Mit der Entspannung der Corona-Regeln können wir langsam auch wieder den normalen Betrieb aufnehmen. Für Mai und Juni haben wir geplant, unsere Selbsthilfetreffen noch als Videokonferenz duchzuführen. Im Juli entfällt das Treffen aufgrund der Sommerferien. Wenn nichts dagegen spricht, werden wir unsere Präsenztreffen im August wieder aufzunehmen.
Seit 2006 wird in jedem Jahr am 25. April am Internationalen Tag der Eltern-Kind-Entfremdung der Kinder und Eltern gedacht, die diesem Missbrauch, der oft lebenslang zu psychischen Problemen führt, ausgesetzt waren und sind. In Deutschland wird bisher kaum etwas gegen Eltern-Kind-Entfremdung unternommen, sie wird viel zu häufig
von den Institutionen sogar noch unterstützt, obwohl sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Eltern-Kind-Entfremdung 2019 als emotionalen Missbrauch anerkannt hat und staatliche Behörden verpflichtet sind, diesen zu verhindern.
Durch Eltern-Kind-Entfremdung missbrauchte Kinder leiden häufig im Verborgenen.Experten schätzen die Anzahl der willentlich von einem Elternteil entfremdeten Kinder in Deutschland auf ca. 40.000 pro Jahr, trotzdem werden sie von Politik, Fachkräften, Medien und auch der Öffentlichkeit weitgehend ignoriert.
Politik, Jugendämnter und Gerichte stehen dieser Form des psychischen Kindesmissbrauchs häufig desinteressiert und uninformiert gegenüber. Mit der Trennung der Eltern verlieren Kinder häufig die Hälfte ihrer Verwandtschaft und damit auch ihrer Identität. Die gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Verlusts eines Elternteils sind wissenschaftlich belegt und begleiten betroffene Kinder häufig ihr Leben lang.
Mit der trügerischen Annahme, ein Kind müsse nach einer Trennung »zur Ruhe kommen« und deshalb ein geliebter und erziehungsfähiger Elternteil aus dem Leben des Kindes entfernt werden, werden Kinder ständigen Konflikten ausgeliefert. Ein Bewusstsein, dass einem Kind damit Schaden zugefügt wird, fehlt sowohl bei vielen Entscheidungsträgern in Politik und Behörden. Ähnlich war dies vor Jahrzehnten mit körperlicher Gewalt, welche lange als »Erziehungsmittel« verharmlost wurde und heute zu Recht nicht mehr hingenommen wird.
Mit unserem Verein Eltern für Kinder im Revier e.V. machen wir seit über 20 Jahren auf dieses Problem aufmerksam und helfen von Eltern-Kind-Entfremdung betroffenen Kindern und Elternteilen. Wir fordern den Schutz betroffener Kinder und unterstützen das Aktionsbündnis „Genug Tränen!“, welches auf diese Form des Kindesmissbrauchs hinweist.
Aus gesundheitlichen und organisatorischen Gründen müssen wir das Sebsthilfetreffen, welches turnusgemäß am 8. Februar 2022 stattfinden sollte, auf den 16. Februar verschieben. Wir bitten für die kurzfristige Verschiebung um Verständnis.
Das Treffen findet wieder als Online-Treffen bei Zoom zwischen 19 und 21:30 Uhr statt. Die Zugangsdaten teilen wir gerne bei Anfrage über unsere Kontaktadresse mit.
Mit Beschluss 3 WF 69/21 vom 25.5.2021 hat das OLG Frankfurt eine familienpsychologische Sachverständige von ihren Aufgaben entbunden, weil ihr Name als Referentin im Rahmen der Veröffentlichung eines Weiterbildungsangebots auf der Homepage eines feministischen Vereins aufgeführt wurde. Dieses allein kann bereits den eine Befangenheit rechtfertigenden Eindruck eines Näheverhältnisses der Sachverständigen zum Verein begründen. Im konkreten Fall sei weder eine unabhängige Begutachtung noch ein positives Ergebnis für den Vater zu erwarten, da die Sachverständige einem parteilich feministischen Leitbild folge. Auch wenn die Sachverständige nicht als Referentin des Vereins aufgetreten ist, wird durch die Veröffentlichung des Weiterbildungsangebots auf der Homepage unter dem Unterpunkt "Weiterbildung - von Frauen für Frauen" der Eindruck eines Näheverhältnisses erweckt.
Weil im vorliegenden Fall der Vorwurf der Mutter im Raum steht, der Vater habe sie psychsich misshandelt, kann durch die Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins, der laut seinen an gleicher Stelle veröffentlichten Grundsätzen "parteilich für Frauen ist", für den Vater der Eindruck entstehen, dass die Sachverständige eher geneigt sein könnte, den Angaben der Mutter zu folgen.Ob die Sachverständige die Eltern tatsächlich nicht neutral und unbefangen begutachten würde, ist für die Beurteilung der Ablehnung irrelevant. Entscheidend ist die begründete Befürchtung des Vaters, der Gutachterin könne es an der gebotenen Neutralität mangeln.
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer des Vereins Eltern für Kinder im Revier e.V.,
das Jahr 2021 und erneut haben wir erleben müssen, dass sich vieles anders entwickelt, als wir es vorher erwartet haben. Durch den langen Lockdown im Frühjahr und danach sehr unsichere Situation, konnten wir in diesem Jahr kein einziges Selbsthilfetreffen in Präsenz durchführen. Auch wenn die Treffen per Videokonferenz eine gewisse Hemmschwelle darstellen, freuen wir uns darüber, dass sie konstant in Anspruch genommen werden.
Was hat uns 2021 noch gebracht?
- Die 2015 beauftragte "Petra-Studie Kindeswohl und Umgangsrecht" scheint endgültig eingestampft worden zu sein, weil der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber eine Verwendung der für die Studie erhobenen Daten untersagt hat. Es mag ein Zufall sein, jedoch hat es ein Geschmäckle, dass ausgerechnet Herr Kelber in seinem vorherigen Amt als Staatsekretär im Justizministerium ausgerechnet mit datenschutzrechtlichen Fragen der Studie befasst war.
- Die angekündigte Familienrechtsreform ist ausgefallen, mehrere Entwürfe wie z.B. die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz sind ebenfalls gescheitert.
- Im April hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut festgestellt, dass die Bundesrepubilk Deutschland grundlegende Menschenrechte im Bereich des Familienrechts verletzt. Im Fall "Stüker gegen Deutschland"" ging es um einen entfremdeten Vater, dessen Kind gegen seinen Willen vom neuen Lebensgefährten der Mutter adoptiert wurde.
- Die Düsseldorfer Tabelle wurde pünktlich zum 1.1.2022 angehoben, im Gegensatz zur kräftigen Erhöhung aus dem Vorjahr um 6,4% bleibt es diesmal in den meisten Stufen bei ca. 1%. Trotz stark gestiegener Inflation und der hohen Energiekosten wurde der Selbstbehalt nicht angepasst.
- Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung taucht erstmals das Wort "Wechselmodell" auf. Die Formulierungen sind zwar ausgesprochen schwammig gewählt und manche Punkte aus dem Vertrag sind eher als Rück- denn als Fortschritt zu werten, aber selbst in der Politik scheint anzukommen, dass die bisher gesetzlich verankerten Rollenmodelle nicht mehr in die heutige Zeit passen.
- Im November haben wir mit neun anderen Vereinen und Verbänden eine gemeinsame Erklärung zu Betreuungsmodellen getrennter Familien veröffentlicht.
- Der VafK und der Verein "Papa Mama auch" haben als "Aktionsbündnis Genug Tränen" eine Werbekampagne gestartet, in der auf die alltägliche Eltern-Kind-Entfremdung aufmerksam gemacht wird. So wurden z.B. in der Berliner U-Bahn für 14 Tage kurze Clips gezeigt, die die Entfremdung am Beispiel von Vätern, Müttern, Großeltern und Kinder ins Bewusstsein gebracht haben. Der Protest einzelner Alleinerziehendenverbände bei der Berliner Verkehrsgesellschaft wurde glücklicherweise ignoriert. Die Aktion wirbt um Unterstützung. Dies kann durch Spenden, aber auch durch Zeichnen der zugehörigen Petition erfolgen.
- Bei unserer Jahreshauptversammlung Ende November wurde der Vorstand neu gewählt. Wir begrüßen Reiner Neumann als neuen Zweiten Vorsitzenden und freuen uns auf die konstruktive Zusammenarbeit. Mit Bedauern verabschieden wir uns von Christoph Farat, der nach vielen Jahren etwas kürzer treten möchte. Wir bedanken uns für seine Mitarbeit und insbesondere für seine engagierte Moderation der Sebsthilfetreffen.
Unser Verein wird weiterhin gebraucht und viele Betroffene sind auch weiterhin auf die Unterstützung und die Solidarität der Vereinsmitglieder angewiesen. Bitte unterstützt uns dabei mit Eurer Mitarbeit und Euren Beiträgen! Wir bedanken und uns bei all denen, die ihren Jahresbetrag überwiesen haben und bitten diejenige, die bisher nicht getan habem, diesen kurzfristig auf unser Konto bei der Sparkasse Essen zu überweisen. Eine steuermindernde Zuwendungsbescheinigung stellen wir auf Anfrage gerne aus.
Der Vorstand wünscht Euch und Euren Kindern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Wir wünschen Euch viel Gesundheit, Kraft und Zuversicht, insbesondere denjenigen, die ihre Kinder an den Feiertagen nicht sehen können.
Kinder brauchen beide Eltern!!
Für den Vorstand
Stefan Dringenberg
Reiner Neumann
Mehmet Tuntas
Eine Mutter und die sie unterstützenden „Opferschutzorganisationen“ müssen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Sorgerechtsverfahren gesamtschuldnerisch tragen. Der Verfahrenswert wurde auf außergewöhnliche 30.000€ festgesetzt
Worum ging es in dem Sorgerechtsverfahren vor dem AG Schwäbisch-Hall - 2 F 318/19?
Eine Frau, die bereits drei Kinder von verschiedenen Vätern hatte, suchte sich einen Mann, ließ sich von ihm versorgen (Hauskauf, usw.) und wurde nach absprachewidriger Täuschung über die Verhütung schwanger. Der Mann trennte sich von der Mutter, wollte aber seine Rolle als Vater ausfüllen. Die Mutter versuchte darauf, den Vater aus der elterlichen Sorge und aus dem Umgang mit seiner Tochter zu drängen. Sie behauptete, der Vater habe die eigene Tochter und eine Halbschwester sexuell missbraucht. Die Mutter schaltete zwei sogenannte. „Opferschutzorganisationen“ ein, die „Privatgutachten“ in Auftrag gaben und bezahlten. In diesen wurde festgestellt, der Vater hätte eine „Psychopathologie mit ausgeprägter emotionaler Gewaltbereitschaft, Manipulation, ökonomischer Ausbeutung und möglicherweise auch sexuelle Delinquenz“, obwohl der Vater niemals persönlich exploriert wurde. Die Bewertung entstand allein auf Basis der Aussagen der Mutter. Die beiden sogenannen „Opferschutzorganisationen“ versuchten sodann, sowohl Jugendamt als auch Familiengericht dahingehend zu beeinflussen, dass auch diese den Vater – allein aufgrund der Behauptungen der Mutter – als Sexualstraftäter betrachten und ihn endgültig von seiner Tochter trennen.
Auffällig war, dass die Mutter nie Strafantrag gegen den Vater wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs gestellt hat. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wurde durch das Familiengericht veranlasst und von der Staatsanwaltschaft „wegen fehlenden hinreichenden Anfangsverdacht“ (§ 170 Abs. 2 StPO) eingestellt. Das Familiengericht – hier konkret die Familienrichterin Christine Feltes – hat wegen der massiven Interventionen der „Opferschutzorganisationen“ umfassende gerichtliche Ermittlungen durchgeführt, dabei selbst (u.a. aussagepsychologische) Sachverständigengutachten eingeholt. Festgestellt wurde, dass die Mutter wahrheitswidrig den Vater des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hat, der Privatgutachter der einen „Opferschutzorganisation“ nicht nur für die Gutachterfrage fachlich unqualifiziert war, sondern auch ein Gefälligkeitsgutachten (für 1.200.-€) abgeliefert hat, die sog. „Opferschutzorganisationen“ die Tochter etlicher Suggestivbefragungen unterzogen haben, u.a.m.
Die Familienrichterin Feltes hat nicht nur mit Beschluss vom 21.05.2021 das Ansinnen von Mutter und „Opferschutzorganisationen“, den Vater – als wahrheitswidrig beschuldigten Sexualstraftäter - zu entsorgen, sondern im Rahmen eines Kinderschutzverfahrens (§ 1666 BGB) festgestellt, dass die Mutter für das Wohl der eigenen Tochter schädlich sei. Dieser Beschluss umfasst außerordentliche 186 Seiten, ist aber leider (noch) nicht veröffentlicht. Einzelheiten hierzu kann man in dem Spiegel-Artikel „Das missbrauchte Kind“ nachlesen (kostenpflichtig, Heft 47 vom 20.11.2021).
In einer folgenden Kostenentscheidung zu dem Kinderschutzverfahren vom 30.06.2021 setzte Familienrichterin Feltes wegen des durch die Falschbeschuldigungen der Mutter , sowie durch die massiven Versuche der Verfahrensbeeinflussung verursachten außerordentlichen Verfahrensaufwand den Verfahrenswert auf 30.000€ fest und machte die Mutter sowie die beiden sog. „Opferschutzorganisationen“ zu Gesamtschuldnern für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Kinderschutzverfahrens. Da das Gericht selbst mehrere Sachverständige eingesetzt hatte, sind nicht nur außergerichtliche Kosten für 2 Anwälte von zweimal ca.2500 € zu zahlen, sondern auch noch für jeden gerichtlichen Sachverständigen ca. 6.000 €.
In jedem Jahr verlieren nach Expertenschätzung über 40.000 Kinder einen Elternteil durch induzierte Eltern-Kind-Entfremdung (EKE). Obwohl nahezu jeder Mensch betroffene Kinder oder Elternteil in seinem persönlichen Umfeld kennt, wird dieses Problem von der Öffentlichkeit und der Politik auf unterschiedlichen Gründen nicht wahrgenommen.
Um mehr Bewusstsein und Abhilfe zu schaffen, hat das Aktionsbündnis "Genug Tränen! Kinder brauchen beide Eltern!" am 18. November 2021 eine umfangreiche Kampagne zur Aufklärung über induzierte Eltern-Kind-Entfremdung gestartet. Da dies unseren langjährigen Vereinszielen entspricht, unterstützen wir diese Aktion gerne.
Parallel zur Freischaltung einer Webseite mit weiterführenden Informationen wurde eine öffentliche Petition "Kinder wirksam vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung schützen!" gestartet, deren Unterstützung wir ebenfalls empfehlen.