Hilfe zur Selbsthilfe - Eltern für Kinder im Revier
„Eltern für Kinder im Revier" (efkir) ist ein Selbsthilfeverein für Väter, Mütter, Kinder und ihren Familien und Freunden, die von Trennung und Scheidung betroffen sind. Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe. Im Fokus steht insbesondere die Aufrechterhaltung der Bindungen und Beziehungen der Kinder zu beiden Eltern und zu ihren jeweiligen Familien- und Freundeskreisen. Weitere Hilfen betreffen alle klassischen Fragen einer Trennung/Scheidung: Sorge, Betreuung, Eltern-Kind-Entfremdung, Unterhalt und vieles mehr. Auch der richtige Umgang mit Behörden, Gerichten, Familienberatern und Rechtsanwälten ist zentrales Thema unserer Selbsthilfe. Aufgrund unserer Herkunft und unseres Sitzes in Essen konzentrieren wir uns mit unserer Arbeit auf den Großraum Ruhrgebiet, sind aber natürlich auch offen für Interessierte und Betroffene aus allen Teilen Deutschlands.
Kindesmissbrauch durch Entfremdung
efkir engagiert sich seit über 20 Jahren gegen Kindesmissbrauch durch induzierte Entfremdung. Dieses Phänomen in Familien, in denen die Kinder nur mit einem Elternteil zusammen leben, wird häufig auch EKE (Eltern-Kind-Entfremdung), PA (Parental Alienation) oder AB-PA (Attachment Based Parental Alienation) genannt.
Kinder, die in einer durch geschürten Loyalitätskonflikt angetriebenen Entfremdungspirale sitzen, erhalten weder Aufklärung noch Hilfe. Niemand hinterfragt ihre Situation, ihre Probleme werden als naturgegeben hingenommen. Wir kritisieren hierbei insbesondere das routinemäßige Vorgehen von Jugendamtsmitarbeiterinnen, Mitarbeitern von Beratungsstellen, Familienrichterinnen und psychologischen Sachverständigen (alle m/w/d), welche nur punktuell auf die bestehenden Bindungsverhältnisse zwischen Kind und Elternteilen schauen und diese zur Grundlage aller Entscheidungen machen. In keinem Land Europas verlieren mehr Kinder nach Trennung der Eltern den Kontakt zu einem Elternteil als in Deutschland. Die 2019 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte definierte staatliche Schutzpflicht vor Entfremdung sowie die wissenschaftlich belegten, gesundheitsschädlichen Auswirkungen werden weiterhin bis in höchste Stellen ignoriert.
efkir versucht, Betroffene zu unterstützen und auf allen Ebenen Aufmerksamkeit für die Problematik zu schaffen. Wir weisen auf den willkürlichen Umgang mit dem juristisch undefinierten Begriff des Kindeswohls hin und auf die Widersprüche zwischen grundlegenden Rechtsdefinitionen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der UN-Kinderrechtskonvention hin. Unserer Selbsthilfegruppe ist ein Forum für das Knüpfen von Kontakte zwischen Betroffenen und für den Austausch von Erfahrungen. In Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, wie z.B. dem VafK Köln, werden auch ganztägige Workshops zu zahlreiichen Themen angeboten.
Leitbild Doppelresidenz
Die internationale Forschung belegt schon lange, dass Kinder für eine gesunde Entwicklung beide Elternteile benötigen. Sie erledigen ihre Aufgaben in Betreuung und Erziehung auf unterschiedliche Weise und geben Ihrem Kind jeweils ihren Anteil an Rüstzeug für das Leben mit. Ein gleich gutes Verhältnis zu beiden Elternteilen kann aber nur dann erhalten werden, wenn beide auch nennenswerte Alltagszeit mit dem Kind verbringen können. Qualitativ wertvolle Zeit kann nur dann entstehen, wenn auch die Quantität sichergestellt ist.
Das Leitbild der Doppelresidenz, welches Grundrechte und -bedürfnisse von Kindern sicherstellt und auch die Rechte beider Elternteile respektiert, muss als Regelfall angewandt werden. Eine paritätisch aufgeteilte Betreuung durch Mutter und Vater löst natürlich nicht alle Probleme und kann nicht alle erdenklichen Konstellationen abdecken. Viele Vorurteile sind jedoch unbegründet und lassen sich bei Prüfung der Fakten leicht entkräften.
Kritiker wenden häufig ein, dass die Doppelresidenz nicht die Probleme von Kindern, sondern der Eltern lösen würde. Dies ist jedoch nicht korrekt. Probleme der Eltern werden häufig ungefiltert auf Kinder übertragen und diese profitieren deutlich davon, wenn Streitpotenzial reduziert wird und die Frage um die jeweils gemeinsam zu verbringenden Zeit nicht mehr als Macht- und Druckmittel gegen missliebig gewordene Ex-Partner missbraucht werden kann. Die vor allem von sogenannten Alleinerziehendenverbänden vorgetragene Kritik basiert meistens auf dem Umstand, dass Bedürfnisse und Wünsche Erwachsener höher bewertet werden als die der betroffenen Kinder.
Eine paritätisch aufgeteilte Betreuung durch Mutter und Vater wird häufig als Wechselmodell bezeichnet. Dies ist jedoch irreführend, da in der Praxis Wechsel für Kinder zwischen den Haushalten seltener stattfinden als bei der Einzelresidenz. Insofern verwenden wir lieber den Begriff der "Doppelresidenz". Betrachtet man aber die üblichen Umgangsregelungen im Residenzmodell mit 14-tägigen Wochenenden und einem weiteren Tag unter der Woche, so haben die Kinder pro Monat zwischen 8 und 12 Wechsel von einem zum anderen Elternteil zu bewältigen. Bei der Doppelresidenz in der häufig gewählten Form „eine Woche Mama – eine Woche Papa“ sind es pro Monat nur 4 Wechsel. Somit ist das Residenzmodell häufig das eigentliche „Wechselmodell“.