Als eines der Mittel zum Anheizen der Konjunktur nach Corona wurde von der Bundesregierung ein Kinderbonus von 300 € pro Kind beschlossen, der mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll. Die genauen Modalitäten sind noch offen, allerdings wurde bekannt, dass dieser Bonus bei getrennten Eltern beiden zugute kommen, aber wie das Kindergeld nur an einen ausgezahlt werden soll. Zahlreiche Alleinerziehendenverbände laufen Sturm gegen diese Pläne und fordern, dass der Bonus nur dem Elternteil zustehen soll, be welchem sich ein Kind überwiegend aufhält. Sogar der Deutsche Kinderschutzbund hat diese Forderung übernommen. Aber geht es hierbei um die Bedürfnisse der Kinder oder nur um die eines Elternteils?
Das deutsche Recht unterscheidet nach §1612a(1) BGB Elternteile in betreuend und barunterhaltpflichtig. Nach aktueller Lage gibt es nicht dazwischen, so dass der Elternteil, bei dem ein Kind weniger als exakt 50% der Zeit verbringt, dessen Leben beim anderen Elternteil zu mindestens 100% finanzieren muss. Die eigenen Betreuungsaufwände zählen dabei nicht, einzig relevanter Faktor ist ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen dieses Elternteils. Diese Regelung führt dazu, dass bei Eltern, die ihr Kind z.B. in einem Verhältnis von 60:40 betreuen, ein Elternteil nichts zur Finanzierung des Kindes beiträgt und der andere das Leben bei beiden bezahlt. Dies entspricht auch im Jahr 2020 dem Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Nun ist es so, dass ein Kind im genannten Beispiel auch bei dem Elternteil, bei dem es nur 40% seiner Zeit lebt, ein Zimmer, Nahrung, Kleidung, Spielzeug und vieles mehr benötigt. All dies kostet auch dort Geld. Steuerlich wird es nicht berücksichtigt: Der zahlungspflichtige Elternteil wird für seine Leistung vom Staat in Steuerklasse I eingruppiert und erhält keinerlei Unterstützung, geschweige denn Anerkennung für seine Betreuung. Rein wirtschaftlich gesehen ist es somit eine Dummheit, sich um Belange und Betreuung des eigenen Kindes zu kümmern, denn je mehr zeitlicher Aufwand geleistet wird, desto höher wird auch die finanzielle Belastung. Zur Situation von Alleinunterhaltszahlenden, die während der Corona-Krise von Kurzarbeit betroffen sind und deshalb die geforderten Mittel nicht mehr aufbringen können, erklärte das verantwortliche Familienministerium lapidar den Hinweis, dass die Betroffenen auf eigene Rücklagen zurückgreifen sollen. Dass die Unterhaltsberechnungen keine Rücklagen erlauben, wurde dabei nicht berücksichtigt.
Sicherlich ist es nicht verwunderlich, dass die lautesten Forderungen aussgerechnet von einem Verband kommen, der in seinen Seminaren offen zum Kindesmissbrauch durch Entfremdung aufruft. Die diurch den Verlust des Kontaktes zu einem Elternteil mit großer Wahrscheinlichkeit eintretenden Gesundheits- und Entwicklungsstörungen von Kindern nimmt dieser Verband zugunsten der wirtschaftlichen Vorteile der von ihm vertretenen Mitglieder hin. Wer noch einen Beleg sucht, dass weder Kinder noch Moral für diesen Verband eine Rolle spielen, wird in dessen Presserklärungen schnell fündig.
Wenn nun auch der Kinderbonus ausschließlich denjenigen Elternteilen zugute kommt, die ihr Kind zu mehr als 50% betreuen, ist dies eine schallende Ohrfeige der Politik fürall diejenigen, die sich trotz aller Widerstände, Laste und politischem Unwillen um ihren Nachwuchs kümmern und diesen liebevoll betreuen. Das Ministerium würde damit entlarven, dass es nicht daran interessiert ist, das selber immer wieder beklagte Gender Pay Gap zu verkleinern und dass entgegen aller wissenschaftlichen Forschung der zweite Elternteil für die Politik nur eine Rolle auf dem Kontoauszug des anderen spielen soll, nicht aber im Leben des eigenen Kindes.
Wer der Meinung ist, dass dies nicht dem entspricht, was Kinder im 21. Jahrhundert benötigen, der sollte soltle die Gelegenheit nutzen und seinen Unmut unter