Eltern für Kinder im Revier e.V.

Kinder brauchen beide Eltern!

Strategie und Taktik der Verfahrensführung - Fiese Tricks von Anwälten und Richtern

Trennung ist nicht nur mit viel persönlichem Leid verbunden. Oftmals gerät man auch in die Mühlen der (Familien-)Gerichtsbarkeit. Und schnell verfestigt sich der Eindruck, dass das, was da geschieht, nichts mit dem zu tun hat, was man als Recht empfindet.

Das mag daran liegen, dass man aufgrund eigener starker emotionaler Betroffenheit selbst den klaren Blick dafür verloren hat, was objektiv Recht ist. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass man im Rahmen des Trennungskonflikts sich das erste Mal veranlasst sieht, eine/n Rechtsanwalt/--anwältin aufzusuchen, ihn/sie zu beauftragen, und/oder das erste Mal mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert wird. Aber auch derjenige, der schon eigene Erfahrungen mit z.B. „allgemeinen zivilrechtlichen Gerichtsverfahren“ oder mit verwaltungs-, sozial- oder finanzgerichtlichen Verfahren hat, wird sich oftmals ungläubig die Augen reiben, wenn er sein erstes familiengerichtliches Verfahren erlebt. Oftmals erlebt man, dass

  • der/die eigene Rechtsanwalt/-anwältin es unterlässt, wichtige Sachverhalte vorzutragen, und wichtige Rügen betreffend die Verfahrensführung zu erheben (die spätestens für das ggf. folgende Rechtsmittelverfahren wichtig wären), und
  • der/die Familienrichter/in die Dinge, die einem selbst – und auch tatsächlich für die zu treffende gerichtliche Entscheidung – wichtig sind, einfach ignoriert.

Wie kann man solchem Verhalten von Prozessgegner/in, gegnerischen/r Rechtsanwalt/-anwältin, Familienrichter/in, und eigenem/r Rechtsanwalt/-anwältin begegnen?

Man muss sich immer wieder deutlich machen,

  • was das eigene Ziel ist,
  • aufgrund welcher Rechtsgrundlagen und welcher Rechtsprechung dieses erreicht werden kann und soll,
  • wie die mündliche Verhandlung geführt wird, und
  • welche Verfahrensrügen schon in der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung, und in der mündlichen Verhandlung selbst aufgrund welchen Verhaltens der Gegenseite oder des/s Richters/-in zu erheben sind.

Da es erfahrungsgemäß ein außergewöhnlicher Glückfall ist, einen Anwalt zu haben, der tatsächlich die Mandanten-Interessen im familiengerichtlichen Verfahren auch so vertritt, wie man – als Mandant – das auch erwarten darf und erwartet, muß man größte Sorgfalt bei der Auswahl eines Rechtsanwalts walten lassen, und im Verfahren selbst mit diesem immer wieder den Vortrag zum Verfahren, die zu erhebenden Rügen, und die einzulegenden Rechtsmittel verbindlich absprechen.

Und man sollte wissen, was man machen kann, wenn es zum Äußersten kommt, wenn der Anwalt im Verfahren – insbesondere in einem Verfahren mit Anwaltszwang – das Mandat niederlegt.

In diesem Workshop werden wir die Kenntnisse erarbeiten, wie man

  • den/die Verfahrensgegner/in und seine/n / ihre/n Rechtsanwalt/-anwältin bei rechtswidrigem Verhalten in die Schranken weist,
  • mit parteiischen und/oder unwilligen Familienrichtern umgeht, und
  • den/die eigene/n Rechtsanwalt/-anwältin in die Pflicht nimmt, tatsächlich das Mandanten-Interesse im Gerichtsverfahren umfassend wahrzunehmen.

Nach intensiver und selbständiger Beschäftigung mit den Themen dieses Workshops, sowie der intensiven Nachbearbeitung, sollten die Teilnehmer in der Lage sein, sich u.a. folgende Fragen zu beantworten:

  • Was ist mein Problem?
  • Was ist mein Ziel?
  • Wie baue ich zusammen mit meinem/r Rechtsanwalt/-anwältin – mit Blick auf den angestrebten Erfolg – meine Strategie für das familiengerichtliche Verfahren auf?
  • Wie gehe ich mit fiesen Tricks des/r Verfahrensgegners/-in und dessen/deren Rechtsanwalt/-anwältin, des/der Familienrichters/-in, und des/r eigenen Rechtsanwalts/-anwältin um?

Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Gesetzeskontexte des Familienrechts erläutert, Verfahren durchgespielt und ermöglichen damit den Teilnehmern eine Grundlage zum besseren Verständnis. Die Veranstaltung gibt konkrete Impulse zum eigenen Handeln im Rahmen der Eigeninitiative.

Die Workshops werden von Dipl.-Jur. Manfred Hermann als Gruppenarbeit durchgeführt.

Alle Teilnehmer sollen sich das Buch "Familienrecht" in aktueller Fassung aus der Reihe "Beck-Texte im dtv" besorgen und mitbringen.