Der vom SWR produzierte und im Februar 2020 erstmals ausgestrahlte Spielfilm "Weil Du mir gehörst", der auf realistische Weise Kindesmissbrauch durch induzierte Eltern-Kind-Entfremdung darstellt, hat den 3sat Zuschauerpreis 2020 erhaltent. efkir hat mehrere Artikel zum Film veröffentlicht:
- TV-Film "Weil Du mir gehörst" thematisiert Entfremdung
- Autorin des Films "Weil Du mir gehörst" nimmt Stellung
- efkir zu "Weil Du mir gehörst"
Für den Film erhielten bereits am 14. Oktober Katrin Bühlig (Drehbuch) und Felix Klare (Hauptdarsteller) den Bayrischen Filmpreis.
Das deutliche Zuschauervotum relativiert auch die fachlich unqualifizierten Äußerungen der Schauspielerin Gesine Cukrowki, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Jurymitglied zu folgender Aussage verstieg:
Der Verein Papa Mama Auch e.V., der sich wie EfKiR für gleichberechtigte Elternschaft einsetzt, hat die Ergebnisse zu einer Umfrage zur Lage im Familienrecht mit Schwerpunkt auf Eltern-Kind-Entfremdung veröffentlicht. Die Daten wurden im August und September via Internet erhoben. Die 34 Fragen mit teilweise bis zu 10 Antwortmöglichkeiten wurden von fast 1.200 Teilnehmern beantwortet. Die Ergebnisse wurden sowohl an die Presse als auch an viele Bundestagsabgeordnete kommuniziert.
Auch wenn die Grundgesamtheit der Teilnehmer statistisch nicht repräsentiv ist, ergeben sich zahlreiche Belege für die teilweise katastrophale Situation im deutschen Familienrecht und bei den beteiligten Professionen. Angesichts des Umstandes, dass mindestes 88% der Kinder nach Trennung und Scheidung bei der Mutter leben, ist bemerkenswert, dass über 30% der teilnehmenden Elternteile betroffene Mütter sind. Dies belegt sehr deutlich, dass die Eltern-Kind-Entfremdung weder ein Väter- oder Mütter- noch ein Genderproblem ist.
Auffällig ist auch, dass Entfremdung von Kindern häufig in den Altersklassen 0-3 und 7-12 Jahren auftritt. Bei sehr jungen Kindern und im Grundschulalter ist die Gefahr einer Entfremdung vom anderen Elternteil überproportional hoch und lässt sich nicht mit dem Alter der Kinder bei der Trennung der Eltern erklären, welches durchschnittlich zwischen 3 und 5 Jahren liegt.
Der Bericht kann auf der Webseite von Papa Mama Auch e.V. heruntergeladen werden. EfKiR bedankt sich ausdrücklich bei den Initiatoren der Aktion, Ulf Hofes und Dr. Charlotte Michel-Bieger.
Manfred Herrmann hat die Informationen zum begleiteten Umgang an den aktuellen Stand der Rechtsprechung angepasst. Die neue Version ist unter "Begleiteter Umgang - Was ist das und wann darf er angeordnet werden?" verlinkt.
Aufgrund der Kosten haben hat der Vorstand von Eltern für Kinder im Revier e.V. entschieden, das Vereinsbüro zum 31. Oktober zu schließen.
Die Räumlichkeiten wurden seit langem nur sporadisch genutzt und das feuchtkalte Raumklima war für Beratungsgespräche nicht sehr hilfreich. Dank der Unterstützung durch unseren Vermieter können wir den Briefkasten sowie einen Lagerraum auch in Zukunft nutzen, so dass die gewohnte Postadresse unverändert bleibt.
Manfred Herrmann, Mitbegründer von Eltern für Kinder im Revier e.V, fand sich nach Trennung und Krankheit plötzlich in Armut wieder. Über seine Erfahrungen sprach der Delegierte der Nationalen Armutskonferenz im Interview mit dem Sozialdienst Katholischer Männer.
"Man weiß nicht, wovon man seinen Lebensunterhalt bezahlen kann. Das passiert vieltausendfach jeden Tag in Deutschland".
Wir haben die notwendigen Zugangsdaten an alle Mitglieder versandt, deren E-Mail-Adresse uns bekannt ist. Sollte jemand versehentlich keine Daten erhalten haben, könenn diese unter unseren Kontaktmöglichkeiten erfragt werden.
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Gäste können sich mit geeigneter Begründung per E-Mail anmelden.
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Wahl des Protokollführers
- Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 03.12.2019
- Berichte der Vorstandsmitglieder über ihre Arbeit in der letzten Amtsperiode und Ausblick
- Bericht des Kassierers
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstands und des Kassierers
- Verschiedenes
Am 21. Oktober 2020 veröffentlichte der Deutsche Juristinnenbund eine Stellungnahme zur Diskussion um das Wechselmodell. Auffallend an dem Pressetext ist, dass er sich ausschließlich um wirtschaftliche Interessen erwachsenee Menschen dreht, nicht aber um die Grundrechte und Grundbedürfnisse von Kindern, mit beiden Elternteilen aufzuwachsen.
Ebenfalls kritisiert der Juristinnenbund, dass der BGH beide Elternteile als barunterhaltspflichtig ansieht, begründet aber aber nicht, warum nicht beide Elternteile gleiche Rechte und Pflichten haben sollten.
In der Stellungsnahme wird beklagt, dass Frauen in solchen Fällen ein fiktives Einkommen angerechnet würde, welches nur auf dem Papier existiert. Dass Juristinnen und Juristen tagtäglich fiktive Einkommen bei unterhaltspflichten Elternteilen, überwiegend Vätern, erfinden und dies als völig normal empfinden, scheint sich bei die hochbezahlten Mitgliederinnen des Vereins noch nicht herumgesprochen zu haben. Trifft diese Ungerichtigkeit aber Frauen, dient dies als Anlass zur Klage.
Als besonderes Highlight der Presseerklärung ist die Einleitung zu werten:
Wenn gemeinsame Kinder nach Trennung eines Elternpaares nicht wie früher ganz überwiegend üblich hauptsächlich von einem Elternteil betreut werden (sogenanntes Residenzmodell), sondern beide Eltern sich die Betreuung gleichmäßig teilen (sogenanntes Wechselmodell/paritätische Betreuung), ergeben sich von der Gesetzgebung bislang nur unzulänglich erfasste finanzielle Folgen. Diese wirken sich zum Nachteil unterhaltsbeziehender Kinder und alleinerziehender Eltern aus, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt.
Teilen sich Eltern die Betreuung ihrer Kinder, sieht der Juristinnenbund dies als nachteilig für unterhaltsbeziehende Kinder und alleinerziehende Eltern. Hier scheint die Damen zu stören, dass bei paritätischer Betreuung beide Elternteile ihre Unterhaltsverpflichtungen durch Naturalleistungen in Form von Wohnraum, Nahrung, Kleidung, Spielzeug etc. erfüllen und es nur noch eingeschränkte Transferleistungen gibt, mit denen ein Elternteil auf Kosten des anderen leben kann. Selbst die Verantwortung für die Berufswahl und die ggf. schlechtere Bezahlung soll der besserverdienende Elternteil übernehmen. Dies klingt nach den Familienmodellen der 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts.
Bezahlt ein Elternteil heutzutage den vollen Unterhalt, betreut seine Kinder zwischen 25 und 45%, hält ein Kinderzimmer und volle Ausstattung vor und engagiert sich vielleicht noch außerhalb der Betreuung ehrenamtlich in den Bildungseinrichtungen des Kinder, so bezahlt dieser den Bedarf beinahe dreimal, während sich der andere Elternteil gar nicht an der finanziellen Versorung des Kindes beteiligt. Diese wirtschaftliche und systematische Diskriminierung von engagierten Elternteilen ist dem Juristinnenbund kein Wort wert.
Die einzige Aussage, der uneingeschränkt zuzustimmen ist: "Die bisherige Lösung, dass ein Kinderzuschlag an die Kindergeldberechtigung gekoppelt ist und damit nur von einem Elternteil beansprucht werden kann, ist unbefriedigend.". Bisher profitiert einzig der Elternteil, bei dem sich ein Kind zu mehr als 50% aufhält, von staatlichen Förderungen. Der Elternteil, der weniger als exakt 50% betreut, hat keinerlei Ansprüche und wird für seine Aufwände in Steuerklasse I eingruppiert. Hier herrscht tatsächlich großer Handlungsbedarf.