Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
am 17.1.2020 veröffentlichten Sie oder Ihr Team auf Twitter die Forderung nach einer Geschlechterparität im Bundestag. Dies erstaunt, weil Bündnis 90/Die Grünen an anderer Stelle Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern aktiv verhindern. Im Sinne des deutschen Grundgesetz bedeutet Gleichberechtigung das Schaffen gleicher Bedingungen für alle, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Weltanschauung.
Dieses Prinzip ignorierend, hat Ihre Fraktion 2019 einstimmig dagegen entschieden, die paritätische Betreuung von Kindern bei der Trennung ihrer Eltern in Form der Doppelresidenz als Regelfall zu etablieren, wie es in vielen anderen europäischen Ländern längst gesetzlicher Standard ist. Stattdessen fördern Sie mit Ihrem Festhalten am veralteten, gesetzlich vorgegebenen Modell der Einzelresidenz, nach dem nur ein Elternteil Kinder betreut und der andere nur für die finanzielle Versorgung zuständig ist und gelegentlich mit seinem Nachwuchs in die Ferien oder in einen Freizeitpark fährt, den psychischen Missbrauch von Kindern durch Entfremdung und verankern diese Rollenaufteilung im Bewusstsein der Kinder.
Am 25. September 2019 fand im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages eine Sachverständigenanhörung zur Verbesserung der Qualität von familiengerichtlichen Verfahren statt. Die Experten bestätigten den von den Antragstellern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gesehenen Reformbedarf und machten Vorschläge, wie die Kinderrechte vor Familiengerichten besser durchgesetzt werden könnten.
Prof. Dr. Rüdiger Ernst, Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin und Mitglied der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags, vertrat die Meinung, eine Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren sei deshalb vordringlich, weil minderjährige Kinder betroffen seien. Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1. Familiensenat) wies darauf hin, dass Familienrichter über das Schicksal von Kindern, Eltern und Familien entscheiden und in einem Rechtsgebiet agieren, in dem es dringend geboten sei, die Risiken fehlerhafter Verfahrensführung und falscher gerichtlicher Entscheidungen so weit wie möglich zu minimieren. Deutlich Stellung bezug Johannes Hildebrandt, Fachanwalt für Familienrecht aus Schwabach. Aus seiner Sicht seien die strukturellen Probleme größer und komplexer als im Antrag beschrieben, und die Auswirkungen fehlerhafter Verfahrensabläufe seien in vielen Fällen gravierend und in nicht wenigen Fällen tatsächlich verheerend.
Auf eine nachfolgende, kleine Anfrage der Fraktion antwortete die Bundesregierung am 3. Januar 2020, dass eine Veränderung der Eingangsvoraussetzung für Familienrichter nicht vorgesehen sei. Die derzeitige einzige Einschränkung betrifft, dass Richter auf Probe im erste Jahr nach ihrer Ernennung keine Geschäfte als Familienrichter wahrnehmen dürfen. Dies soll gewährleisten, dass Proberichter ausreichend Erfahrungen insbesondere im Bereich der Verhandlungsführung und der organisatorischen Dezernatstätigkeit sammeln können. Die von den Experten als notwendig vorgeschlagenen Zusatzqualifikationen wie Kenntnisse auf dem Gebiet des Kindschaftsrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts, der Psychologie, Pädagogik und Sozialen Arbeit werden aus Befürchtung personalwirtschaftliche Schwierigkeiten abgelehnt.
Kinder haben somit weiterhin einen geringeren Stellenwert als z.B. Insolvenzen. Während in Deutschland für Insolvenzverfahren Vorgaben für die richterliche Qualifikation existieren und in vielen Bereichen des täglichen Lebens ohne entsprechende Nachweise keine Schraube eingedreht werden darf, bedarf es bei Entscheidungen, die das Leben eines Kindes maßgeblich betreffen, auch weiterhin keiner besonderen Qualifikation.
Seit vielen Jahren führte die Webseite des efkir ein Schattendasein. Es gab zwar viele Informationen, die jedoch nicht strukturiert und auch nicht sehr ansprechend dargestellt wurden. Nachdem durch einen technischen Fehler im Frühjahr 2017 die meisten Inhalte verloren gegangen sind, haben wir entschieden, übergangsweise eine einfache Informationsseite anzubieten und im Hintergrund eine neue Plattform aufzubauen. Dieser Übergang hat leider, wie so häufig bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, viel länger gedauert als erwartet, aber nun sind wir endlich einen Schritt weiter gekommen.
Am Freitag, dem 10. Januar 2020 ist unsere neue Seite aktiv geschaltet worden und erfreulicherweise sind bisher keine Probleme aufgetreten.
Nachdem wir vorher die Seite mit einem sehr einfachen Verwaltungssystem betrieben haben, arbeitet nun ein ausgewachsenes Inhaltsmanagementsystem im Hintergrund, welches uns eine zeitnahe Aktualisierung und für die Zukunft noch zahlreiche neue Möglichkeiten ermöglicht.
Neben der Homepage gehören dazu auch ein Mailsystem sowie eine Austauschplattform für Mitglieder.
Wir hoffen, mit der zurückhaltenden Gestaltung den Geschmack unserer Nutzer getroffen zu haben und freuen uns über Feedback.
Als Reaktion auf die Veröffentlichung von Thesen der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im April 2018 eingesetzten Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ hat die Fraktion der FDP am 29.11.2019 eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum familienrechtlichen Handlungsbedarf gestellt. Insgesamt wurden 22 Fragen gestellt, die sich u.a. auf die Zusammensetzung der Kommission, die Reformstau in der Familienpolitik sowie zur Anerkennung der Resolution 2079 des Europarates bezogen.
Die am 16.12.2019 erfolgte Antwort der Bundesregierung entspricht den Erwartungen: In der Kommission saßen ausschließlich Juristen, es wurden weder kinderpsychologisch qualifizierte Fachleute noch Betroffene angehört. Eine Meinungsbildung zur Resolution 2079 ist auch vier Jahre nach deren Verabschiedung nicht erfolgt. Die Fragen 8 bis 21b wurden pauschal damit beantwortet, dass ein Meinungsbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen ist. Die Thesen der Arbeitsgruppe werden von der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft und bewertet, wobei die Antwort vermuten lässt, dass auch Kritik dazu geäußert wurde. Es ist geplant, einen Reformvorschlag zu Regelungen sowohl zum Sorge- und Umgangsrecht als auch zum Kindesunterhaltsrecht zu erarbeiten. Eine zeitlliche Planung wurde jedoch nicht vorgestellt.
Seit einigen Jahren wird die Forderung nach der Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung vorgetragen. Dies ist auf mehreren Gründen verwunderlich. Kinder und Jugendliche sind, wie jeder Mensch, bereits jetzt Träger von Grundrechten. Das Grundgesetz gibt ihnen nach Artikel 2 den Anspruch auf körperliche Unversehrtheit und auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Nach Artikel 6 haben sie zudem Anspruch auf Erziehung und Betreuung durch ihre Eltern, was auch ein Schutzrecht vor staatlichen Eingriffen in dieses wertvolle Verhältnis enthält.
Wenn nun Kinder ausdrücklich ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen, stellt sich die Frage, was damit erreicht werden soll. Die Befürworter argumentieren damit, dass der Staat in die Pflicht genommen und ein starkes Signal gesetzt wird. Aber ist er das nicht jetzt schon? Zudem soll dem Kindeswohl höchste Priorität eingeräumt werden. Dies ist insoweit problematisch, als das dieser in den Gesetzen auftauchende Begriffe keinerlei Legaldefinition besitzt und schon im Rahmen der bestehenden Gesetze widersprüchlich interpretiert wird. Was Kindeswohl ist, wird von jedem Richter, jedem Jugendamt und jedem Sachverständigen nach eigenem Gutdünken interpretiert. Versuche für eine wissenschaftlich haltbare Definition, wie z.B. das KiMiss-Projekt der Uni Tübingen, werden von der Professionen in der Regel nicht akzeptiert, weil dies ihre eigene Auslegungshoheit beeinträchtigen könnte.
Am 12. Februar 2020 sendet das Erste um 20:15 Uhr den Spielfilm "Weil Du mir gehörst". Der Film wurde am 3. Februar bereits vorab in der ARD-Mediathek veröffentlicht und steht dort bis zum12. Mai zur Verfügung. Es wird auf bedrückende Weise beschrieben, wie Konflikte nach einer Scheidung zu einem Fall von Elternentfremdung eskalieren. Autorin Katrin Bühlig und der Regisseur Alexander Diebach zeigen auf gut recherchierte Weise den typischen Verlauf einer Kindeentfremdung nach und inszenieren dies auf sachliche und angemessene Weise bis hin zur abschließenden Klärung vor einem Oberlandesgericht.
Julia Koschitz und Felix Klare spielen das Elternpaar Julia und Tom, welches um die achtjährige Anni kämpft. Nachdem der Vater nach der Trennung eine neue Partnerin findet, versucht die Mutter voll Schmerz und Verletztheit, die gemeinsame Tochter möglichst eng an sich zu binden. Als sie sich einen Anwalt nimmt und mit allen Mitteln um die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts kämpft, wird klar, dass sie Tom aus Annis Leben werfen will. Damit setzt sie einen Prozess in Gang, der immer mehr eskaliert und Anni zunehmend verstört. Bei einer Befragung vor dem Gericht gerät Anni in Panik – sie möchte lieber tot sein als mit ihrem Vater zu tun zu haben.
Der Film zeigt auf realistische Weise, welche Belastungen Trennungskinder erleiden müssen und was sich tagtäglich an deutschen Famiiliengerichten abspielt. Als Fiktion entlarvt sich der Film erst, als der Vater tatkräftige, externe Unterstützung erhält. In der Realität warten betroffene Kinder und Elternteile häufig vergeblich auf Hilfe. Obwohl der Sachverhalt der mutwilligen Entfremdung schon lange bekannt ist, verschließen in der Realität Professionen wie Jugendämter, Gerichte, Gutachter oder Organisationen der Familienhilfe die Augen vor diesem Sachverhalt. Unterstützung durch engagiertes Fachpersonal erhalten betroffene Kinder so gut wie nie. Selbst deutliche Hinweise auf entfremdendes Verhalten werden in der Regel ignoriert oder bagatellisiert. In der Regel bleiben Betroffene allein und erhalten nur in seltenen Fällen Hilfe.
Die gegenwärtige Rechtslage im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht, die aggressives und eskalierendes Verhalten fördert und sogar wirtschaftlich belohnt, bedarf einer dringenden Reform. Anstatt gerichtlich einen Elternteil auszugrenzen, muss allein schon aus der sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegebenen Schutzpflicht des Staates vor Entfremdung die Rechtsprechung zugunsten der betroffenen Kinder und nicht der entfremdenen Elternteile ausfallen.
efkir hofft, dass der Film eine ähnliche Signalwirkung entwickelt, wie sie der 2007 gesendete Zweiteiler zum Contergan-Skandal hatte. Dank der u.a. durch diesen Film erzeugten Medienpräsenz fanden 46 Jahre nach Bekanntwerden der schädigenden Wirkung erstmals Gespräche zwischen dem Hersteller und dem Bundesverband der Contergangeschädigten statt.
Liebe Mitglieder, Freunde und Förderer,
zum Abschluss des Jahres möchten wir uns nochmal bei Euch melden.
In den letzten Monaten war zu beobachten, dass die von unserem Verein seit mittlerweile 20 Jahren verfolgten Ziele auch in der Öffentlichkeit deutlich mehr Aufmerksamkeit erhalten. So haben Bundesjustiz- und Bundesfamilienministerium erkannt, dass die aktuelle Gesetzgebung zu Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht den Realitäten nicht entspricht und einer Reform bedarf. Zudem wurden auch die großen Qualitätsprobleme in familiengerichtlichen Verfahren im Rechtsausschuss des Bundestags diskutiert und von Experten einstimmig bestätigt. Auch wenn zu den Themen bisher nicht einmal Entwürfe vorgelegt wurden, ist denjenigen Abgeordneten zu danken, die sich für unsere Ziele engagieren und sie immer wieder in die Parlamente bringen. Es geht sehr langsam, aber ES TUT SICH WAS!