Laut einer Facebook-Mitteilung von Peter Renzel, Stadtdirektor und Sozialdezernent des Stadt Essen, ist am Morgen des 16. Januar 2021 der langjährige Fachbereichsleiter des Essener Jugendamts, Ulrich Engelen (65), verstorben. Bereits in seiner vorhergehenden Tätigkeit als Leiter des Allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Jugendamts hatte unser Verein immer wieder Gelegenheit, Gespräche mit ihm zu führen und auch an den von ihm verantworteten Qualitätsstandards für Gespräche mit Trennungseltern mitzuwirken. Trotz unterschiedlicher Positionen haben wir Herrn Engelen stets als freundlich, konstruktiv und gesprächsbereit erlebt.
Im Namen des Vereins drücken wir den Hinterbliebenen unser Beileid aus und wünschen ihnen viel Kraft.
Für Eltern für Kinder im Revier e.V.
Der Vorstand
(Foto; Peter Prengel, verlinkt aus der Webseite der Stadt Essen)
Im Koalitiionsvertrag von 2017 wurde von CDU/CSU und SPD festgehalten, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Schon damals wurde Kritik an diesem Vorhaben laut. Am 11. Januar 2021 wurde nun ein Entwurf veröffentlicht, auf den sich die Koaltion geeinigt hat:
Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."
Jeder einzelne Satz ist redundant zu bereits existierenden Rechtsnormen:
- In die Verfassung soll eingefügt werden, dass in der Verfassung definierte Rechte zu achten und zu schützen sind. Dies ist eine Selbsverständlich und bedarf keiner wiederholten Erwähnung.
- Der Begriff des Kindeswohls ist juristisch undefiniert, ebenso, wie weit eine "Berücksichtigung" aussehen soll.
- Der verfassungsrchtliche Anspruch auf rechtliches Gehör ist bereits in Artikel 103 I GG festgelegt und gilt für alle, auch für Kinder.
- Die Erstverantwortung der Eltern (das natürliche Recht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder) ist ibereits in Artikel 6(2) GG definiert
Diese Formulierungen zeigen, dass es nicht um die Rechte oder den Schutz von Kindern geht, sondern um wirkungslose Symbolpolitik, Bei der im englischsprachigen Raum abwertend "virtue signalling" genannte Zurschaustellung überdeutlicher Tugendsignale (kein Politiker wird sich gegen den Schutz von Kindern aussprechen) steht die Förderung der eigenen Reputation im Vordergrund und nicht der Beitrag zum moralischen Diskurs der Gesellschaft. Dies zeigt sich in den jetzt vorgelegten Entwurf, der keinerlei Ausweitung der Rechte von Kindern enthält, sondern die vorhandenden nur wiederholt. Alle Grundrechte, von der freien Entfaltung der Persönlichkeit bis hin zum Recht auf Gesundheit, gelten für alle Menschen, für Erwachsene und natürlich auch für Kinder.
"Wenn es nicht notwendig istt, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen"
(Charles de Secondat, Baron de Montesquieu)
Statt dieser sinnlosen Symbolpolitik wäre die Einhaltung bereits bestehende Normen dringend notwendig. Deutschland weist beim Schutz von Kindern schwere Defizite auf:
- Die UN-Kinderrechtskonvention wurde zwar ratifiziert, wird aber bis heute nicht umgesetzt. Der Artikel 18, der Kindern ein Aufwachsen mit beiden Elternteilen garantiert, hat keinen Eingang in deutsche Gesetze gefunden und wird regelmäßig von Gerichten ignoriert oder verletzt.
- Das 7. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, welches im 5. Artitkel Eltern auch nach ihrer Ttrennung gleiche Rechte in Bezug auf ihre Kinder garantiert und seit dem 22. November 1984 vorliegt, wurde von Deutschland als einzigem Land ohne Begründung nicht ratfiziert.
- Zur Resolution 2079 des Eurorates vom 2. Oktober 2015, welche die staatliche Diskriminierung von Vätern thematisiert und das Wechselmodell als Leitbild fordert, hat die Bundesregierung bis heute keine Zeit gefunden, sich eine Meinung zu bilden.
- Die am 29. Oktober 2019 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte definierte staatliche Schutzpflicht, Kinder vor induzierter Entfremdung zu schützen, wird von den beiden federführenden Bundesministerien für Justiz (BMJV) und Familie (BMFSFJ) ignoriert.
Es bleibt die Hoffnung, dass die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nicht zustande kommt. Die Koalition verfügt in beiden Organen nicht über eine ausreichende Stimmenzahl und die Parteien der Opposition haben bereits deutliche Kritik formuliert.
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer des Vereins Eltern für Kinder im Revier e.V.,
von ihren Kindern getrennte Eltern verbringen häufig eine Weihnachtszeit, die weit von den Bildern eines fröhlichen und ungezwungenen Weihnachtsfestes entfernt ist. Das Jahr 2020 hat zudem noch Beschränkungen mit sich gebracht, die sich vorher niemand vorstellen konnte. Dies betraf oft die Wahrnehmung der häufig geringen Umgangskontakte, aber auch die Hilfe durch Beratung oder Professionen oder die Aktivitäten unseres Vereins.
Trotzdem haben wir alle einen Weg durch dieses Jahr gefunden und die Hoffnung, dass sich die Situation in den nächsten Monaten wieder entspannt und verbessert.
Was hat das Jahr 2020 gebracht? Hier ein paar Ereignisse, die uns aufgefallen sind:
- Im Februar wurde der vom SWR produzierte Film "Weil Du mir gehörst" ausgestrahlt, der das Thema der Eltern-Kind-Entfremdung in bedrückend realistischer Weise in die Öffentlichkeit getragen hat. Der Film hat inzwischen mehrere Auszeichnungen erhalten. Wir konnten Interesse an dem Thema und an unserem Verein wecken, was dann jedoch leider im ersten Lockdown verebbte.
- Die 2015 beauftragte und 2019 fertiggestellte "Petra"-Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" ist noch immer nicht veröffentlicht worden. Offenbar waren die Ergebnisse für das beauftragende Familienministerium so unangenehm, dass die seit langem gegen gleichberechtigte Elternschaft agierende Prof. Dr. Sabine Walper beauftragt wurde, die Studie den politisch gewünschten Ergebnissen anzupassen.
- Die Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) verkündete in einem Interview, dass einen großen Bedarf für eine umfassende Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrechtsreform gebe, dass aber in dieser Legislaturperiode "keine Zeit" bleibe, um diese anzugehen. Es sei in Erinnerung gerufen, dass die aktuelle Koalition seit 2013 regiert und die Ergebnisse der Kommissionen zu Fragen des Unterhalts seit 2017 und zum Umgang seit 2018 vorliegen. Es bliebe nur Zeit, um das automatische, gemeinsame Sorgerecht ab Geburt für lesbische Mütterpaare gesetzlich zu verankern. Schwule Väter sollen dabei übrigens nicht berücksichtigt werden. Offenbar sind Grundkenntnisse der Biologie verloren gegangen, denn auch 2020 sind für das Entstehen eines Kindes noch immer Mutter und ein Vater notwendig.
- In der ab 1.1.2021 gültigen Version werden die Sätze der Düsseldorfer Tabelle um durchschnittlich 6,3% angehoben und sind damit völlig abgekoppelt von der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung im Jahr 2020. Der Selbstbehalt für Unterhaltsverpflichtete wurde dagegen nicht angepasst. Auf Nachfrage, wie Betroffene mit Corona-bedingten Einkommensverlusten ihren Pflichten nachkommen sollen, empfahl das SPD-geführte Familienministeriums lapidar, diese mögen ihre Rücklagen auflösen.
- Mit Beginn der Corona-Krise stieg auch die Zahl der Umgangsverweigerungen. Häufig wurde eine diffuse Angst vor einer Infektion als Begründung genutzt, um den Umgang mit dem anderen Elternteil zu verweigern. Erst nach Wochen nahm die Politik Stellung dazu. Glücklicherweise haben viele Gerichte solche Verweigerungen erkannt und mit angemessenen Ordnungsgeldern belegt.
- Unsere Selbsthilfetreffen konnten nur bis März in gewohntem Maß stattfinden. Der Lockdown traf uns im April noch recht unvorbereitet, seit Mai bieten wir alternativ Videokonferenzen an. Diese können den persönlichen Austausch zwar nur sehr unvollkommen ersetzen, sind derzeit aber die einzige Möglichkeit, für Betroffene präsent zu bleiben. Der nächste Selbsthilfetermin findet (wahrscheinlich weiterhin online) am 12.01.2021 von 19-21.30 Uhr statt.
- Um Kosten zu reduzieren, haben wir das seit langem kaum genutzte Büro in der Kastanienallee aufgegeben und nutzen dort nur noch den Briefkasten und einen Lagerraum
- Ende November konnten wir die Gemeinnützigkeit zurückerhalten, die wegen Fristversäumnissen verloren gegangen war.
All dies zeigt, dass es auch nach über zwanzig Jahren des Bestehens von Eltern für Kinder im Revier e.V. noch immer viel zu tun gibt. Wir versuchen auch weiterhin, uns auf verschiedene Weise Gehör zu verschaffen und die Probleme des aktuellen Familienrechts in die Öffentlichkeit tragen, brauchen dazu aber auch Eure tatkräftige Mithilfe. Der Vorstand kann unterstützen und koordinieren, hat aber nicht die Kapazitäten, alles allein zu erledigen. Wir freuen uns auf Eure Rückmeldungen dazu.
Vor allem bitten wir alle diejenigen, die ihren Jahresbetrag 2020 trotz mehrfacher Erinnerungen noch immer nicht überwiesen haben (wie bereits mitgeteilt, können wir aktuell keine Lastschriften einziehen), diesen kurzfristig auf unser neues Konto bei der Sparkasse Essen zu überweisen. Eine steuermindernde Zuwendungsbescheinigung dürfen wir wieder ausstellen. Um die Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Eure Beiträge und Eure Unterstützung angewiesen!
Zum Schluss möchten wir Euch und Euren Kindern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich besseres Jahr 2021 wünschen. Denjenigen, die ihre Kinder an den Feiertagen nicht sehen können, wünschen wir viel Kraft und Zuversicht.
Allen Kindern beide Eltern!
Eltern für Kinder im Revier e.V.
Für den Vorstand
Stefan Dringenberg
Christoph Farat
Mehmet Tuntas
Mit der Veröffentichung der Düsseldorfer Tabelle für 2021 bewahrheitet sich, was unterhaltsverpflichtete Elternteile schon befürchtet haben: Zum zweiten Mal in Folge steigt der Mindestunterhalt mit diesmal 6,35% deutich stärker als die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung. In zwei der drei Altersgruppen steigen die Regelstätze sogar um ca. 13 %. Hier fällt besonders auf, dass der vom BMFSFJ festgelegte existenznotwendige Grundbedarf für Jugendliche um 30 Euro über dem Bedarf von Volljährigen liegt. Diese Diskrepanz weckt Zweifel daran, ob ddas Ministerium überhaupt in der Lage ist, den Regelbedarf für Kinder und junge Erwachsene sachgerecht zu ermittlen oder ob es nur darum geht, sie als eine bequeme Einnahmquelle für mitzuversorgende Elternteile zu missbrauchen.
Das um 15 Euro angehobene Kindergeld kann die massiven Erhöhungen nur zu einem kleinen Teil kompensieren, so das die Zahllast für Unterhaltspflichtige noch stärker steigt als zum Jahreswechsel 19/20. Gerade in untereren Einkommensgruppen wird es Jahr für Jahr schwerer, den gesetzlich verlangten Barunterhalt aufzubringen, insbesondere wenn es sich die Pflicht auf mehrere KInder erstreckt. Mangels Anpassung des bereits an den untersten Grenzen orientieren Eigenbedarfs ist es traurige Realität, dass die Zahlungsforderungen diese in vielen Fällen unterschreiten. Völlig ignoriert wurden zudem die wirtschafltiche Entwicklung in Folge der Corona-Pandemie. In zynischer Weise empfahl das Familienministerium laut Deutschlandfunk bereits im Frühjahr, Unterhaltsverpflichtete mögen Rücklagen aufbrauchen, um ihre Zahlungen weiter uneingeschränkt leisten zu können. Woher diese Rücklagen gerade bei unteren Einkommensgruppen kommen sollen, verriet das Ministerium nicht.
In diesem Zusammenhang fällt besonders auf, dass die zuständigen Ministerien für Justiz und Familie ihren Arbeitsauftrag verweigern und die schon lange von Experten geforderten Reformen im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht massiv verschleppen. Als Begründung führte Bundesjustizministerin Lambrecht unlängst an, dass die seit sieben Jahren regierende Koalition "keine Zeit" für solche Reformen hätte und allenfalls Stückwerk abliefern kann.
Gerade der Umstand, dass viele Betroffene ihrer Verpflichtungen zur Versorgung ihrer Kinder in Form von Naturalunterhalt durch Betreuung und Erziehung nachkommen möchten und ihnen dies von der Politik aktiv verweigert wird, belegt auf erschreckende Weise, dass vorrangig die von der SPD geführten Ministerien Elternteile nicht als notwendigen Bestandteil im Leben ihrer Kinder, sondern nur als Geldquelle zur Entlastung der Staatskasse und zur Finanzierung des Lebens des Ex-Partners betrachten.
Betroffene Elternteile sollten dies bei der Bundestagswahl 2021 berücksichtigen.
Der vom SWR produzierte und im Februar 2020 erstmals ausgestrahlte Spielfilm "Weil Du mir gehörst", der auf realistische Weise Kindesmissbrauch durch induzierte Eltern-Kind-Entfremdung darstellt, hat den 3sat Zuschauerpreis 2020 erhaltent. efkir hat mehrere Artikel zum Film veröffentlicht:
- TV-Film "Weil Du mir gehörst" thematisiert Entfremdung
- Autorin des Films "Weil Du mir gehörst" nimmt Stellung
- efkir zu "Weil Du mir gehörst"
Für den Film erhielten bereits am 14. Oktober Katrin Bühlig (Drehbuch) und Felix Klare (Hauptdarsteller) den Bayrischen Filmpreis.
Das deutliche Zuschauervotum relativiert auch die fachlich unqualifizierten Äußerungen der Schauspielerin Gesine Cukrowki, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Jurymitglied zu folgender Aussage verstieg:
Der Verein Papa Mama Auch e.V., der sich wie EfKiR für gleichberechtigte Elternschaft einsetzt, hat die Ergebnisse zu einer Umfrage zur Lage im Familienrecht mit Schwerpunkt auf Eltern-Kind-Entfremdung veröffentlicht. Die Daten wurden im August und September via Internet erhoben. Die 34 Fragen mit teilweise bis zu 10 Antwortmöglichkeiten wurden von fast 1.200 Teilnehmern beantwortet. Die Ergebnisse wurden sowohl an die Presse als auch an viele Bundestagsabgeordnete kommuniziert.
Auch wenn die Grundgesamtheit der Teilnehmer statistisch nicht repräsentiv ist, ergeben sich zahlreiche Belege für die teilweise katastrophale Situation im deutschen Familienrecht und bei den beteiligten Professionen. Angesichts des Umstandes, dass mindestes 88% der Kinder nach Trennung und Scheidung bei der Mutter leben, ist bemerkenswert, dass über 30% der teilnehmenden Elternteile betroffene Mütter sind. Dies belegt sehr deutlich, dass die Eltern-Kind-Entfremdung weder ein Väter- oder Mütter- noch ein Genderproblem ist.
Auffällig ist auch, dass Entfremdung von Kindern häufig in den Altersklassen 0-3 und 7-12 Jahren auftritt. Bei sehr jungen Kindern und im Grundschulalter ist die Gefahr einer Entfremdung vom anderen Elternteil überproportional hoch und lässt sich nicht mit dem Alter der Kinder bei der Trennung der Eltern erklären, welches durchschnittlich zwischen 3 und 5 Jahren liegt.
Der Bericht kann auf der Webseite von Papa Mama Auch e.V. heruntergeladen werden. EfKiR bedankt sich ausdrücklich bei den Initiatoren der Aktion, Ulf Hofes und Dr. Charlotte Michel-Bieger.
Manfred Herrmann hat die Informationen zum begleiteten Umgang an den aktuellen Stand der Rechtsprechung angepasst. Die neue Version ist unter "Begleiteter Umgang - Was ist das und wann darf er angeordnet werden?" verlinkt.