Eltern für Kinder im Revier e.V.

Kinder brauchen beide Eltern!


Im Rahmen des Deutschen Familiengerichtstages wurde am 19.9.2019 die 2. Auflage der Broschüre „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ veröffentlicht. Die Broschüre kann beim Deutschen Psychologenverlag bestellt werden und steht auch dort sowie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Download bereit.

Jedem von einer Begutachten Betroffenen ist eine Kenntnis der Schrift anzuraten. Die Qualität des Gutachterwesens in familienrechtlichen Verfahren steht seit langer Zeit unter kritischer Beobachtung und ist durch umstrittene Urteile in die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gerückt. Nachdem der Gesetzgeber  2015 Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation in §163(1) FamFG definiert hat, werden diese auch heutzutage von vielen Gutachtern nicht erfüllt. Insbesondere die bei Pädagogen gerforderte psychologische Zusatzqualifikation besteht nicht selten aus Vereinsfortbildungen, bei denen die Mitglieder sich gegenseitig die Qualifizierung bestätigen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestag hat dagegen ausgeführt, dass der Gesetzgeber eine Qualifikation in Form eines Studienabschlusses erwartet. Das Gesetz weist allerdings den handwerklichen Fehler auf, dass genau dies nicht präzise formuliert ist.

Was sind die konkreten Kriterien, nach denen der Richter dies prüfen muss? Hierzu hat sich das OLG Schleswig-Holstein in seinem Beschluss 13 UF 13/19 vom 11. Mai 2019 geäußert. Dieser Beschluss wurde auch in der FamRZ 2020, Heft 8, 596 veröffentlicht. Unten angehängt ist ein Auszug mit speziellen Leitsätzen, welche bei der Orientierung helfen können.