch immer nach Trennung gezielt behindert.
„Den Müttern mehr Karriere, den Vätern mehr Familie und unseren Kindern beide Eltern“ – das wird von vielen AkteurInnen und EntscheidungsträgerInnen gefordert und sollte für den gesamten Lebenslauf – auch nach Trennung – gelten. Die künftigen Koalitionspartner sind somit gefordert, auch nach Trennung und Scheidung der Eltern nicht weiter in alte Rollenbilder zu verfallen, welche insbesondere Mütter gezielt in antiquierte Rollenmodelle drängt und Retraditionalisierung, Armut und Altersarmut insbesondere von Müttern fördert. Die gegenwärtige Praxis erzeugt Spaltungen undDiskriminierungen, wie man sie eher an populistischen Rändern erwarten würde. Dies findet längst nicht mehr die Akzeptanz in der Bevölkerung und ist in einer Zukunftskoalition endlich zu überwinden.
Wo sich Eltern nach Trennung streiten, muss die Politik die derzeitige Praxis „Mama ODER Papa“ dringend verändern und die „faktische Kapitulation von Familiengerichten und Helfersystem“ beenden. Wo immer es geht, müssen Eltern – notfalls sanktionierbar – auch durch zwingende Beratung / Mediation/ Coaching in die Lage versetzt werden, ihrer gemeinsamen Sorgeverantwortung ihren Kindern gegenüber gerecht zu werden. Konzepte dafür sind umfangreich vorhanden und international erprobt.
Zusammenfassend möchten wir die Parteien ausdrücklich ermutigen, sich nicht von Partikularinteressen von Lobbygruppen, welche nicht das Wohl der Kinder im Blick haben, aus dem Konzept bringen zu lassen. Zugleich ermutigen wir die Träger der Familienhilfe und Sozialverbände, die Förderung gemeinsamer Betreuung zu wagen. Dieses ist die beste Vorbeugung vor Vernachlässigung, Überforderung und materieller Not. Nicht die gemeinsame Betreuung ist "anspruchsvoll" und herausfordernd, sondern das Alleinerziehen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass in Zukunft die Sorge häufiger auf mehr Schultern lastet, als dies heute der Fall ist. Dies sind wir unseren Kindern
schuldig. Es ist an der Zeit, Deutschland in Europa familienrechtlich endlich ins 21. Jahrhundert zu holen und eine zeitgemäße, grundrechtskonforme und kindeswohlorientierte Rechtsordnung zu schaffen.
Nichts weniger erwarten die unterzeichnenden Verbände.
Dr. Charlotte Michel‐Biegel & Ulf Hofes Vorstand Papa Mama Auch – Verband für Getrennterziehen |
Annemie Wittgen Bundesinitiative Großeltern |
Markus Witt Sprecher Bündnis Doppelresidenz |
Jörg Langanke & André Roßnagel Vorstand VÄTER‐Netzwerk e.V. |
Marco Michelmann Mitglied des Bundesvorstandes Väteraufbruch für Kinder e.V. |
Achim Mathusek, Vorstandsvorsitzender Vorstand Vätergruppe Kassel e.V. |
Stefan Dringenberg 1. Vorsitzender Eltern für Kinder im Revier e.V. |
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Gerd Riedmeier Vorsitzender FSI ‐ Forum Soziale Inklusion e.V. |
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Robert Glogowski Dr. Antje‐Mareike Dietrich Initiative Die neue Gleichberechtigung ist gemeinsam |
Kontakt für Presserückfragen:
Papa Mama Auch – Verband für Getrennterziehen
Ulf Hofes – Vorstandsvorsitzender
Tel: 02 09 – 38 98 75 74
E‐Mail: ulf.hofes@papa‐mama‐auch.de
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Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer des Vereins Eltern für Kinder im Revier e.V (efkir),
nachdem wir bereits im letzten Jahr Corona-bedingt unsere Jahreshauptversammlung in virtuellem Format als Videokonferenz durchführen mussten, hat sich die Situation für uns auch 2021 nicht deutlich verbessert. Uns fehlen Räumlichkeiten, in denen wir unser Treffen konform zu den geltenden Infektionsschutzregeln ausführen könnten. Bei den Essener Kontakten dürfen sich nur maximal 7 Personen aufhalten, was wir für die Versammlung als zu gering einschätzen. Zudem muss ein Nachweis erbracht werden, dass alle Teilnehmer geimpft, getestet oder genesen sind.
Deshalb haben wir uns, wie andere Vereine auch, erneut für den Kompromiss entschieden, die Jahreshauptversammlung wieder als Videokonferenz durchzuführen und hoffen, dass es in Zukunft endlich wieder möglich ist, unsere Treffen in Präsenz durchzuführen. Eine Besonderheit ist, dass turnusgemäß Wahlen anstehen. Hier bitten wir alle Mitglieder um eine pragmatische Vorgehensweise.
Wir hoffen auf Euer Verständnis, eure Zustimmung und Unterstützung für die gewählte Vorgehensweise und laden herzlich ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) 2021 am
Dienstag, 23. November 2021 um 19 Uhr beim Video-Konferenzdienst Zoom
Für die Teilnahme sind ein Smartphone, Tablet oder Rechner mit Kamera und Mikrofon notwendig. Bitte gebt einen identifizierbaren Namen an. Technische Unterstützung können wir nur sehr eingeschränkt leisten, gute Informationen gibt es jedoch direkt beim Anbieter unter https://support.zoom.us/hc/deDie Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Wir haben die notwendigen Zugangsdaten an alle Mitglieder versandt, deren E-Mail-Adresse uns bekannt ist. Sollte jemand versehentlich keine Daten erhalten haben, können diese per E-Mail unter
T a g e s o r d n u n g
- Eröffnung und Begrüßung
- Wahl des Protokollführers
- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 17.11.2020
- Berichte der Vorstandsmitglieder über ihre Arbeit in der letzten Amtsperiode und Ausblick
- Bericht des Kassierers
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstands und des Kassierers
- Wahl des Wahlvorstandes
- Wahl des Vorstandes
- Wahl der Kassenprüfer
- Verschiedenes
Ein Verein lebt von der Mitwirkung seiner Mitglieder. Daher bitten wir um rege Teilnahme.
Für den Vorstand
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Kurz vor der Bundestagswahl und dem möglichen Verlust des BMFSFJ für die SPD schafft die scheidende Bundesjustiz- und -familienministerin Christine Lambrecht Fakten nach dem Prinzip der verbrannten Erde und ernennt Prof. Dr. Sabine Walper zur Direktorin des überwiegend aus Mitteln des Ministeriums finanzierten Deutschen Jugendinstituts (DJI).
Prof. Dr. Walper fällt seit Jahren durch parteische und kinderfeindliche Veröfffentlichungen auf, deren Ergebnisse konträr zur internationalen Forschung sind und die keine wissenschaftlichen Belege für ihre Ideologie--basierten Theorien enthalten. Dabei schließt sie schon mal auf Basis von 8 oder 17 beobachteten Kindern auf die Gesamtheit in Deutschland, während anderslautende Ergebnisse skandinavischer Studien mit Daten einiger tausend bis hundertausend Fällen ignoriert werden. Ihre von der internationalen Forschung abweichende Theorie, dass Kinder in einer konfliktbehafteten elterlichen Beziehung nicht von gemeinsamer Betreuung profitieren, kann sie nicht belegen.
Auch in den Skandal um die verschwundene Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" ("Petrastudie") ist Prof. Dr. Walper verwickelt: Nachdem sie die Ausschreibung nicht gewonnen hat, wurde sie Mitglied in deren wissenschaftlichen Beirat und hat nach deren Abschluss den Auftrag übernommen, die bereits fertiggstellte Studie nachträglich an vom Ministerium vorgegebenen Ergebnisse anzupassen.
In der Vergangenheit ist das nun von Walper geführte DJI bereits mehrfach damit aufgefallen, wissenschaftliche Aussagen zum Wohlbefinden von Kindern in Trennungsfamilien fast ausschließlich aus den Ergebnissen der Befragung von Mütter abzu leiteten (z.B. AID:A-Survey „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“) oder wissenschaftliche Studien zu Betreuungsmodellen mit sehr fragwürdigen und tendenziösen Interpretationen zu bewerten (z.B. Fachtag „Wechselmodell – Kinder im Fokus von Trennung und Scheidung“, 07.12.2015, Schwerin). Trotz der einseitigen und nicht am Kindeswohl orientierten Ausrichtung des DJI werden dessen Positionen immer wieder ohne kritische Prüfung von der Politik und von Juristen übernommen.
Mit der Ernennung von Prof. Dr. Walper demonstriert das SPD-geführte Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend deutlich, welchen Stellenwert Trennungskinder für die Politik haben: Nur den eines Vehikels für die Interessen erwachsener Menschen. Grundrechte und Bedürfnisse von Kindern spielen weiterhin keine Rolle.
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In Kurzform: Nichts.
Auch im Jahr 2021 scheint bei den Parteien nicht angekommen zu sein, dass Kinder zwei Elternteile haben und diese für ein gesundes Aufwachsen benötigen. Es ist bedrückend, was die im Bundestag vertretenen Parteien in ihren Wahlprogramme bezüglich getrennt lebender Familien geschrieben haben. Bei den meisten Parteien wird wird von "Familie" geschrieben, diese endet jedoch in der Wahrnehmung, sobald sich Eltern getrennt haben. In der Folge wollen sie Modell "Alleinerziehung" weiter ausbauen, konzentrieren sich ausschließlich auf dfie Bedürfnisse Erwachsener und vergessen dabei diejenigen der Kinder. Während sich manche Parteien damit überbieten, wieviele Mütter ein Kind haben kann, taucht das Wort "Vater" in den meisten Programmen kaum auf. Gleichberechtigung ist als Einbahnstraße formuliert und i.d.R. nur für Frauen und LGBTQ-Personen stattfinden.
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