Internationale Studien werden nach wie vor von BGH und untergeordneten Gerichten missachtet. Einer Meta-Studie von Linda Nielsen zufolge geht es Kindern in einer Doppelresidenz/Wechselmodell bei
- Hochstrittigkeit
- wenn ein Elternteil ursprünglich die Regelung ablehnt
- gerichtlicher Anordnung
sogar besser als in herkömlichen Betreuungsregelungen.
Vielmehr seien die Ergebnisse der Studien so, dass Eltern in diesem Betreuungsmodell keine bessere Eltern Beziehung hätten als bei der hierzulande immer noch weit verbreiteten Alleinerziehenden Lösung, bei dem ein Elternteil aus dem Leben der Kinder gedrängt wird. Zudem würde für Kinder gerade die gelebte Beziehung zu beiden Eltern die Nachteile von Hochstrittigkeit aufheben