Als Reaktion auf die Veröffentlichung von Thesen der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im April 2018 eingesetzten Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ hat die Fraktion der FDP am 29.11.2019 eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum familienrechtlichen Handlungsbedarf gestellt. Insgesamt wurden 22 Fragen gestellt, die sich u.a. auf die Zusammensetzung der Kommission, die Reformstau in der Familienpolitik sowie zur Anerkennung der Resolution 2079 des Europarates bezogen.
Die am 16.12.2019 erfolgte Antwort der Bundesregierung entspricht den Erwartungen: In der Kommission saßen ausschließlich Juristen, es wurden weder kinderpsychologisch qualifizierte Fachleute noch Betroffene angehört. Eine Meinungsbildung zur Resolution 2079 ist auch vier Jahre nach deren Verabschiedung nicht erfolgt. Die Fragen 8 bis 21b wurden pauschal damit beantwortet, dass ein Meinungsbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen ist. Die Thesen der Arbeitsgruppe werden von der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft und bewertet, wobei die Antwort vermuten lässt, dass auch Kritik dazu geäußert wurde. Es ist geplant, einen Reformvorschlag zu Regelungen sowohl zum Sorge- und Umgangsrecht als auch zum Kindesunterhaltsrecht zu erarbeiten. Eine zeitlliche Planung wurde jedoch nicht vorgestellt.