Allgemeiner Hinweis zu Rechtsthemen
Trennen sich Eltern, steht – neben der Beendigung der Beziehung zwischen ihnen – plötzlich das Thema „Umgang mit dem Kinde“ im Raum und damit die Frage „Wie oft will, wie oft kann ich mein Kind sehen, zu mir holen?“
Wenn dann zu der Trennung der Eltern auch noch hinzukommt, dass einer der Elternteile weit weg zieht, sei es mit dem gemeinsamen Kind, sei es ohne dieses, stellt sich die weitere Frage „Wer muss das Kind zum Umgang holen, und wer muss es zum anderen Elternteil zurückbringen?“ Mit dieser Frage sind – bei weiterer Entfernung (die können leicht einige hundert Kilometer betragen, manchmal sogar einige tausend, wenn das Kind mit dem anderen Elternteil ins entfernte Ausland verzogen ist) – zu einem ganz erheblichen Reise-Aufwand, und zu ganz erheblichen Kosten führen. Und damit wird spätestens die Frage interessant: Welcher der Elternteile muß diesen Aufwand erbringen, und wer muß das bezahlen?
Diese Fragen, die rechtlichen Antworten, sowie Rat für den praktischen Umgang mit diesen Fragen gibt es in dem anhängenden Ratgeber.